Die konsolidierte Jahresrechnung der Repower-Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), welche durch das International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden, erstellt. Es werden alle geltenden Standards und Interpretationen angewendet. Die konsolidierte Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Repower-Gruppe und entspricht den Anforderungen der schweizerischen Gesetzgebung.
Die Berichtswährung der konsolidierten Jahresrechnung ist der Schweizer Franken (CHF). Mit Ausnahme der gekennzeichneten Positionen sind alle Werte auf Tausend Schweizer Franken (TCHF) gerundet.
Die konsolidierte Jahresrechnung wird grundsätzlich auf der Basis von historischen Kosten erstellt, mit Ausnahme von spezifischen Positionen wie zum Beispiel Wiederbeschaffungswerte Held for Trading-Positionen, Vorräte sowie Wertschriften und andere Finanzinstrumente. Für diese Positionen geben die IFRS andere Bewertungsmethoden vor, welche in den nachfolgenden Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätzen erläutert werden.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden. Für die Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung wurden alle Standards und Interpretationen angewendet, die am Bilanzstichtag in Kraft waren.
Neue und revidierte Standards und Interpretationen, die zum 1. Januar 2013 gültig wurden, sind in der folgenden Tabelle dargestellt und werden, sofern sie eine wesentliche Auswirkung auf die konsolidierte Jahresrechnung der Repower-Gruppe haben, näher erläutert.
Standard/ Interpretation | Titel | Anwendungsbeginn für Geschäftsjahre beginnend am | Anwendung erfolgt |
---|---|---|---|
IAS/IFRS | Jährliche Weiterentwicklungen Zyklus 2009 - 2011 | 01.01.2013 | retrospektiv |
IAS 1 | Darstellung der OCI-Bestandteile im Jahresabschluss | 01.07.2012 | retrospektiv |
IAS 19 | Leistungen an Arbeitnehmer: Ergänzungen im Bereich Erfassung und Ausweis von leistungsorientierten Vorsorgeplänen | 01.01.2013 | retrospektiv |
IFRS 7 | Ergänzungen bzgl. der Anhangsangaben im Hinblick auf Saldierung von Finanzinstrumenten | 01.01.2013 | retrospektiv |
IFRS 10 | Konzernabschlüsse | 01.01.2013 | retrospektiv |
IFRS 11 | Gemeinschaftliche Vereinbarungen | 01.01.2013 | retrospektiv |
IFRS 12 | Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen | 01.01.2013 | retrospektiv |
IFRS 12 | Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 - Übergangsvorschriften | 01.01.2013 | retrospektiv |
IFRS 12 | Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IAS 27 - Investmentgesellschaften | 01.01.2013 | retrospektiv |
IFRS 13 | Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts | 01.01.2013 | prospektiv |
IAS 1 verlangt eine Trennung der Posten des Sonstigen Ergebnisses in Posten, die in die Erfolgsrechnung umgliederbar beziehungsweise nicht umgliederbar sind. Mit der Anwendung der Änderung IAS 1 «Darstellung OCI – Bestandteile des Jahresabschlusses» hat die Repower-Gruppe die Darstellung ihres Sonstigen Ergebnisses innerhalb ihrer konsolidierten Gesamtergebnisrechnung überarbeitet. Mit der Trennung des Sonstigen Ergebnisses in Posten, die nachträglich in die Erfolgsrechnung umklassifiziert (Recycling) werden, wenn bestimmte Gründe vorliegen, und Posten, die nachträglich nicht in die Erfolgsrechnung umklassifiziert werden sowie der erwarteten höheren Volatilität des Eigenkapitals aufgrund der Anwendung des überarbeiteten IAS 19 «Leistungen an Arbeitnehmer» ist dem Sonstigen Ergebnis ein höheres Gewicht beizumessen. Die Gesamtergebnisrechnung umfasst die beiden Abschlussbestandteile «Konsolidierte Erfolgsrechnung» und «Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung». Die Vorjahresdarstellung wurde angepasst.
