REPOWER

Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze

Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze

Grundlagen

Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Repower haben im Rahmen der Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung Beurteilungen und Einschätzungen vorzunehmen, welche Auswirkungen auf die bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie auf die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen haben. Davon ist die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten betroffen, für welche keine anderen Quellen (z.B. Marktpreise) zur Verfügung stehen. Die Beurteilungen und Einschätzungen beruhen auf Erkenntnissen der Vergangenheit und bestmöglichen Annahmen über künftige Entwicklungen. Die tatsächliche Entwicklung kann von den getroffenen Annahmen abweichen. Die Beurteilungen und Einschätzungen werden periodisch überprüft. Allfällige Änderungen führen zu einer Anpassung der Bewertung der betroffenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und werden in der Periode, in der sie erkannt werden, angepasst und offen gelegt. Die wesentlichen Schätzungsunsicherheiten sind auf den Seiten 68 - 69 erläutert.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten, abzüglich kumulierter Abschreibungen und allfälliger Wertminderungen, bilanziert. Die Anschaffungs- oder Herstellkosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschliesslich aller direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert in den betriebsbereiten Zustand für seine vorgesehene Verwendung zu bringen. Wesentliche einzelne Komponenten werden getrennt voneinander erfasst und abgeschrieben.

Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode aufgrund der geschätzten technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer ermittelt bzw. erfolgen bei Anlagen der Energieerzeugung maximal über die Konzessionsdauer.

Allfällige Restwerte werden bei der Bestimmung der Nutzungsdauer mitberücksichtigt. Die Lebens- bzw. Nutzungsdauer sowie die Restwerte werden einmal jährlich überprüft. Falls ein Vermögenswert verkauft wird oder keinen zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen mehr erbringt, wird er aus dem Anlagevermögen ausgebucht. Ein daraus entstehender Gewinn oder Verlust (Differenz zwischen allfälligem Nettoverkaufspreis und Nettobuchwert der ausgebuchten Anlage) wird in der Periode, in welcher der Vermögenswert abgeht, erfolgswirksam verbucht.

Die jeweils geschätzte Nutzungsdauer entspricht den Branchenempfehlungen des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen und bewegt sich für die einzelne Anlagekategorie innerhalb folgender Bandbreiten:

ANLAGEKATEGORIE NUTZUNGSDAUER
Kraftwerke 20 – 80 Jahre, je nach Art der Anlage
und Konzessionsdauer
Netze 15 – 40 Jahre
Grundstücke unbegrenzt; allfällige Wertminderungen
werden sofort erfasst
Gebäude 30 – 60 Jahre
Betriebs- und
Geschäftsausstattungen
3 – 20 Jahre
Anlagen im Bau Umgliederung auf die entsprechende(n)
Anlagekategorie(n) bei Inbetriebnahme;
allfällige Wertminderungen werden
sofort erfasst

 

 

Investitionen in Erneuerungen oder Verbesserungen von Anlagen werden aktiviert, wenn sie die Lebensdauer wesentlich verlängern, die ursprüngliche Kapazität erhöhen oder die Qualität der Produktionsleistung substanziell verbessern. Reparaturen, Unterhalt und die ordentliche Instandhaltung bei Gebäuden und Betriebsanlagen werden direkt dem Aufwand belastet. Kosten für wiederkehrende Grossrevisionen werden aktiviert und abgeschrieben.

Bei Anlagen im Bau handelt es sich um noch nicht fertig gestellte Sachanlagen. Während der Bauphase werden diese Positionen nicht abgeschrieben. Ausgenommen davon ist die sofortige Erfassung von allfälligen Wertminderungen. Mit dem Bau zusammenhängende Fremdkapitalzinsen werden zusammen mit den übrigen Anschaffungs- und Herstellkosten aktiviert.

An jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anzeichen einer Wertminderung von Sachanlagen vorliegen. Wenn solche Anzeichen bestehen, wird der erzielbare Betrag der Sachanlage ermittelt und eine Beurteilung der Wertminderung vorgenommen. Liegt der erzielbare Betrag, der dem höheren der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzwert entspricht, unter seinem Buchwert, dann wird der Buchwert des Vermögenswertes auf den erzielbaren Betrag verringert. Der Nutzwert wird basierend auf den in der Regel über eine Periode von fünf Jahren geschätzten künftigen Geldflüssen und deren extrapolierten Projektionen für die folgenden Jahre berechnet. Diese werden unter Anwendung eines angemessenen Zinssatzes vor Ertragssteuern diskontiert. Entfallen die Gründe für die vormals vorgenommene Wertminderung, erfolgt eine Wertaufholung höchstens bis zum planmässig fortgeschriebenen Buchwert.

Goodwill aus Unternehmenszusammenschlüssen

Unternehmenszusammenschlüsse werden anhand der Purchase-Methode in die Gruppenrechnung einbezogen. Ein allfälliger Goodwill entspricht der Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem per Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des gekauften Unternehmens. Die Anschaffungskosten umfassen sämtliche Entschädigungen, welche für den Erwerb des gekauften Unternehmens geleistet worden sind, inklusive etwaiger mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteter aufgeschobener und erfolgsabhängiger Kaufpreise. Liegen die Anschaffungskosten unter dem beizulegenden Zeitwert, so ergibt sich ein negativer Goodwill, welcher zum Kaufzeitpunkt erfolgswirksam erfasst wird.

Ein Goodwill wird per Erwerbszeitpunkt zum Zweck der Überprüfung der Werthaltigkeit einer Zahlungsmittel generierenden Einheit zugeteilt. Eine Zahlungsmittel generierende Einheit entspricht der niedrigsten Ebene innerhalb des Unternehmens, auf welcher die Werthaltigkeit des Goodwills für interne Führungszwecke überwacht wird. Der Goodwill wird mindestens einmal jährlich auf eine allfällige Wertminderung geprüft. Falls der Buchwert der Einheit höher ist als ihr erzielbarer Betrag gemäss IAS 36, so wird die Wertminderung in der Berichtsperiode erfolgswirksam erfasst.

Beim Erwerb von Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften und Partnerwerken wird die Differenz zwischen den Anschaffungskosten für die Beteiligung und dem anteiligen beizulegenden Zeitwert des identifizierbaren Nettovermögens ermittelt. Die Differenz wird zusammen mit den Beteiligungen in der Position Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften und Partnerwerken bilanziert.

Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Vermögenswerte oder auch Gruppen von Vermögenswerten sowie direkt zurechenbare Verbindlichkeiten (Disposal Groups) werden zur Veräusserung klassiert, wenn der im Restbuchwert verkörperte Nutzen nicht durch den weiteren Gebrauch, sondern vorwiegend aus der Veräusserung realisiert werden soll. Voraussetzung ist, dass der Vermögenswert unmittelbar veräusserbar und der Verkauf hinreichend wahrscheinlich ist. Der separate Ausweis erfolgt unter dem Umlaufvermögen und dem kurzfristigen Fremdkapital in den Positionen als „Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte“ und als „Zur Veräusserung gehaltene Verbindlichkeiten“. Die Vergleichsangaben der Vorperiode werden nicht angepasst. Mit der Einstufung als veräusserbar ruhen die planmässigen Abschreibungen. Langfristige Vermögenswerte (oder Veräusserungsgruppen) werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten angesetzt.

Ein aufgegebener Geschäftsbereich (discontinued operation) ist ein Unternehmensbestandteil, der veräussert wurde oder als zur Veräusserung gehalten eingestuft wird und einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig (major business line) oder geografischen Geschäftszweig darstellt. Die Ergebnisse aufgegebener Geschäftsbereiche werden gesondert von der fortgeführten Unternehmenstätigkeit dargestellt. Die Vergleichsangaben der Vorperiode werden angepasst.

