Repower informiert ihre Aktionäre, potenzielle Investoren und andere Anspruchsgruppen umfassend, zeitgerecht und regelmässig mit den Geschäfts- und Halbjahresberichten, an der Bilanzmedienkonferenz und an der Generalversammlung. Wichtige Ereignisse kommuniziert sie mittels Medienmitteilungen (Link zur Anforderung der Medienmitteilungen per E-Mail: www.repower.com/medienmitteilungen-bestellen). Die laufend aktualisierte Website www.repower.com dient als weitere Informationsquelle.
Die komplette Umsetzung der am 1.Januar 2014in Kraft gesetzten Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften («VegüV») wird anlässlich der Generalversammlung 2015 erfolgen. In einem ersten Schritt werden für die Generalversammlung 2014 die gesetzlich geforderten Vorgaben umgesetzt, das heisst: Wahl des Verwaltungsratspräsidenten, der Verwaltungsratsmitglieder und des Vergütungsausschusses durch die Generalversammlung (jeweils Einzelwahl der Mitglieder) sowie Bestimmung eines unabhängigen Stimmrechtsvertreters durch den Verwaltungsrat (für GV 2014) bzw. durch die Generalversammlung (für GV 2015). Die Amtsdauer der gewählten Personen endet neu mit dem Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung (1-jährige Amtsdauer).