Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und allfälliger Wertminderungen bilanziert. Die Anschaffungs- oder Herstellkosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschliesslich aller direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert in den betriebsbereiten Zustand für seine vorgesehene Verwendung zu bringen abzüglich Zuwendungen der öffentlichen Hand. Auch Teil der Anschaffungs- oder Herstellkosten sind die geschätzten Kosten für den Abbruch und das Abräumen des Vermögenswertes und die Wiederherstellung des Standortes. Wesentliche einzelne Komponenten werden getrennt voneinander erfasst und abgeschrieben. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode aufgrund der geschätzten technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer ermittelt beziehungsweise erfolgen bei Anlagen der Energieerzeugung maximal über die Konzessionsdauer. Die per Wahlrecht mögliche Neubewertungsmethode kommt nicht zur Anwendung.
Allfällige Restwerte werden bei der Bestimmung der Nutzungsdauer mitberücksichtigt. Die Lebens- beziehungsweise Nutzungsdauern sowie die Restwerte werden einmal jährlich überprüft. Falls ein Vermögenswert verkauft wird, aus anderen Gründen abgeht oder keinen zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen mehr erbringt, wird er aus dem Anlagevermögen ausgebucht. Ein daraus entstehender Gewinn oder Verlust (Differenz zwischen allfälligem Nettoverkaufspreis und Nettobuchwert der ausgebuchten Anlage) wird in der Periode, in welcher der Vermögenswert abgeht, erfolgswirksam verbucht.
Die jeweils geschätzte Nutzungsdauer entspricht den Branchenempfehlungen des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen und bewegt sich für die einzelne Anlagekategorie innerhalb folgender Bandbreiten:
Anlagekategorie | Nutzungsdauer |
---|---|
Kraftwerke und Konzessionsdauer | 20 – 80 Jahre, je nach Art der Anlage |
Netze | 15 – 40 Jahre |
Grundstücke | unbegrenzt; allfällige Wertminderungen werden sofort erfasst |
Gebäude | 30 – 60 Jahre |
Betriebs- und Geschäftsausstattungen | 3 – 20 Jahre |
Anlagen im Bau | Umgliederung auf die entsprechende(n) Anlagekategorie(n) bei Betriebsbereitschaft; allfällige Wertminderungen werden sofort erfasst |
Investitionen in Erneuerungen oder Verbesserungen von Anlagen werden aktiviert, wenn sie die Lebensdauer wesentlich verlängern, die ursprüngliche Kapazität erhöhen oder die Qualität der Produktionsleistung substanziell verbessern. Reparaturen, Unterhalt und die ordentliche Instandhaltung bei Gebäuden und Betriebsanlagen werden direkt dem Aufwand belastet. Kosten für wiederkehrende Grossrevisionen werden aktiviert und abgeschrieben.
Bei den Anlagen im Bau handelt es sich um noch nicht fertig gestellte Sachanlagen. Während der Bauphase werden diese Positionen in der Regel nicht abgeschrieben. Ausgenommen davon ist die sofortige Erfassung von allfälligen Wertminderungen. Mit dem Bau zusammenhängende Fremdkapitalzinsen werden zusammen mit den übrigen Anschaffungs- und Herstellkosten aktiviert. Mit Fertigstellung der im Bau befindlichen Anlage beziehungsweise dem Erreichen des betriebsbereiten Zustands wird die Aktivierung von Fremdkapitalzinsen eingestellt und es beginnt die Abschreibung der Anlage.
An jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anzeichen einer Wertminderung von Sachanlagen vorliegen. Wenn solche Anzeichen bestehen, wird der erzielbare Betrag der Sachanlage ermittelt und eine Beurteilung der potentiellen Wertminderung vorgenommen. Liegt der erzielbare Betrag, der dem höheren der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzwert entspricht, unter seinem Buchwert, dann wird der Buchwert des Vermögenswertes auf den erzielbaren Betrag verringert. Der Nutzwert wird unter Zugrundelegung eines Businessplans berechnet, der die Laufzeit der einzelnen Projekte und Anlagen abbildet. Diese werden unter Anwendung eines angemessenen Zinssatzes vor Ertragssteuern diskontiert. Entfallen die Gründe für die vormals vorgenommene Wertminderung, erfolgt eine Wertaufholung höchstens bis zum planmässig fortgeschriebenen Buchwert.