Immaterielle Anlagen

Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten erfasst und haben entweder eine begrenzte oder eine unbegrenzte Nutzungsdauer. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die Nutzungsdauer linear abgeschrieben, erwartete Restwerte werden bei der Ermittlung des Abschreibungsbetrages berücksichtigt. An jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anzeichen einer Wertminderung vorliegen. Wenn solche Anzeichen bestehen, wird der erzielbare Betrag der immateriellen Anlagen analog den Sachanlagen ermittelt und eine Beurteilung der Werthaltigkeit vorgenommen.

Die jeweils geschätzte Nutzungsdauer bewegt sich für die einzelne Kategorie innerhalb folgender Grössenordnungen:

Kundenbeziehungen 13 – 15 Jahre

Marken (Anmerkung 10) 15 Jahre

Übrige immaterielle Anlagen 3 – 5 Jahre

Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter wirtschaftlicher Nutzungsdauer werden nicht abgeschrieben, sondern jährlich auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Bestehen Anzeichen für eine Wertminderung, wird der erzielbare Betrag analog den Sachanlagen ermittelt. Allfällige Wertminderungen werden erfolgswirksam verbucht. Auch die Annahme unbegrenzter wirtschaftlicher Nutzungsdauer wird jährlich überprüft. Liegen Ereignisse oder Umstände vor, die darauf hinweisen, dass von einer unbegrenzten auf eine begrenzte Nutzungsdauer gewechselt werden muss, wird diese Änderung der Einschätzung in der laufenden Periode berücksichtigt.

Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften und Partnerwerken (Joint Ventures)

Die Equity-Methode wird bei Gesellschaften angewendet, bei denen Repower einen massgeblichen Einfluss hat, die sie aber nicht beherrscht. Nach der gleichen Methode werden die gemeinschaftlich geführten Partnerwerke (Joint Ventures) in die konsolidierte Rechnung einbezogen. Bei den Partnerwerken handelt es sich um Beteiligungen an Kraftwerken, bei welchen sich die Aktionäre verpflichtet haben, die auf ihren Beteiligungsanteil entfallende Elektrizität zu Gestehungskosten zu beziehen.

Für den Einbezug von wesentlichen assoziierten Gesellschaften und Partnerwerken sind Jahresrechnungen auf der Basis von IFRS erforderlich. Wo keine solchen Abschlüsse verfügbar sind, müssen Überleitungsrechnungen erstellt werden. Der Abschlussstichtag der Partnerwerke ist in der Regel der 30. September und kann daher von demjenigen der Repower abweichen. Bedeutende Ereignisse, welche sich zwischen dem Abschlussstichtag dieser Partnerwerke und demjenigen der Repower ereignen, werden in der konsolidierten Jahresrechnung berücksichtigt.

Finanzielle Vermögenswerte

Die finanziellen Vermögenswerte umfassen die Flüssigen Mittel, Wertschriften und andere Finanzinstrumente, Forderungen, Aktive Rechnungsabgrenzungen (nur antizipative Positionen) und Übrige Finanzanlagen. Alle finanziellen Vermögenswerte werden erstmalig zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst. Dies unter Einbeziehung der Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb des Vermögenswerts zuzurechnen sind. Käufe werden am Erfüllungstag verbucht. Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte gemäss IAS 39 unterschieden.

Die Flüssigen Mittel, Forderungen sowie die Aktiven Rechnungsabgrenzungen (antizipative) werden der Kategorie «Kredite und Forderungen» (loans and receivables) zugeordnet und zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Aufgrund der kurzfristigen Fälligkeiten werden als beizulegende Zeitwerte die Buchwerte abzüglich notwendiger Wertminderungen angenommen.

Die im Umlaufvermögen ausgewiesenen Wertschriften und anderen Finanzinstrumente werden der Kategorie «zu Handelszwecken gehalten» (Held for Trading) zugeorndet. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, wobei entsprechende Gewinne oder Verluste erfolgswirksam erfasst werden.

