Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revisionsstelle

Der Verwaltungsratsausschuss überwacht im Auftrag des Verwaltungsrates in seiner Funktion als Prüfungsausschuss die Qualifikation, die Unabhängigkeit und die Leistungen der Revisionsstelle und ihrer Revisionsexperten. Er informiert sich mindestens einmal im Jahr bei den Verantwortlichen der Revision sowie bei der Geschäftsleitung über Planung, Durchführung und Ergebnisse der Revisionstätigkeit. Er lässt sich von der Revisionsstelle namentlich die Revisionspläne sowie allfällige Anträge zur Verbesserung der internen Kontrollsysteme vorlegen. Die Revisionsstelle erstattet dem Verwaltungsrat einen umfassenden Bericht mit Feststellungen über die Rechnungslegung, das interne Kontrollsystem, sowie die Durchführung und das Ergebnis der Revision. Mittels einer Zwischenrevision werden die im Bericht angesprochenen Punkte und Verbesserungen durch die Revisionsstelle überprüft und das Ergebnis dem Verwaltungsratsausschuss zur Kenntnis gebracht. Vertreter der externen Revision haben im Geschäftsjahr 2010 an drei Sitzungen des Verwaltungsratsausschusses in seiner Funktion als Prüfungsausschuss teilgenommen.