Fremdkapitalzinsen, die direkt oder aus den allgemein aufgenommenen Mitteln dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierenden Vermögenswertes zugeordnet werden können, sind Teil der Anschaffungs- oder Herstellkosten dieses Vermögenswertes und werden aktiviert. Andere Fremdkapitalkosten werden als Aufwand nach IAS 23.8 erfasst.
Leasingverträge werden bilanziert, sofern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen bei Vertragsabschluss an die Gesellschaft übergehen. Die Aktivierung eines Leasinggegenstands und einer entsprechenden Verbindlichkeit erfolgt zum tieferen Wert von Marktwert und Barwert der minimalen Leasingzahlungen. Die Abschreibung erfolgt über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Leasingdauer, falls nicht sicher ist, ob der Leasinggegenstand bei Vertragsablauf ins Eigentum der Repower-Gruppe übergeht. Allfällige Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Entfallen die Gründe für die vormals vorgenommene Wertminderung, erfolgt eine Wertaufholung höchstens bis zum planmässig fortgeschriebenen Buchwert. Die Leasingraten werden in einen Zinsaufwand und einen Tilgungsbetrag aufgeteilt. Die Zins- und Abschreibungsanteile werden der Erfolgsrechnung belastet.
Erträge und Aufwendungen für operatives Leasing werden linear über die Laufzeit in der Erfolgsrechnung erfasst.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden zu Herstellkosten aktiviert, wenn die grundlegenden Kriterien für die Bilanzierung erfüllt sind. Sind die Aktivierungskriterien nicht erfüllt, werden die Aufwendungen im Jahr der Entstehung sofort ergebniswirksam erfasst. In der Repower-Gruppe handelt es sich bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten primär um Software, die in den übrigen immateriellen Anlagen bilanziert sind. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten erfasst und haben entweder eine begrenzte oder eine unbegrenzte Nutzungsdauer.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die Nutzungsdauer linear amortisiert, erwartete Restwerte werden bei der Ermittlung der Amortisation berücksichtigt. An jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anzeichen einer Wertminderung vorliegen. Wenn solche Anzeichen bestehen, wird der erzielbare Betrag der immateriellen Anlagen analog den Sachanlagen ermittelt und eine Beurteilung der Werthaltigkeit vorgenommen. Die jeweils geschätzte Nutzungsdauer bewegt sich für die einzelne Kategorie innerhalb folgender Grössenordnungen:
Kundenbeziehungen 13 – 15 Jahre
Marken 15 Jahre
Übrige immaterielle Anlagen 3 – 5 Jahre
Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter wirtschaftlicher Nutzungsdauer werden nicht amortisiert, sondern jährlich auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Dabei wird der erzielbare Betrag analog den Sachanlagen ermittelt. Allfällige Wertminderungen werden erfolgswirksam verbucht. Auch die Annahme unbegrenzter wirtschaftlicher Nutzungsdauer wird jährlich überprüft. Liegen Ereignisse oder Umstände vor, die darauf hinweisen, dass von einer unbegrenzten auf eine begrenzte Nutzungsdauer gewechselt werden muss, wird diese Änderung der Einschätzung in der laufenden Periode berücksichtigt.
Unternehmenszusammenschlüsse werden anhand der Purchase-Methode in die Gruppenrechnung einbezogen. Ein allfälliger Goodwill entspricht der Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem per Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des gekauften Unternehmens. Die Anschaffungskosten umfassen sämtliche Entschädigungen, welche für den Erwerb des gekauften Unternehmens geleistet worden sind, inklusive etwaiger mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteter aufgeschobener und erfolgsabhängiger Kaufpreise. Liegen die Anschaffungskosten unter dem beizulegenden Zeitwert, so ergibt sich ein negativer Goodwill, welcher zum Kaufzeitpunkt erfolgswirksam erfasst wird.
Ein Goodwill wird per Erwerbszeitpunkt zum Zweck der Überprüfung der Werthaltigkeit einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeteilt. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit entspricht der niedrigsten Ebene innerhalb des Unternehmens, auf welcher die Werthaltigkeit des Goodwills für interne Führungszwecke überwacht wird. Der Goodwill wird mindestens einmal jährlich auf eine allfällige Wertminderung geprüft. Falls der Buchwert der Einheit höher ist als ihr erzielbarer Betrag gemäss IAS 36, so wird die Wertminderung in der Berichtsperiode erfolgswirksam erfasst.
