REPOWER

Schätzungsunsicherheiten

Schätzungsunsicherheiten

Annahmen und Quellen

Das Management trifft in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvorschriften IFRS Einschätzungen und Annahmen, die Auswirkungen auf die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen der ausgewiesenen Werte sowie deren Darstellung haben. Die Einschätzungen und Annahmen werden unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Vergangenheit getroffen, sowie verschiedener Faktoren, welche zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahresrechnung bestehen. Diese werden als Basis für die Bilanzierung jener Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, deren Bewertung nicht direkt oder wegen anderer Quellen gegeben ist, verwendet. Die tatsächlichen Werte können von den geschätzten Werten abweichen. Die Einschätzungen und Annahmen werden periodisch überprüft. Änderungen der Schätzungen werden notwendig, falls sich die Gegebenheiten, auf denen die Annahmen basieren, verändern oder geändert haben und werden in der entsprechenden Periode erfasst. Nachfolgend werden die wichtigsten Einschätzungen und Annahmen bei den bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aufgeführt, welche bedeutende Anpassungen erforderlich machen könnten:

Sachanlagen

Die Repower Gruppe weist per 31. Dezember 2011 Sachanlagen im Gesamtbuchwert von 1041 Millionen Franken aus (Anmerkung 9). Bei diesen Werten erfolgt an jedem Bilanzstichtag eine Einschätzung möglicher Anhaltspunkte für eine Wertminderung. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes nach den Vorschriften von IAS 36 berechnet und, sofern erforderlich, eine Wertminderung erfasst. Die Schätzungen der Nutzungsdauer und des Restwerts des Anlagevermögens werden jährlich aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Änderungen von Gesetzen und Verordnungen, insbesondere im Bereich Umwelt und Energie, könnten zu wesentlich anderen Nutzungs- und damit Abschreibungsdauern oder Wertberichtigungen von Anlagenteilen führen.

Netze

Am 1. Januar 2008 wurde das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV) in Kraft gesetzt. Das StromVG sieht die Übertragung des Höchstspannungsnetzes (220/380kV) auf die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid) innerhalb von 5 Jahren vor, das heisst bis spätestens am 1. Januar 2013. Die Höchstspannungsnetze der Repower AG wurden vollumfänglich in die Repower Transportnetz AG eingebracht. Der Nettobuchwert dieser zu übertragenden Gesellschaft beläuft sich auf 68,8 Millionen Franken. Als Übertragungswert gilt der Wert, der gemäss der letzten ElCom Verfügung vor dem Übertrag an die Swissgrid AG zur Berechnung der anrechenbaren Kosten verwendet wurde. Es handelt sich dabei jedoch nur um einen provisorischen, nicht aber definitiven Übertragungswert. Das Management ist der Meinung, dass der Buchwert nicht höher ist als der erwartete definitive Übertragungswert. Die Behandlung der Repower Transportnetz AG im Konzernabschluss wird in Anmerkung 28 dargelegt. Bei den Verteilnetzen besteht eine regulatorische Unsicherheit, weil ElCom-Verfahren zur Zeit noch im Gange sind. Daher besteht eine Schätzungsunsicherheit im Bereich der Anlagenwerte und der daraus zukünftig erzielbaren Erträge. Aus heutiger Sicht können mögliche negative Einflüsse nicht abgeschätzt werden.

Forderungen und Verbindlichkeiten

Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 607 Millionen Franken (Vorjahr: 475 Millionen Franken) erfolgt mittels Einzelwertberichtigungen sowie Pauschalwertberichtigungen auf den nicht einzelwertberichtigten Positionen aufgrund deren Fälligkeitsstruktur und basierend auf historischer Erfahrung. Effektive Debitorenverluste können von dieser Schätzung abweichen.

In einzelnen Ländern erfolgen Rechnungsstellungen und Vergütungen des nationalen Netzbetreibers sowie allfällige Verfügungen des Regulators mit zeitlichem Verzug von teilweise mehr als einem Jahr. Wo angezeigt, wurden diesbezüglich bestmögliche Schätzungen vorgenommen. Definitive Rechnungsstellungen, Vergütungen und Verfügungen können zu von den Schätzungen abweichenden Ergebniswirkungen führen. Solche Abweichungen werden im Folgejahr erfolgswirksam.

Rückstellungen

Der Ansatz von Rückstellungen erfolgt unter Berücksichtigung der bestmöglichen Einschätzung über den Betrag und Zeitpunkt des wahrscheinlichen Geldabflusses.

Repower ist in Italien von einer Untersuchung der Anti-Trust-Behörde betroffen. Dabei geht es um Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Gas-Kombikraftwerken. Repower unterstützt die Behörden bestmöglich, um rasch Klarheit zu schaffen. Aufgrund der aktuellen Beurteilung hat Repower keinen Anlass, in diesem Zusammenhang Rückstellungen zu bilden.

Vorsorgeverpflichtung

Die Mehrheit der Mitarbeitenden der Repower-Gruppe ist bei der PKE Vorsorgestiftung Energie versichert. Die Berechnungen der ausgewiesenen Guthaben und Verbindlichkeiten gegenüber dieser Einrichtung basieren auf statistischen und versicherungsmathematischen Annahmen der Aktuare. Dabei ist insbesondere die bilanzierte Vorsorgeverpflichtung, welche per 31. Dezember 2011 rund 8 Millionen Franken betrug, von Annahmen wie Diskontierungssatz, zukünftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen und erwarteten Erhöhungen der Rentenleistungen abhängig. Des weiteren werden von unabhängigen Aktuaren Faktoren wie Austrittswahrscheinlichkeit und Lebenserwartung der Versicherten festgelegt. Die Annahmen der Aktuare können wegen Änderungen der Marktbedingungen und des wirtschaftlichen Umfeldes, höherer oder niedrigerer Austrittsraten, längerer oder kürzerer Lebensdauer der Versicherten sowie wegen anderer geschätzter Faktoren substanziell von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen.

Projektvorhaben

Die Repower Gruppe investiert nach klar definierten Regeln in verschiedene Sachanlagenprojekte. Die verschiedenen Projekte befinden sich in unterschiedlichen Phasen der Projektentwicklung. Je früher die Phase der Projektentwicklung, desto schwieriger ist es zu beurteilen, ob ein Projekt realisiert wird. Die Umsetzbarkeit der Projekte und der später gewinnbringende Betrieb oder ein möglicher Verkauf sind abhängig von verschiedenen Einflüssen wie zum Beispiel den gesetzlichen Rahmenbedingungen und der zukünftigen Entwicklung des Marktumfeldes. Dementsprechend kann der am Bilanzstichtag ausgewiesene Wert der Anlagen im Bau sowie der Wert der Projektgesellschaften, an denen die Repower Gruppe beteiligt ist und die nach der Equity Methode bilanziert werden, vom zukünftig realisierbaren Wert abweichen. Nebst anderen Vorhaben sind die wesentlichen Projekte in der Repower Gruppe das Projekt Lagobianco, Saline Joniche sowie das Projekt GuD Leverkusen. Der Buchwert dieser drei Projekte beträgt per Stichtag 45 Millionen Franken (Vorjahr: 37 Millionen Franken).