31.12.2010 | 31.12.2011 | ||
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TCHF | |||
Erhaltene Vorauszahlung für Transportrechte | 54 291 | - | |
Andere langfristige Verbindlichkeiten | 2 491 | 2 237 | |
Total | 56 782 | 2 237 |
Die Investitionen der Berninaleitung wurden teilweise durch Dritte finanziert. Diesen Dritten wurden im Gegenzug Nutzungsrechte an der Berninaleitung eingeräumt. Die Verbindlichkeit wurde durch die Erbringung von Energietransportleistungen amortisiert. Die Energietransportleistungen wurden anteilig über die Nutzungsdauer der Leitung erbracht und die Verbindlichkeiten über dieselbe Zeitperiode erfolgswirksam aufgelöst.
Mit dem Inkrafttreten des StromVG und dem Ablauf der Ausnahmeregelung für die Berninaleitung im Geschäftsjahr 2011 wurde die Einräumung der Transportrechte ungültig und nicht mehr anwendbar. Aus Sicht der Repower besteht keine Erfüllungsverpflichtung mehr. Die bilanzierte Verbindlichkeit wurde vollständig in der Höhe von 54 Millionen Franken ertragswirksam über den Nettoumsatz aufgelöst.