Das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Stromversorgungsgesetz (StromVG) sieht vor, dass die Swissgrid ag bis spätestens Ende 2012 Eigentümer des Schweizer Übertragungsnetzes wird. Zu diesem Zweck werden die Netze der Netzebene 1 bis Ende 2012 an Swissgrid übertragen. Der Vollzug der Transaktion wird zum 1. Juli 2012 erwartet. Seit 1. Juli 2011 sind die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der Repower Transportnetz AG als zur Veräusserung stehend klassiert und werden in der Bilanz separat unter als «Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte» und als «Zur Veräusserung gehaltene Verbindlichkeiten» gezeigt.
Der Transfer wird zu einem von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) festgelegten Marktwert erfolgen. Die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden (Veräusserungsgruppe) erfolgt zum niedrigeren Wert von Buchwert und erwartetem Veräusserungspreis. Ein Wertminderungsaufwand war nicht zu erfassen.
Im Hinblick auf die bis zum Vollzug der Transaktion endgültig abgehenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind die zum 31. Dezember 2011 in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte nur vorläufig:
TCHF | 31.12.2011 |
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Sachanlagen | 72 612 |
Flüssige Mittel | 6 455 |
Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte | 79 067 |
Passive latente Ertragsteuern | 10 076 |
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | 155 |
Zur Veräusserung gehaltene Verbindlichkeiten | 10 231 |
Eine Anpassung der Bilanz des Vorjahres erfolgt nicht.