Beim Erwerb von Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften wird die Differenz zwischen den Anschaffungskosten für die Beteiligung und dem anteiligen beizulegenden Zeitwert des identifizierbaren Nettovermögens ermittelt. Die Differenz wird zusammen mit den Beteiligungen in der Position «Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften» bilanziert.
Assoziierte Gesellschaften sind dadurch gekennzeichnet, dass Repower einen massgeblichen Einfluss ausüben kann, diese Gesellschaften aber nicht beherrscht und sie auch keine gemeinschaftlichen Vereinbarungen sind. Die Erfassung erfolgt nach der Equity-Methode. Nach der Equity-Methode erfasste Beteiligungen werden zum anteiligen Eigenkapitalwert zuzüglich allfälligem Goodwill bilanziert.
Für den Einbezug von wesentlichen assoziierten Gesellschaften sind Jahresrechnungen auf der Basis von IFRS erforderlich. Wo keine solchen Abschlüsse verfügbar sind, werden Überleitungsrechnungen erstellt. Der Abschlussstichtag der Partnerwerke ist in der Regel der 30. September und kann daher von demjenigen der Repower-Gruppe abweichen. Bedeutende Ereignisse, welche sich zwischen dem Abschlussstichtag dieser Partnerwerke und demjenigen der Repower-Gruppe ereignen, werden in der konsolidierten Jahresrechnung berücksichtigt.
Alle finanziellen Vermögenswerte werden erstmalig zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst. Käufe werden am Erfüllungstag verbucht. Bei finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden zusätzlich Transaktionskosten einbezogen, wenn diese direkt dem Erwerb des Vermögenswertes beziehungsweise der finanziellen Verbindlichkeit zuzurechnen sind. Transaktionskosten für erfolgswirksam zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden sofort ergebniswirksam erfasst.
Bei Bestehen eines Agios beziehungsweise Disagios für nicht erfolgswirksam zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden werden finanzielle Vermögenswerte beziehungsweise finanzielle Verbindlichkeiten als Barwert angesetzt und über die Laufzeit erfolgswirksam unter Anwendung der Effektivzinsmethode ab- beziehungsweise aufgezinst. Die ergebniswirksame Erfassung erfolgt periodengerecht.
Optionen (bedingte Termingeschäfte) werden mit Anschaffungskosten in Höhe der Optionsprämie bilanziert, sonstige Derivate (unbedingte Termingeschäfte) besitzen Anschaffungskosten in Höhe von Null und werden bei Erstbewertung nicht erfasst.
Die Kategorien finanzieller Vermögenswerte werden mittels unterschiedlicher Methoden folgebewertet. «Kredite und Forderungen» werden unter der Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sind finanzielle Vermögenswerte als kurzfristig eingestuft, erfolgt keine Diskontierung auf den Barwert. Es wird der Buchwert abzüglich notwendiger Wertminderungen als beizulegender Zeitwert angenommen. Bei als «Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert» bewerteten finanziellen Vermögenswerten wird der Gewinn oder Verlust, der aus einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts resultiert und der nicht Teil eines Sicherungsgeschäfts ist, ergebniswirksam erfasst. Bei als «Zur Veräusserung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten» bewerteten finanziellen Vermögenswerten wird ein Gewinn oder Verlust, der aus einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts resultiert und der nicht Teil eines Sicherungsgeschäfts ist, solange im sonstigen Ergebnis erfasst, bis der Vermögenswert ausgebucht wird. Bis dahin erfasste Gewinne beziehungsweise Verluste werden bei Veräusserung in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (Recycling). Allfällige Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Für Eigenkapitalinstrumente, die weder kotiert sind noch eine verlässliche Schätzung des beizulegenden Zeitwertes erlauben, entspricht der beizulegende Zeitwert den Anschaffungswerten abzüglich Wertminderungen.