Die Repower-Gruppe wendete den im Juni 2011 veröffentlichten überarbeiteten Standard IAS 19 «Leistungen an Arbeitnehmer» für ihr Geschäftsjahr erstmalig im Halbjahresbericht 2013 an. Als Folge davon wurden die Anfangsbestände per 1. Januar 2012 und die Vorjahresvergleichsperiode angepasst. Durch die Anwendung der Korridormethode konnten die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste bisher bilanziell weitgehend unberücksichtigt bleiben. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste ergeben sich aus der Anpassung versicherungsmathematischer Parameter (z.B. Diskontierungssatz, Wertänderungen des extern finanzierten Planvermögens, Pensionsalter, Lebenserwartungen, Gehaltsänderungen und Rententrends). Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sind nun bei Entstehung periodengerecht im Sonstigen Ergebnis zu berücksichtigen. Die Erfassung der Verluste beziehungsweise der Gewinne führt zu einer Erhöhung beziehungsweise Verringerung der Verpflichtungen und damit einer höheren Volatilität des Eigenkapitals. Bisher wurde der Zinsaufwand und der erwartete Ertrag aus Planvermögen unter dem Vorsorgeaufwand (Personalaufwand) erfasst. Der anwendbare Zinssatz auf die Verzinsung des Planvermögens ist nun identisch mit dem Diskontierungszinssatz der Vorsorgeverpflichtung. Der Nettozinsaufwand/-ertrag ist das Produkt aus Nettopensionsverpflichtung/-vermögen und des zur Abzinsung der Verpflichtung verwendeten Rechnungszinses. Diese so ermittelte Netto-Zinskomponente entspricht dem Aufzinsungseffekt der langfristigen Nettopensionsverpflichtung beziehungsweise des langfristigen Nettopensionsvermögens. Aus Sicht der Repower-Gruppe ist diese Netto-Zinskomponente dem Finanzergebnis zuzurechnen und wird dort ausgewiesen. Die Differenz zur tatsächlichen Rendite des Pensionsvermögens wird über die Neubewertungskomponente dem sonstigen Ergebnis zugerechnet. Die Pensionsrückstellungen werden fortan als eigene Bilanzposition gezeigt. Die Vorjahresdarstellung wurde entsprechend angepasst.
Das Restatement und dessen finanzielle Auswirkungen des überarbeiteten Standards können den nachstehenden Tabellen entnommen werden:
2012 | |
---|---|
Personalaufwand | 1 814 |
Übriger betrieblicher Aufwand | -215 |
Ergebnis vor Zinsen, Ertragssteuern und Abschreibungen (EBITDA) | 1 599 |
Finanzaufwand | -1 113 |
Ergebnisanteil assoziierter Gesellschaften | -30 |
Ergebnis vor Ertragssteuern | 456 |
Ertragssteuern | -82 |
Gruppenergebnis einschliesslich nicht beherrschende Anteile | 374 |
Anteil Aktionäre und Partizipanten von Repower am Gruppenergebnis | 361 |
Anteil der nicht beherrschenden Anteile am Gruppenergebnis | 13 |
Ergebnis je Titel (unverwässert) | 0.11 |
2012 | |
---|---|
Gruppenergebnis einschliesslich nicht beherrschende Anteile | 374 |
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Pensionsplänen vollkonsolidierter Gesellschaften | 7 078 |
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Pensionsplänen assoziierter Gesellschaften | -81 |
Ertragssteuern | -1 160 |
Sonstiges Ergebnis nach Steuern, nicht in die Erfolgsrechnung umgliederbar | 5 837 |
Effekte aus Währungsumrechnung vollkonsolidierter Gesellschaften | 1 |
Sonstiges Ergebnis nach Steuern, in die Erfolgsrechnung umgliederbar | 1 |
Sonstiges Gesamtergebnis | 5 838 |
Gesamtergebnis | 6 212 |
Anteil Aktionäre und Partizipanten von Repower am Gesamtergebnis | 6 140 |
Anteil der nicht beherrschenden Anteile am Gesamtergebnis | 72 |
01.01.2012 | 31.12.2012 | |
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Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften | -660 | -771 |
Aktive latente Steuern | 229 | 217 |
Anlagevermögen | -431 | -554 |
Total Aktiven | -431 | -554 |
Gewinnreserven (einschliesslich Gruppenergebnis) | -31 575 | -31 214 |
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Pensionsplänen | - | 5 777 |
Kumulierte Umrechnungsdifferenzen | - | 1 |
Eigenkapital ohne nicht beherrschende Anteile | -31 575 | -25 436 |
Nicht beherrschende Anteile | -229 | -157 |
Eigenkapital | -31 804 | -25 593 |
Pensionsrückstellungen | 37 454 | 29 889 |
Passive latente Ertragssteuern | -6 081 | -4 850 |
Langfristiges Fremdkapital | 31 373 | 25 039 |
Total Passiven | -431 | -554 |
2012 | |
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Gruppenergebnis einschliesslich nicht beherrschende Anteile | 374 |
Ergebnisanteil an assoziierten Gesellschaften | 30 |
Veränderung Pensionsrückstellungen | -487 |
Veränderung latenter Ertragssteuern | 83 |
Geldfluss aus Geschäftstätigkeit | - |
Die Änderungen an IFRS 7 fordern neue Offenlegungspflichten. Speziell wird eine Abstimmung zwischen Brutto- und Nettobetrag der saldierten Positionen verlangt.
