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30 Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen

Leasingverträge, welche das wirtschaftliche Risiko hauptsächlich auf Repower übertragen, werden als Finanzierungs-Leasingverhältnis erfasst. Alle übrigen Leasingverträge werden als Operating-Leasingverhältnis eingestuft. Anlagevermögen, welches im Zusammenhang mit Finanzierungs-Leasing erfasst wurde, wird gemäss den unter den Sachanlagen erläuterten Richtlinien abgeschrieben. Sofern die Abschreibungsfrist des Anlagevermögens grösser als die Dauer des Leasingvertrags ist, wird das Anlagevermögen über die Dauer des Leasingvertrages abgeschrieben.

Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen für jede folgende Periode betragen:

Operating-Leasingverhältnisse

  31.12.2013 31.12.2012
    Restated
     
Bis zu einem Jahr 4 200 4 124
Länger als ein Jahr bis zu fünf Jahren 5 528 8 051
Länger als fünf Jahre 3 389 3 691
Total 13 117 15 866

Zum Stichtag des aktuellen Geschäftsjahres setzen sich die ausstehenden Mindestleasingzahlungen aus TCHF 9345 für Gebäude und Grundstücke, TCHF 2547 für Motorfahrzeuge und TCHF 1225 für IT Hardware zusammen. Zum Stichtag des Vorjahres setzten sich die ausstehenden Mindestleasingzahlungen aus TCHF 12 135 für Gebäude und Grundstücke, TCHF 2213 für Motorfahrzeuge und TCHF 1519 für IT Hardware zusammen.

Lediglich bei den Motorfahrzeugleasingverträgen muss Repower, sofern sie die Fahrzeuge über die vertraglich festgelegte Kilometerzahl hinaus benutzt, einen marktüblichen Aufschlag bezahlen. Repower beabsichtigt, keines der geleasten Fahrzeuge oder die IT Hardware am Ende der Leasingperiode zu erwerben.

Finanzierungs-Leasingverhältnisse

  31.12.2013 31.12.2012
     
Nominale Summe der Mindestleasingzahlungen    
Bis zu einem Jahr 371 440
Länger als ein Jahr bis zu fünf Jahren 289 714
Länger als fünf Jahre - -
Total 660 1 154
Zukünftige Zinsen -18 -48
Leasingverpflichtungen 642 1 106
     
Barwert der Mindestleasingzahlungen    
Bis zu einem Jahr 358 438
Länger als ein Jahr bis zu fünf Jahren 284 668
Länger als fünf Jahre - -
Total 642 1 106

Die Finanzierungs-Leasingverhältnisse enthalten ausschliesslich Motorfahrzeuge. Die Leasingverpflichtungen sind in den Finanzverbindlichkeiten enthalten. Nutzt Repower die Fahrzeuge über die vereinbarte Kilometerzahl hinaus, muss Repower einen marktüblichen Aufschlag bezahlen. Repower hat keine Absicht, die geleasten Fahrzeuge am Ende des Leasingvertrags zu erwerben.