Die Anzahlung für Grünstromzertifikate wurde beim erstmaligen Ansatz als «erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten» eingestuft. Der beizulegende Zeitwert der Anzahlung für Grünstromzertifikate wird mittels eines Bewertungsmodells ermittelt. Bei diesem Bewertungsmodell werden sowohl aktuelle mit Dritten erzielte Verkaufspreise als auch erwartete zukünftige Preisentwicklungen miteinbezogen. Die Vorauszahlungen für langfristige Strombezugsverträge werden durch physische Lieferung von Elektrizität amortisiert und ausschliesslich für diesen Zweck gehalten. Das gewährte Darlehen ist der Kategorie «Kredite und Forderungen» zugeordnet und wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Verzinsung ist variabel und marktkonform. Sämtliche übrigen Wertschriften des Anlagevermögens sind der Kategorie «zur Veräusserung verfügbar» (available for sale) zugeordnet und werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese betreffen nicht kotierte Aktien und Beteiligungspapiere, bei denen kein aktiver Markt besteht und demzufolge der Marktwert nicht zuverlässig ermittelt werden kann. Der beizulegende Zeitwert entspricht den Anschaffungswerten abzüglich Wertminderungen.