Das Kernprinzip von IFRS 10 besteht (unverändert) in der Vorschrift, dass ein Mutterunternehmen dann einen Konzernabschluss zu erstellen hat, wenn es mindestens ein anderes Unternehmen beherrscht. Der Grundsatz, dass ein Konzernabschluss das Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen als ein einziges Unternehmen darstellt, und die dabei anzuwendenden Konsolidierungsverfahren bleiben unverändert. IFRS 10 ändert die Definition von «Beherrschung». Beherrschung liegt dann vor, wenn das eine Unternehmen Entscheidungsgewalt über die relevanten Prozesse und Aktivitäten des anderen Unternehmens hat, dabei variablen Rückflüssen ausgesetzt ist und eine Verbindung zwischen Entscheidungsgewalt und Rückflüssen besteht. Der neue Standard hat keinen wesentlichen Einfluss auf die konsolidierte Jahresrechnung der Repower-Gruppe.
Der neue Standard IFRS 11 «Gemeinschaftliche Vereinbarung» hat zu einer Überarbeitung der bestehenden Rechnungslegungsvorschriften für gemeinschaftliche Vereinbarungen geführt. Der Standard unterscheidet zwischen «Gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operation)» und «Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture)». Bei den gemeinschaftlichen Tätigkeiten haben die Parteien, die die gemeinsame Führung ausüben, ein Recht auf die Vermögenswerte und eine Verpflichtung für die Verbindlichkeiten aus dieser Vereinbarung. Bei solchen Vereinbarungen werden die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen anteilig erfasst. Bei den Gemeinschaftsunternehmen haben die Parteien, die gemeinsam Kontrolle ausüben, ein Anrecht auf die Nettovermögenswerte aus der Vereinbarung. Solche Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode gemäss IAS 28 bilanziert. Voraussetzung einer gemeinschaftlichen Tätigkeit ist das Vorliegen einer vertraglich vereinbarten Kontrolle. Neben einer expliziten Vereinbarung gemeinsamer Kontrolle kann sich diese auch implizit, d.h. indirekt aus den gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsverhältnissen ergeben. Die Repower-Gruppe hat mit der Einführung des neuen Standards sämtliche Vereinbarungen mit den Partnerwerken erneut analysiert beziehungsweise überprüft. Eine vertraglich vereinbarte gemeinsame Kontrolle der Repower-Gruppe über die massgeblichen Aktivitäten der Partnerwerke ist ausser bei der Grischelectra AG aus Sicht der Repower-Gruppe nicht gegeben. Bei diesen Gesellschaften hat die Repower-Gruppe einen massgeblichen Einfluss und bilanziert diese weiterhin gemäss der Equity-Methode. Die Grischelectra AG wird gemeinsam mit dem Kanton Graubünden geführt. In der Grischelectra AG sind Energiebezugsrechte gebündelt. Die Repower-Gruppe verwertet sämtliche Bezugsrechte der Grischelectra und klassifiziert diese gemeinschaftliche Vereinbarung als gemeinschaftliche Tätigkeit mit der Folge, dass anstelle der Equity-Bilanzierung die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen der Gesellschaft anteilig zu erfassen sind. Die Anwendung des neuen Standards erfolgt retrospektiv. Die finanziellen Auswirkungen auf die Konzernrechnung per 31. Dezember 2013 sind von untergeordneter Bedeutung.