Nicht marktgängige verzinsliche Anlagen werden der Kategorie «Kredite und Forderungen» (loans and receivables) zugeordnet und zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die langfristigen Anzahlungen für den Bezug von Grünstromzertifikaten werden der Kategorie «beim erstmaligen Ansatz erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft» (designated at fair value through profit and loss) zugeordnet. Die Zuteilung erfolgte, um Inkongruenzen bei der Bewertung zu vermeiden. Die Position wird mittels eines auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Bewertungsmodells bewertet. Alle anderen Finanzinstrumente in den übrigen Finanzanlagen werden der Kategorie «zur Veräusserung verfügbar» (available for sale) zugeordnet und zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Marktgängige festverzinsliche Wertpapiere werden zum Marktwert per Bilanzstichtag bewertet. Marktgängige Aktien und andere Beteiligungspapiere für die ein aktiver Markt besteht, werden ebenfalls zum Marktwert per Bilanzstichtag bewertet. Die nicht realisierten Wertanpassungen der zur Veräusserung verfügbaren Finanzanlagen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Verkauf oder anderweitigem Abgang werden die seit dem Kauf im Eigenkapital erfassten kumulierten Wertanpassungen in den Finanzerfolg der laufenden Berichtsperiode umgebucht. Bei signifikanter oder länger anhaltender Abnahme des beizulegenden Zeitwertes eines zur Veräusserung verfügbar gehaltenen Eigenkapitalinstrumentes unter dessen Anschaffungskosten wird eine Wertminderung erfasst.

An jedem Bilanzstichtag werden die finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu Marktwerten bilanziert sind, auf Wertminderung (Impairment) überprüft. Bei objektiven Anzeichen einer Wertminderung, wie Konkurs, Zahlungsverzug oder bei sonstigen bedeutenden finanziellen Schwierigkeiten des Ausstellers oder Schuldners, wird eine Wertminderungsberechnung durchgeführt. Bei verzinslichen Vermögenswerten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, ergibt sich die Höhe der Wertminderung zwischen dem Buchwert und dem tieferen Barwert der erwarteten künftigen Mittelzuflüsse, abdiskontiert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswertes. Bei den übrigen zu Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten wird die Wertminderung als Differenz zwischen dem Buchwert und dem tieferen Barwert der erwarteten künftigen Mittelzuflüsse berechnet, abdiskontiert mit der aktuellen Marktrendite eines vergleichbaren finanziellen Vermögenswertes. Im Gegensatz zur obengenannten Wertanpassung, wird eine Wertminderung (Impairment) immer unmittelbar nach deren Feststellung erfolgswirksam erfasst.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Kunden, welche gleichzeitig Lieferanten sind, werden mit den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verrechnet, wenn in den Verträgen entsprechende Regelungen enthalten sind, die Verrechnung beabsichtigt und sie gesetzlich erlaubt ist.

Finanzielle Vermögenswerte werden nicht mehr bilanziert, wenn Rechte, Pflichten, Chancen und Risiken aus dem Eigentum vollumfänglich übertragen wurden.

Held for Trading-Positionen / Wiederbeschaffungswerte

Kontrakte in der Form von Termingeschäften (Forwards, Futures) mit der Absicht, Handelserfolg resp. -marge zu erzielen (Held for Trading), werden als derivative Finanzinstrumente gemäss IAS 39 behandelt und als Held for Trading-Positionen resp. Wiederbeschaffungswerte bezeichnet. Am Bilanzstichtag werden alle offenen derivativen Finanzinstrumente aus Energiehandelsgeschäften zum beizulegenden Zeitwert bewertet und die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte in den Aktiven und Passiven ausgewiesen. Für die Bewertung der offenen Kontrakte werden Marktdaten von Strombörsen (z.B. EEX, Leipzig) verwendet. Für den Anteil der Kontrakte, für die kein liquider Markt besteht, erfolgt die Bewertung auf Basis eines Bewertungsmodells.

