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Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht unterliegt – wie das Kapitel zur Corporate Governance – der SIX-Richtlinie Corporate Governance (RLCG) und folgt den Transparenzvorschriften der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) sowie den Grundsätzen des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance.

Der Bericht enthält Informationen über den Vergütungsausschuss, die Vergütungspolitik, die Verfahren zur Festlegung der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung und weist die Vergütungen für das Geschäftsjahr 2014 aus.

Vergütungsausschuss

Der Vergütungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern des Verwaltungsrates, welche jährlich einzeln von der Generalversammlung gewählt werden. Die Mitglieder des Vergütungsausschusses sind im Geschäftsbericht auf den Seiten 29 und 30 bezeichnet. Die Arbeitsweisen (Einberufung, Ablauf der Sitzungen, Beschlussfassung) im Vergütungsausschuss und im Verwaltungsrat stimmen überein.

Der Vergütungsausschuss berät sich zur Entschädigungspolitik, vor allem auf oberster Unternehmensebene, und bereitet diese für den Verwaltungsrat vor. Hierbei achtet der Vergütungsausschuss darauf, dass die Gesellschaft markt- und leistungsgerechte Gesamtvergütungen anbietet, um Personen mit den nötigen Fähigkeiten und Charaktereigenschaften zu gewinnen und zu behalten, wobei die Vergütung auch vom nachhaltigen Erfolg des Unternehmens und vom persönlichen Beitrag abhängig gemacht wird. Der Vergütungsausschuss bereitet zudem die Anträge bezüglich der Vergütungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung zuhanden der Generalversammlung vor und trägt die Verantwortung, dass die Arbeitsverträge mit den Mitgliedern der Geschäftsleitung gesetzeskonform sind und jene Regelungen enthalten, die dem Markt angemessen sind und die Interessen der Gesellschaft schützen. Der Vergütungsausschuss bestimmt im Rahmen des durch die Generalversammlung genehmigten Gesamtbetrags die Löhne und Lohnbestandteile der einzelnen Geschäftsleitungsmitglieder.

Inhalt und Festsetzungsverfahren der Vergütungen

Die Statutenbestimmungen in Bezug auf die Grundsätze über die erfolgsabhängigen Vergütungen und über die Zuteilung von Beteiligungspapieren, Wandel- und Optionsrechten sowie den Zusatzbetrag für die Vergütungen von Mitgliedern der Geschäftsleitung, die nach der Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen ernannt werden, werden erst an der Generalversammlung vom 29. April 2015 verabschiedet. Deshalb bestehen dazu im Geschäftsjahr 2014 keine statutarischen Regeln. Gleich verhält es sich mit den statutarischen Regeln betreffend Darlehen, Kredite und Vorsorgeleistungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sowie betreffend Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen.

Die Generalversammlung wird erstmals am 29. April 2015 über die Gesamtbeträge der Vergütungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung abstimmen.

Grundsätze der Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder

Der Verwaltungsrat bestand am 31. Dezember 2014 ausschliesslich aus nicht-exekutiven Mitgliedern. Die Verwaltungsratsmitglieder erhalten gemäss Statuten und Organisationsreglement eine Vergütung nach Massgabe ihrer Beanspruchung und Verantwortung. Sie besteht aus einer festen Vergütung und Sitzungsgeldern. Daneben werden Spesen nach Ausgaben abgerechnet. Die Vergütung ist nicht von der Höhe des Unternehmensergebnisses abhängig und wird durch den Verwaltungsrat festgelegt. Der Verwaltungsrat hat die feste Vergütung und die Sitzungsgelder letztmals 2006 angepasst. Dies gestützt namentlich auf Vergleiche mit Verwaltungsratsentschädigungen in anderen schweizerischen Unternehmen der Energiebranche mit vergleichbarer Grösse. Die Entschädigungen werden in unbestimmten Intervallen überprüft und gegebenenfalls neu festgelegt. Es bestehen keine Aktien- und Optionsbeteiligungsprogramme.

Grundsätze der Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder

Die Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder setzt sich zusammen aus einem fixen und einem variablen Vergütungselement. Die fixe Vergütung umfasst das Grundgehalt und kann weitere Vergütungselemente und Leistungen umfassen. Das variable Vergütungselement kann bei Erreichung der operativen Ziele maximal 40 Prozent des Jahresbasisgehalts betragen. Die fixen und variablen Vergütungen werden jährlich durch den Vergütungsausschuss festgelegt. Grundlage für die fixe Vergütung bildet ein Vorschlag des CEO, welcher sich an der Entwicklung der Unternehmensgruppe orientiert. Der Vergütungsausschuss gewichtet diese Referenzgrösse für die Festlegung der fixen Vergütung nach freiem Ermessen. Das variable Vergütungselement ist vom Erreichen der finanziellen Ziele der Repower-Gruppe und der persönlichen Leistungsziele abhängig. Als gemeinsame Ziele mit einem Gewicht von insgesamt 50 Prozent für die Festlegung der variablen Vergütung dienen der EBIT, der EVA (Economic Value Added) und die Kennzahl Netto-Verschuldung / EBITDA der Repower-Gruppe. Pro Mitglied der Geschäftsleitung werden drei bis zu maximal fünf persönliche Leistungsziele festgelegt, die ebenfalls eine Gewichtung von 50 Prozent für die Festlegung der variablen Vergütung haben.

Der CEO unterbreitet dem Vergütungsausschuss seinen Vorschlag für die Festlegung der einzelnen Vergütungskomponenten und der Vergütungsausschuss entscheidet abschliessend. Die persönliche Leistung wird aufgrund der am Anfang des Geschäftsjahres vereinbarten Ziele am Ende der Berichtsperiode in einem Gespräch mit dem Vorgesetzten evaluiert. Sämtliche Vergütungskomponenten sind als Barentschädigung ausgestaltet. Der Vergütungsausschuss informiert den Gesamtverwaltungsrat über den Verlauf des Festsetzungs- und Vergütungsprozesses mit Hilfe der Sitzungsprotokolle unmittelbar nach den entsprechenden Sitzungen sowie mittels einer mündlichen Orientierung durch den Präsidenten des Vergütungsausschusses in der nächstfolgenden Sitzung des Verwaltungsrates. Die Mitglieder der Geschäftsleitung und die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates sind an den entsprechenden Sitzungen des Vergütungsausschusses nicht anwesend. Der CEO wird jedoch für einzelne Abschnitte dieser Sitzungen beratend hinzugezogen. Es wurden keine externen Berater für die Ausgestaltung der Vergütung beigezogen.

Vergütungen für das Geschäftsjahr 2014

Das gesamte folgende Kapitel betreffend Vergütungen unterliegt der Prüfung durch die Revisionsstelle.