Die jeweiligen Anmerkungen zu den Abschlusspositionen geben Auskunft über die zur Anwendung kommenden Bewertungskategorien.An jedem Bilanzstichtag werden die finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu Marktwerten bilanziert sind, auf Wertminderung (Impairment) überprüft. Bei objektiven Anzeichen einer Wertminderung wie Konkurs, Zahlungsverzug oder bei sonstigen bedeutenden finanziellen Schwierigkeiten des Ausstellers oder Schuldners wird eine Wertminderungsberechnung durchgeführt. Bei verzinslichen Vermögenswerten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, ergibt sich die Höhe der Wertminderung zwischen dem Buchwert und dem tieferen Barwert der erwarteten künftigen Mittelzuflüsse, diskontiert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswertes.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Kunden, welche gleichzeitig Lieferanten sind beziehungsweise Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Lieferanten, welche gleichzeitig Kunden sind, werden mit den Verbindlichkeiten beziehungsweise Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet, wenn in den Verträgen entsprechende Regelungen enthalten sind, die Verrechnung beabsichtigt und sie gesetzlich erlaubt ist (Netting).
Finanzielle Vermögenswerte werden nicht mehr bilanziert, wenn Rechte, Pflichten, Chancen und Risiken aus dem Eigentum im Wesentlichen übertragen wurden.
Kontrakte in der Form von Termingeschäften (Forwards, Futures) mit der Absicht, Handelserfolg resp. -marge zu erzielen (Held for Trading), werden als derivative Finanzinstrumente gemäss IAS 39 behandelt und als Held for Trading-Positionen resp. Wiederbeschaffungswerte bezeichnet. Am Bilanzstichtag werden alle offenen derivativen Finanzinstrumente aus Energiehandelsgeschäften erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte in den Aktiven und Passiven ausgewiesen. Für die Bewertung der offenen Kontrakte werden Marktdaten von Strombörsen (z.B. EEX Leipzig) verwendet. Für den Anteil der Kontrakte, für die kein liquider Markt besteht, erfolgt die Bewertung auf Basis eines Bewertungsmodells.
Die Verrechnung von laufenden Transaktionen mit positiven und negativen Wiederbeschaffungswerten erfolgt dann, wenn in den Verträgen entsprechende Regelungen enthalten sind, die Verrechnungen beabsichtigt und sie gesetzlich erlaubt sind. Der realisierte und unrealisierte Erfolg der Held for Trading-Positionen wird netto als «Ergebnis aus Held for Trading-Positionen» ausgewiesen.
Um Währungsrisiken zu mildern, werden Devisentermingeschäfte in Euro abgeschlossen. Weiter können Zinssatzswaps zur Minderung des Zinsrisikos von variablen Darlehen eingesetzt werden. Soweit solche Finanzinstrumente per Jahresende bestehen, werden diese erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese und ähnliche Finanztransaktionen werden buchhalterisch als derivative Finanzinstrumente gemäss IAS 39 behandelt und werden im Falle eines positiven Wertes als Wiederbeschaffungswerte in den Positionen «Wertschriften und andere Finanzinstrumente» und «Übrige Finanzanlagen» ausgewiesen. Sind die Werte negativ, werden sie in den Positionen «Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten» und «Langfristige Finanzverbindlichkeiten» ausgewiesen.
Die Repower-Gruppe verwendet Zinsderivate. Für die im Zusammenhang mit der Erstellung des Gaskombikraftwerkes Teverola aufgenommenen variabel verzinslichen Darlehen bestehen Zinsswaps zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos, sodass sich über die Laufzeit keine unvorhersehbaren Schwankungen in den Zahlungsströmen ergeben. Der wirksame Teil des Gewinns oder Verlusts aus dem Cashflow Hedge wird direkt als «Marktwertänderung Finanzinstrumente» im sonstigen Ergebnis erfasst, während der unwirksame Teil sofort ergebniswirksam erfasst wird. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge werden in der Periode in die Erfolgsrechnung umgegliedert, in der die abgesicherte Transaktion vollzogen wird.
Die Vorräte setzen sich aus Material zur Sicherstellung der betrieblichen Leistungserstellung (z.B. Betriebsstoffe, Ersatzteile und Verbrauchsmaterial) sowie aus Zertifikaten über CO2 oder Stromqualitäten (Herkunft, Produktionsart) zusammen. Sofern diese Vermögensgegenstände nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden diese zu Anschaffungs- oder Herstellkosten beziehungsweise zum niedrigeren Nettoerlöswert bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellkosten erfolgt mittels der Methode des gewichteten Durchschnitts. Der Nettoerlöswert entspricht dem geschätzten Verkaufserlös abzüglich der Kosten für den Verkauf. Vorräte zu Handelszwecken werden mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten bewertet.