IFRS 12 vereint die Offenlegungspflichten bzgl. Beteiligungen an anderen Unternehmen aus mehreren Standards und nennt gleichzeitig weitere zu erfüllende Anforderungen. Ziel des IFRS 12 ist, die Art und die Bewertung von Risiken an Anteilen an Beteiligungsunternehmen offenzulegen und etwaige Effekte auf die Bilanz, die Performance und den Cashflow zu zeigen.
Ebenfalls neu anzuwenden ist IFRS 13. IFRS 13 definiert den beizulegenden Zeitwert, gibt Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts und nennt Anforderungen für die Offenlegung eines beizulegenden Zeitwerts. Dieser Standard dient dabei als einziges Regelwerk für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, wenn dieser in einem anderen Standard verlangt wird und IFRS 13 für jenen Standard anwendbar ist. Er ist sowohl auf finanzielle als auch auf nicht-finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten anwendbar. Neu sind insbesondere die von IFRS 13.91ff geforderten Anhangsangaben zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts. Der Standard unterscheidet zwischen wiederkehrenden und anlassbezogenen Fair Value-Bewertungen. Für die wiederkehrenden Bewertungen als auch für Bewertungen der Stufe 3 sind umfangreichere Angaben vorgesehen. Zudem sind alle zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Klassen offenzulegen. Die Anwendung erfolgt prospektiv.
Die Repower-Gruppe analysiert und beurteilt gegenwärtig die Auswirkungen der nachfolgend aufgelisteten neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, die auf die konsolidierte Jahresrechnung der Repower-Gruppe noch nicht zwingend anwendbar sind. Die Umsetzung in der Repower-Gruppe erfolgt spätestens zum in der Tabelle angegebenen Anwendungszeitpunkt.
Standard/ Interpretation | Titel | Anwendungsbeginn für Geschäftsjahre beginnend am | Anwendung erfolgt |
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IAS 19 | Änderung des IAS 19 - Erfassung von Arbeitnehmerbeiträgen | 01.07.2014 | retrospektiv |
IAS 32 | Ergänzungen bzgl. der Saldierung von Finanzinstrumenten | 01.01.2014 | retrospektiv |
IFRS 9 | Finanzinstrumente | 01.01.2018 | retrospektiv |
Im November 2013 wurde eine Anpassung des Rechnungslegungsstandards IAS 19 publiziert, die für Unternehmen mit altersabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen (typischer Schweizer BVG Plan) neu ein Wahlrecht vorsieht, ob sie das «risk sharing» anwenden wollen oder nicht. Konkret wurde Paragraf 93 zur Abbildung von Arbeitnehmerbeiträgen angepasst und erweitert. Der neue Standard ist für Perioden, welche am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen, verpflichtend und unter Berücksichtigung von IAS 8 anzuwenden. Es steht den Unternehmen aber auch das Recht einer frühzeitigen Anwendung (early adoption) zu, womit das Wahlrecht z.B. bereits per 31.12.2013 angewandt werden könnte. Die Repower-Gruppe hat auf eine frühzeitige Anwendung verzichtet.
Die Änderungen an IAS 32 werden keine signifikanten Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung der Repower-Gruppe haben. Eine Saldierung von Finanzinstrumenten ist auch weiterhin nur dann möglich, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und beabsichtigt wird, den Ausgleich entweder auf Nettobasis zu tätigen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit glattzustellen. Es erfolgte zudem eine Klarstellung: Eine Saldierung ist nur dann möglich, wenn zum Berichtsstichtag keine weiteren Voraussetzungen für eine Saldierung existieren. Dies trifft generell auf unbedingte Saldierungsrechte zu. Für eine Saldierung bei bedingten Saldierungsrechten darf diese nur erfolgen, wenn diese zum Berichtsstichtag erfüllt sind. Der konsolidierte Jahresabschluss 2013 der Repower-Gruppe beachtet sowohl die aktuellen Regelungen des IAS 32 als auch die Klarstellung, die für Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem 1. Januar 2014 anzuwenden sind.
Für IFRS 9 Finanzinstrumente sind die Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung noch nicht ausreichend zuverlässig bestimmbar. Gegenwärtig analysiert die Repower-Gruppe diesen Standard und zugehörige Interpretationen und erwartet zum jetzigen Zeitpunkt eine geänderte Berichterstattung.