Die Angebotspflicht nach Börsengesetz besteht; die Statuten enthalten keine Regelung betreffend der Angebotspflicht. Die Anstellungsverträge der Mitglieder der Geschäftsleitung enthalten keine Kontrollwechselklauseln. Repower sieht für die obersten Führungskräfte keine «goldenen Fallschirme» vor. Es bestehen keine langfristigen vertraglichen Bindungen mit Verwaltungsrats- bzw. Geschäftsleitungsmitgliedern. Abgangsentschädigungen wurden keine vereinbart.