REPOWER

Kontrollwechsel und Revisionsstelle

Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

Die Angebotspflicht nach Börsengesetz besteht; die Statuten enthalten keine Regelung betreffend der Angebotspflicht. Die Anstellungsverträge der Mitglieder der Geschäftsleitung enthalten keine Kontrollwechselklauseln. Repower sieht für die obersten Führungskräfte keine «goldenen Fallschirme» vor. Es bestehen keine langfristigen vertraglichen Bindungen mit Verwaltungsrats- bzw. Geschäftsleitungsmitgliedern. Abgangsentschädigungen wurden keine vereinbart.

Revisionsstelle

Seit 1996 ist PricewaterhouseCoopers, Chur, die von der Generalversammlung jährlich gewählte Revisionsstelle und Konzernprüferin. Der leitende Revisor, Beat Inauen, ist seit dem Jahr 2010 für die Mandate verantwortlich. Gruppenweit wurde PricewaterhouseCoopers 2011 für ihre Prüftätigkeiten mit 1340 TCHF honoriert, sonstige Beratungsentschädigungen an PricewaterhouseCoopers betrugen 839 TCHF. Die sonstigen Beratungsentschädigungen setzten sich wie folgt zusammen: 470 TCHF für Steuerberatung, 229 TCHF für projektbezogene Beratungen und 140 TCHF für übrige Beratungen wie Transfer-Pricing.

Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revisionsstelle

Der Verwaltungsratsausschuss überwacht im Auftrag des Verwaltungsrates in seiner Funktion als Prüfungsausschuss die Qualifikation, die Unabhängigkeit und die Leistungen der Revisionsstelle und ihrer Revisionsexperten. Er informiert sich mindestens einmal im Jahr bei den Verantwortlichen der Revision sowie bei der Geschäftsleitung über Planung, Durchführung und Ergebnisse der Revisionstätigkeit. Er lässt sich von der Revisionsstelle namentlich die Revisionspläne sowie allfällige Anträge zur Verbesserung der internen Kontrollsysteme vorlegen. Die Revisionsstelle erstattet dem Verwaltungsrat einen umfassenden Bericht mit Feststellungen über die Rechnungslegung, das interne Kontrollsystem, sowie die Durchführung und das Ergebnis der Revision. Mittels einer Zwischenrevision werden die im Bericht angesprochenen Punkte und Verbesserungen durch die Revisionsstelle überprüft und das Ergebnis dem Verwaltungsratsausschuss zur Kenntnis gebracht. Vertreter der externen Revision haben im Geschäftsjahr 2011 an drei Sitzungen des Verwaltungsratsausschusses in seiner Funktion als Prüfungsausschuss teilgenommen.