Schätzungsunsicherheiten

Anlagevermögen

Bei den Vermögenswerten des Anlagevermögens erfolgt an jedem Bilanzstichtag eine Einschätzung möglicher Anhaltspunkte für eine Wertminderung. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes nach den Vorschriften von IAS 36 berechnet und sofern erforderlich, eine Wertminderung erfasst. Die Schätzungen der Nutzungsdauer und des Restwerts des Anlagevermögens werden jährlich aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Änderungen von Gesetzen und Verordnungen, insbesondere im Bereich Umwelt und Energie, könnten zu wesentlich anderen Nutzungs- und damit Abschreibungsdauern oder Wertberichtigungen von Anlagenteilen führen.

Im 2008 wurde das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV) in Kraft gesetzt. Das StromVG sieht die Übertragung des Höchstspannungsnetzes (220/380kV) auf die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid) innerhalb von 5 Jahren vor. Die Höchstspannungsnetze der Repower AG wurden vollumfänglich in die Repower Transportnetz AG eingebracht. Die Investitionen in diese Netze wurden teilweise durch Nahestehende und Dritte finanziert (Anmerkung 21). Zu welchem Wert das Höchstspannungsnetz an die swissgrid übertragen wird, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht verlässlich beurteilt werden. Dementsprechend ist der zukünftige Übertragungswert mit hoher Unsicherheit behaftet.

Forderungen und Verbindlichkeiten

Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt mittels Einzelwertberichtigungen sowie Pauschalwertberichtigungen auf den nicht einzelwertberichtigten Positionen aufgrund deren Fälligkeitsstruktur und basierend auf historischer Erfahrung. Effektive Debitorenverluste können von dieser Schätzung abweichen.

In einzelnen Ländern erfolgen Rechnungstellungen und Vergütungen des nationalen Netzbetreibers sowie allfällige Verfügungen des Regulators mit zeitlichem Verzug von teilweise mehr als einem Jahr. Wo angezeigt, wurden diesbezüglich bestmögliche Schätzungen vorgenommen. Definitive Rechnungstellungen, Vergütungen und Verfügungen können zu von den Schätzungen abweichenden Ergebniswirkungen führen. Solche Abweichungen werden im Folgejahr erfolgswirksam.

Rückstellungen

Der Ansatz von Rückstellungen erfolgt unter Berücksichtigung der bestmöglichen Einschätzung über den Betrag und Zeitpunkt des wahrscheinlichen Geldabflusses.

Repower ist in Italien von einer Untersuchung der «Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato», der italienischen Anti-Trust-Behörde, betroffen. Dabei geht es um Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Gas-Kombikraftwerken. Repower unterstützt die Behörden bestmöglich um rasch Klarheit zu schaffen. Aufgrund der aktuellen Beurteilung hat Repower keinen Anlass, in diesem Zusammenhang Rückstellungen oder anderweitige Verpflichtungen zu berücksichtigen.