REPOWER

Konsolidierungsgrundsätze

Konsolidierungsgrundsätze

Grundlagen

Die konsolidierte Jahresrechnung der Repower Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), welche durch das International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden, erstellt. Sie vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Repower Gruppe. Für den konsolidierten Abschluss werden alle geltenden Standards und Interpretationen angewendet. Die konsolidierte Jahresrechnung entspricht den Anforderungen der schweizerischen Gesetzgebung.

Die konsolidierte Jahresrechnung wird in Schweizer Franken (CHF) erstellt. Mit Ausnahme der gekennzeichneten Positionen sind alle Werte auf Tausend Franken (TCHF) gerundet.

Die konsolidierte Jahresrechnung wird grundsätzlich auf der Basis von historischen Kosten erstellt. Ausnahmen sind u.a. die Positionen Wiederbeschaffungswerte aus Held-for-Trading-Positionen, Vorräte sowie Wertschriften und andere Finanzinstrumente, für welche IFRS andere Bewertungsmethoden vorgibt. Diese werden in den nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erläutert.

Neue und überarbeitete Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden mit folgenden Ausnahmen:

Die Repower Gruppe hat im Geschäftsjahr die nachfolgend aufgelisteten neuen oder geänderten Standards und Interpretationen beurteilt und, wo erforderlich, umgesetzt. Daraus ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung.

IAS/IFRSJährliche Weiterentwicklungen 2008 - 2010

IAS 24 Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

IAS 32 Darstellung Finanzinstrumente bei Ausgabe von Bezugsrechten in Fremdwährung

IFRIC 14 Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes,

Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung

IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente

Darüber hinaus haben IASB und IFRIC weitere Standards und Interpretationen überarbeitet oder neu herausgegeben. Diese sind jedoch erst für spätere Geschäftsjahre anzuwenden.

IAS/IFRS Jährliche Weiterentwicklungen 2011

(für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2012)

IAS 1 Darstellung der OCI - Bestandteile im Jahresabschluss (für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Juli 2012)

IAS 12 Änderungen zu latenten Steuern: Deckung von Vermögens-

werten (für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2012)

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer: Ergänzungen im Bereich Erfassung und Ausweis von leistungsorientierten Versorgungsplänen (für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2013)

IAS 32 Ergänzungen bzgl. der Darstellung von Verrechnungen zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten (für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2014)

IFRS 7 Änderungen zu Finanzinstrumente: Angaben (für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Juli 2011)

IFRS 7 Ergänzungen bzgl. der Darstellung von Verrechnungen zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten (für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2013)

IFRS 9 Finanzinstrumente (für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2015)

IFRS 10 Konzernabschlüsse (für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2013)

IFRS 11 Gemeinschaftliche Unternehmungen (für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2013)

IFRS 12 Ausweis von Anteilen an anderen Unternehmen (für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2013)

IFRS 13 Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes (für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2013)

Die Repower Gruppe analysiert derzeit Umsetzung und Auswirkungen der neuen oder geänderten Standards.

Konsolidierungskreis

Die konsolidierte Jahresrechnung umfasst die Repower AG und alle in- und ausländischen Gesellschaften, an denen die Repower die operative und finanzielle Kontrolle ausüben kann. Diese Gesellschaften werden vollkonsolidiert und als Gruppengesellschaften bezeichnet. Für diese Gesellschaften endet das Geschäftsjahr am 31. Dezember.

Minderheitsbeteiligungen an assoziierten Gesellschaften, bei denen die Repower Gruppe nicht über die Möglichkeit verfügt, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen, aber bei welchen ein massgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, werden nach der Equity-Methode in die konsolidierte Rechnung einbezogen. Ebenfalls nach der Equity-Methode werden die gemeinschaftlich geführten Partnerwerke (Joint Ventures) in der konsolidierten Jahresrechnung erfasst.

Konsolidierungsmethode

Bei vollkonsolidierten Gesellschaften werden alle Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge vollumfänglich in die konsolidierte Jahresrechnung einbezogen. Nach der Equity-Methode werden Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften und Partnerwerken mit dem Anteil am Eigenkapital bewertet. Falls diese von der Repower Gruppe abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwenden, werden für die Erstellung des Abschlusses sachgerechte Anpassungen vorgenommen.

Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Purchase-Methode erfasst. Dabei werden die Anschaffungskosten mit den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettoaktiven zum Zeitpunkt des Erwerbs verglichen. Eine positive Differenz wird als Goodwill aktiviert und einem jährlichen Impairment-Test unterzogen. Eine negative Differenz wird zum Kaufzeitpunkt als negativer Goodwill erfolgswirksam erfasst. Eine Gruppengesellschaft wird ab dem Zeitpunkt nicht mehr konsolidiert, an dem sie verkauft oder nicht mehr von der Repower Gruppe kontrolliert wird.

Gruppeninterne Beziehungen

Alle gruppeninternen Beziehungen (Forderungen und Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen) werden eliminiert und die Anteile von Minderheitsaktionären am Eigenkapital sowie am Ergebnis von konsolidierten Unternehmungen ausgewiesen. Zwischengewinne auf gruppeninternen Transaktionen und Beständen werden ergebniswirksam eliminiert.

Für die interne Verrechnung zwischen den Gruppengesellschaften gelten die vereinbarten Verrechnungspreise, welche sich nach den Marktpreisen für die entsprechenden Leistungen richten. Der von Partnerwerken bezogene Strom wird der Repower Gruppe aufgrund bestehender Partnerverträge, ungeachtet der Marktpreise, zu Gestehungskosten in Rechnung gestellt.

Währungsumrechnung

Die konsolidierte Jahresrechnung wird in Schweizer Franken ermittelt und dargestellt. Jede Gruppengesellschaft definiert ihre eigene funktionale Währung, mit welcher die Einzelabschlüsse pro Gesellschaft erstellt werden. Transaktionen in Fremdwährung werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion in die funktionale Währung der Gruppengesellschaft umgerechnet. Monetäres Vermögen und Schulden in Fremdwährung werden am Bilanzstichtag mit dem gültigen Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Die dabei entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam verbucht. Zum beizulegenden Zeitwert bewertete nicht monetäre Fremdwährungspositionen werden zum Kurs am Stichtag der Ermittlung des Zeitwerts umgerechnet.

Die funktionale Währung der wesentlichen ausländischen Gruppengesellschaften ist der Euro. Per Bilanzstichtag werden Vermögen und Schulden der Gruppengesellschaften zum Stichtagskurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die Positionen der Erfolgsrechnung werden zum durchschnittlichen Jahreskurs umgerechnet. Bei der Fremdwährungsumrechnung wird für den Euro ein Stichtagskurs von CHF/EUR 1,2156 (Vorjahr 1,2500) und ein Durchschnittskurs von CHF/EUR 1,2320 (Vorjahr 1,3774) angewendet. Positionen in anderen Währungen sind unwesentlich und wurden mit Kursen der Europäischen Zentralbank (EZB Fixings) umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenzen zwischen Stichtags- und Durchschnittskurs werden als Einfluss aus Währungsumrechnung im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Beim Abgang von Gruppengesellschaften werden die entsprechenden akkumulierten Umrechnungsdifferenzen erfolgswirksam ausgebucht.