Vermögenswerte oder auch Gruppen von Vermögenswerten sowie direkt zurechenbare Verbindlichkeiten (Disposal Groups) werden zur Veräusserung klassifiziert, wenn der im Restbuchwert verkörperte Nutzen nicht durch den weiteren Gebrauch, sondern vorwiegend aus der Veräusserung realisiert werden soll. Voraussetzung ist, dass der Vermögenswert unmittelbar veräusserbar und der Verkauf hinreichend wahrscheinlich ist. Langfristige Vermögenswerte (oder Veräusserungsgruppen) werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten angesetzt. Der separate Ausweis von zur Veräusserung gehaltenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfolgt unter dem Umlaufvermögen und dem kurzfristigen Fremdkapital in den Positionen als «Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte» und als «Zur Veräusserung gehaltene Verbindlichkeiten».
Ein aufgegebener Geschäftsbereich (discontinued operation) ist ein Unternehmensbestandteil, der veräussert wurde oder als zur Veräusserung gehalten eingestuft wird und einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig (major business line) oder geografischen Geschäftszweig darstellt. Die Ergebnisse und Cashflows aufgegebener Geschäftsbereiche werden gesondert von der fortgeführten Unternehmenstätigkeit dargestellt.
Eigene Aktien und Partizipationsscheine werden im Eigenkapital abgezogen. Kauf, Verkauf, Ausgabe oder Einziehung von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden gemäss IFRS nicht erfolgswirksam, sondern im Eigenkapital erfasst.
Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem Ereignis in der Vergangenheit eine Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entsteht, der Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Wird erwartet, dass ein Teil oder der Gesamtbetrag der Rückstellung zurückerstattet wird (z.B. aufgrund eines Versicherungsvertrags), wird dieser Betrag separat als Vermögenswert erfasst, sofern die Rückerstattung so gut wie sicher ist. Bei einem wesentlichen Einfluss des Zinseffektes werden die erwarteten zukünftigen Geldflüsse zur Bestimmung der Höhe der Rückstellung diskontiert.
Dabei werden die Rückstellungen periodisch überprüft und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen angepasst. Zur Diskontierung werden Zinssätze vor Steuern verwendet, welche die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegeln.
Die finanziellen Verbindlichkeiten werden in die Kategorie «zu Handelszwecken gehalten» und «sonstige finanzielle Verbindlichkeiten» unterteilt. Die zu Handelszwecken gehaltenen Verbindlichkeiten sind das Gegenstück zu den entsprechenden finanziellen Vermögenswerten. Es handelt sich hier um finanzielle Schulden, die in der Absicht einer kurzfristigen Rückzahlung oder Übertragung zur Gewinnerzielung eingegangen werden. In diese Kategorie fallen auch die Finanzderivate ausserhalb des Hedge Accountings, die derzeit mit einem negativen Marktwert behaftet sind. Die Erst- und Folgebewertung erfolgen zu Marktwerten. Transaktionskosten werden unmittelbar im Aufwand erfasst. Unter die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten fallen sämtliche nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schulden. Bei Ersterfassung werden die Schulden mit dem beizulegenden Zeitwert im Anschaffungszeitpunkt angesetzt und unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die jeweiligen Anmerkungen zu den Abschlusspositionen geben Auskunft über die zur Anwendung kommenden Bewertungskategorien.
Die Mitarbeitenden der Repower-Gruppe in der Schweiz sind per Bilanzstichtag der PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft und der PKE Vorsorgestiftung Energie angeschlossen. Dabei handelt es sich um rechtlich selbständige Vorsorgeeinrichtungen, die nach dem Leistungsprimat beziehungsweise Beitragsprimat im Sinne des Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) aufgebaut sind.