Die Verrechnung von laufenden Transaktionen mit positiven und negativen Wiederbeschaffungswerten erfolgt dann, wenn in den Verträgen entsprechende Regelungen enthalten sind, die Verrechnung beabsichtigt und sie gesetzlich erlaubt ist. Der realisierte und unrealisierte Erfolg der Held for Trading-Positionen wird netto als «Ergebnis mit Held for Trading-Positionen» ausgewiesen.

Um Währungsrisiken zu mildern, können per Ende des Jahres offene Devisentermingeschäfte in Euro bestehen. Weiter können Zinssatzswaps zur Minderung des Zinsrisikos von variablen Darlehen eingesetzt werden. Soweit solche Finanzinstrumente per Jahresende bestehen, werden diese zum Marktwert (beizulegender Zeitwert) bewertet. Diese und ähnliche Finanztransaktionen werden buchhalterisch als derivative Finanzinstrumente gemäss IAS 39 behandelt und werden im Falle eines positiven Wertes als «Wiederbeschaffungswerte» in den Positionen «Wertschriften und andere Finanzinstrumente» und «Übrige Finanzanlagen» ausgewiesen. Sind die Werte negativ, werden sie in den Positionen «Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten» und «Langfristige Finanzverbindlichkeiten» ausgewiesen. Am Bilanzstichtag werden alle offenen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften zum Marktwert (beizulegender Zeitwert) bewertet. Die Wertanpassung ist im Finanzertrag bzw. -aufwand enthalten und damit erfolgswirksam.

Vorräte

Die Vorräte setzen sich aus Material zur Sicherstellung der betrieblichen Leistungserstellung (z.B. Betriebsstoffe, Ersatzteile und Verbrauchsmaterial) sowie aus Zertifikaten über CO2 oder Stromqualitäten (Herkunft, Produktionsart) zusammen. Sofern diese Vermögensgegenstände nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden diese zu Anschaffungs- oder Herstellkosten bzw. zum niedrigeren Nettoerlöswert bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellkosten erfolgt mittels der Methode des gewichteten Durchschnitts. Der Nettoerlöswert entspricht dem geschätzten Verkaufserlös abzüglich der Kosten für den Verkauf. Vorräte zu Handelszwecken werden mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich den Veräusserungskosten bewertet.

Eigene Aktien und Partizipationsscheine

Eigene Aktien und Partizipationsscheine werden im Eigenkapital abgezogen. Kauf, Verkauf, Ausgabe oder Einziehung von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden gemäss IFRS nicht erfolgswirksam, sondern im Eigenkapital erfasst.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem Ereignis in der Vergangenheit eine Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entsteht, der Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Wird erwartet, dass ein Teil oder der Gesamtbetrag der Rückstellung zurückerstattet wird (z.B. aufgrund eines Versicherungsvertrags), wird dieser Betrag separat als Vermögenswert erfasst, sofern die Rückerstattung so gut wie sicher ist. Bei einem wesentlichen Einfluss des Zinseffektes werden die erwarteten zukünftigen Geldflüsse zur Bestimmung der Höhe der Rückstellung abdiskontiert.

Dabei werden die Rückstellungen periodisch überprüft und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen angepasst. Zur Abdiskontierung werden Zinssätze vor Steuern verwendet, welche die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegeln.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen die kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten, die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die passiven Rechnungsabgrenzungen (nur antizipative Positionen). Bei den finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt die erstmalige Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert, unter Einbezug der Transaktionskosten, die direkt dem Eingehen der Verbindlichkeit zuzurechnen sind. Die Folgebewertung entspricht den Regeln der Kategorie «sonstige Verbindlichkeiten» (other liabilities); davon ausgenommen sind die negativen Wiederbeschaffungswerte der Held for Trading-Positionen. Diese negativen Wiederbeschaffungswerte werden analog den positiven Wiederbeschaffungswerten behandelt.

Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten werden mit Ausnahme der Zinssatzswaps unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungswerten bilanziert. Für die im Zusammenhang mit der Erstellung des Gaskombikraftwerkes in Teverola aufgenommenen variabel verzinslichen Darlehen bestehen Zinssatzswaps zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos (Hedge Accounting). Diese Zinssatzswaps werden für die Absicherung von Zahlungsströmen (Cashflow Hedge) eingesetzt und die Wertänderung wird im sonstigen Ergebnis als Marktwertveränderung Finanzinstrumente erfasst.

Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die passiven Rechnungsabgrenzungen werden zu fortgeführten Anschaffungswerten bilanziert. Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten werden grundsätzlich ebenfalls zu fortgeführten Anschaffungswerten erfasst. Davon ausgenommen sind Verbindlichkeiten aus kurzfristigen Devisentermingeschäften. Diese werden zum Marktwert (beizulegenden Zeitwert) bewertet. Die Wertanpassung ist im Finanzaufwand bzw. -ertrag enthalten und damit erfolgswirksam.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Lieferanten, welche gleichzeitig Kunden sind, werden mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet, wenn in den Verträgen entsprechende Regelungen enthalten sind, die Verrechnung beabsichtigt und sie gesetzlich erlaubt ist.

Übrige langfristige Verbindlichkeiten

Die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten beinhalten Dritten und Nahestehenden eingeräumte Nutzungsrechte auf Anlagen. Die eingeräumten Nutzungsrechte sind vertragliche Verpflichtungen, die ausschliesslich durch die Zulassung der Fremdnutzung von Sachanlagen erfüllt werden. Es handelt sich dabei um nicht finanzielle Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten werden linear über die Nutzungsdauer der entsprechenden Sachanlagen erfolgswirksam aufgelöst.

Personalvorsorgeeinrichtungen

Die Mitarbeitenden der Repower in der Schweiz sind per Bilanzstichtag der Pensionskasse Energie (PKE) angeschlossen. Dabei handelt es sich um rechtlich selbständige Vorsorgeeinrichtungen, die nach dem Leistungs- oder Beitragsprimat aufgebaut sind.

Die Verpflichtungen der Gruppe aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen sowie der entsprechende Aufwand werden nach der «projected unit credit method» berechnet. Die Gesamtkosten für die Pensionsvorsorge werden, in Übereinstimmung mit den Ergebnissen der jeweiligen auf den Bilanzstichtag durchgeführten versicherungsmathematischen Berechnungen, auf die ordentlichen Dienstjahre bis zur Pensionierung der im Pensionsplan berücksichtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteilt und jährlich der Erfolgsrechnung belastet. Die Vorsorgeverpflichtungen bemessen sich nach dem errechneten Barwert der geschätzten zukünftigen Pensionsleistungen unter Berücksichtigung der Zinssätze für Staatsanleihen, welche der Verbindlichkeit angenäherte Restlaufzeiten aufweisen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden über die durchschnittliche Restdauer bis zur Erreichung des Pensionsalters der Versicherten als Ertrag und Aufwand gebucht, sofern die aufgelaufenen und nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste 10 Prozent des jeweils höheren Betrages der Vorsorgeverpflichtungen und dem beizulegenden Zeitwert der Vorsorgeaktiven (Korridoransatz) übersteigen.

Die Arbeitnehmer in den ausländischen Gruppengesellschaften sind in von der Gruppe unabhängigen staatlichen Vorsorgeeinrichtungen versichert. Neben den erwähnten Pensionsplänen gibt es in der Gruppe keine wesentlichen langfristigen Leistungen an das Personal.