Die Verpflichtungen der Gruppe aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen sowie der entsprechende Aufwand werden nach der «projected unit credit method» berechnet. Die Gesamtkosten für die Pensionsvorsorge werden, in Übereinstimmung mit den Ergebnissen der jeweiligen auf den Bilanzstichtag durchgeführten versicherungsmathematischen Berechnungen, auf die ordentlichen Dienstjahre bis zur Pensionierung der im Pensionsplan berücksichtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteilt und jährlich der Erfolgsrechnung belastet. Die Vorsorgeverpflichtungen bemessen sich nach dem errechneten Barwert der geschätzten zukünftigen Pensionsleistungen unter Berücksichtigung der Zinssätze für Unternehmensanleihen mit einem Rating AA und besser, welche der Verbindlichkeit angenäherte Restlaufzeiten aufweisen. Der anwendbare Zinssatz auf die Verzinsung des Planvermögens ist identisch mit dem Diskontierungszinssatz der Vorsorgeverpflichtung. Die so errechnete Netto-Zinskomponente wird bei Repower dem Finanzergebnis zugerechnet. Die Differenz zur tatsächlichen Rendite des Planvermögens wird, wie auch die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, welche sich aus der Anpassung versicherungsmathematischer Parameter (z.B. Diskontierungssatz, Pensionsalter, Lebenserwartungen, Gehaltsänderungen und Renditen) ergeben, in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapitel erfasst. Der Dienstzeitaufwand wird unter dem Vorsorgeaufwand (Personalaufwand) erfasst.
Die Arbeitnehmer in den ausländischen Gruppengesellschaften sind in von der Gruppe unabhängigen staatlichen Vorsorgeeinrichtungen versichert. Neben den erwähnten Pensionsplänen gibt es in der Gruppe keine wesentlichen langfristigen Leistungen an das Personal.
Ertragssteuern umfassen laufende und latente Ertragssteuern. Die laufenden Ertragssteuern sind auf den in der konsolidierten Erfolgsrechnung enthaltenen Jahresgewinnen mit den aktuellen Steuersätzen des jeweiligen Einzelabschlusses berechnet.
Latente Steuern werden aufgrund der zeitlich bestehenden Bewertungsdifferenzen zwischen den Steuerwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und deren Buchwerten in der konsolidierten Jahresrechnung erfasst. Die Berechnung der latenten Ertragssteuern erfolgt nach der unter IFRS anwendbaren bilanzorientierten Verbindlichkeits-Methode (balance sheet liability method). Diese Methode konzentriert sich auf temporäre Differenzen. Temporäre Differenzen sind Unterschiedsbeträge zwischen dem Steuerwert eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit und dem jeweiligen Buchwert in der Bilanz. Der Steuerwert eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit ist der diesem Vermögenswert oder dieser Verbindlichkeit für steuerliche Zwecke beizulegende Betrag.
Mit Verlustvorträgen verbundene latente Steueransprüche werden nur in dem Ausmass erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass temporäre Differenzen oder steuerbare Gewinne, mit welchem die steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können, verfügbar sein werden.
Der Umsatz entspricht Verkäufen und Dienstleistungen an Dritte nach Abzug von Preisnachlässen, Umsatz- und Mehrwertsteuern. Umsätze werden bei Lieferung beziehungsweise Leistungserfüllung in der Erfolgsrechnung erfasst.
Die für die Bewirtschaftung der eigenen Energieproduktionsanlagen eingegangenen Energiegeschäfte und die Verträge für die Beschaffung der Energie für die physische Lieferung an Kunden werden als «Own-use»-Transaktionen im Sinne von IAS 39 gehandhabt und entsprechend brutto im «Umsatzerlös aus Energieabsatz» und «Energiebeschaffung» erfasst. Energiegeschäfte, die mit dem Ziel abgeschlossen werden, eine Handelsmarge zu erreichen, werden als Held for Trading-Transaktionen nach IAS 39 gehandhabt und entsprechend netto in der Position «Ergebnis aus Held for Trading-Positionen» ausgewiesen.
Am Bilanzstichtag werden alle offenen derivativen Finanzinstrumente aus Energiehandelsgeschäften zum beizulegenden Zeitwert bewertet und die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte in den Aktiven und Passiven ausgewiesen. Der realisierte und unrealisierte Erfolg dieser Geschäfte wird netto als «Ergebnis aus Held for Trading-Positionen» im Nettoumsatz ausgewiesen.
Verpflichtungen aus einem Ereignis der Vergangenheit, bei welchen ein Mittelabfluss als möglich aber nicht wahrscheinlich eingeschätzt wird oder die Verpflichtung nicht zuverlässig geschätzt werden kann, werden in der Bilanz nicht erfasst, sondern im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung offen gelegt.
Es bestehen weder Mitarbeiterbeteiligungsprogramme noch andere aktienbasierte Vergütungen.