Eventualverbindlichkeiten

Mögliche oder bestehende Verpflichtungen, bei welchen ein Mittelabfluss als möglich aber nicht wahrscheinlich eingeschätzt wird, werden in der Bilanz nicht erfasst. Dagegen werden am Bilanzstichtag bestehende Eventualverbindlichkeiten und Garantieverpflichtungen im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung offen gelegt.

Aktienbasierte Zahlungen

Es bestehen weder Mitarbeiterbeteiligungsprogramme noch andere aktienbasierte Vergütungen.

Finanzielles und operatives Leasing

In der Berichtsperiode sowie der Vorperiode bestanden keine finanziellen Leasingverhältnisse. Das IT Outsourcing beinhaltet ein operatives Leasing von IT Hardware. Weiterhin bestehen Mietverträge gegenüber Dritten. Die entsprechenden zukünftigen Mindestleasingzahlungen sind im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung offengelegt. Die Zahlungen für operative Leasingverhältnisse werden als Aufwand linear über die Laufzeit des Mietverhältnisses erfasst.

Ertragssteuern

Ertragssteuern umfassen laufende und latente Ertragssteuern. Die laufenden Ertragssteuern sind auf den in der Erfolgsrechnung enthaltenen Jahresgewinnen mit den aktuellen Steuersätzen des jeweiligen Einzelabschlusses berechnet.

Latente Steuern werden aufgrund der zeitlich bestehenden Bewertungsdifferenzen zwischen den Steuerwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und deren Buchwerte in der Gruppenrechnung erfasst. Die Berechnung der latenten Ertragssteuern erfolgt nach der unter IFRS anwendbaren bilanzorientierten Verbindlichkeits-Methode (balance sheet liability method). Diese Methode konzentriert sich auf temporäre Differenzen. Temporäre Differenzen sind Unterschiedsbeträge zwischen dem Steuerwert eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit und dem jeweiligen Buchwert in der Bilanz. Der Steuerwert eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit ist der diesem Vermögenswert oder dieser Verbindlichkeit für steuerliche Zwecke beizulegende Betrag.

Mit Verlustvorträgen verbundene latente Steueransprüche werden nur in dem Ausmass erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass temporäre Differenzen oder steuerbarer Gewinn, mit welchem die steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können, verfügbar sein wird.

Umsatzerlöse

Der Umsatz entspricht Verkäufen und Dienstleistungen an Dritte nach Abzug von Preisnachlässen, Umsatz- und Mehrwertsteuern. Umsätze werden bei Lieferung bzw. Leistungserfüllung in der Erfolgsrechnung erfasst.

Die für die Bewirtschaftung der eigenen Energieproduktionsanlagen eingegangen Energiegeschäfte und die Verträge für die Beschaffung der Energie für die physische Lieferung an Kunden werden als «Own-use»-Transaktionen im Sinne von IAS 39 gehandhabt und entsprechend brutto im «Umsatzerlös aus Energieabsatz» und «Energiebeschaffung» erfasst.

Energiegeschäfte, die mit dem Ziel abgeschlossen werden, eine Handelsmarge zu erreichen, werden als Held for Trading-Transaktionen nach IAS 39 gehandhabt und entsprechend netto in der Position «Ergebnis mit Held for Trading-Positionen» ausgewiesen.

Am Bilanzstichtag werden alle offenen derivativen Finanzinstrumente aus Energiehandelsgeschäften zum beizulegenden Zeitwert bewertet und die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte in den Aktiven und Passiven ausgewiesen. Der realisierte und unrealisierte Erfolg dieser Geschäfte wird netto als «Ergebnis mit Held for Trading-Positionen» im Nettoumsatz ausgewiesen.

Fremdkapitalzinsen

Fremdkapitalzinsen, die direkt oder aus den allgemein aufgenommenen Mitteln dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierenden Vermögenswertes zugeordnet werden können, sind Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswertes und werden aktiviert. Andere Fremdkapitalkosten werden als Aufwand nach IAS 23.8 erfasst.