REPOWER

Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung

2) Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und bewertungsmethoden

Grundlagen der Abschlusserstellung

Die konsolidierte Jahresrechnung der Repower-Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), welche durch das International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden, erstellt. Es werden alle geltenden Standards und Interpretationen angewendet. Die konsolidierte Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Repower-Gruppe und entspricht den Anforderungen der schweizerischen Gesetzgebung.

Die Berichtswährung der konsolidierten Jahresrechnung ist der Schweizer Franken (CHF). Mit Ausnahme der gekennzeichneten Positionen sind alle Werte auf Tausend Schweizer Franken (TCHF) gerundet.

Die konsolidierte Jahresrechnung wird grundsätzlich auf der Basis von historischen Kosten erstellt, mit Ausnahme von spezifischen Positionen wie zum Beispiel Wiederbeschaffungswerte Held for Trading-Positionen, Vorräte sowie Wertschriften und andere Finanzinstrumente. Für diese Positionen geben die IFRS andere Bewertungsmethoden vor, welche in den nachfolgenden Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätzen erläutert werden.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden. Für die Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung wurden alle Standards und Interpretationen angewendet, die am Bilanzstichtag in Kraft waren.

Wesentliche neue und überarbeitete Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien

Neue, revidierte Standards und Interpretationen, die zum 1. Januar 2014 gültig wurden, sind in der folgenden Tabelle dargestellt und werden, sofern sie eine wesentliche Auswirkung auf die konsolidierte Jahresrechnung der Repower-Gruppe haben, auch quantitativ beurteilt.

Standard/ Interpretation Inhalt Anwendungsbeginn für Geschäftsjahre beginnend am Anwendung erfolgt
       
IAS 32 Änderungen bzgl. der Saldierung von Finanzinstrumenten 01.01.2014 retrospektiv
IAS 36 Änderungen der Offenlegungsvorschriften für den erzielbaren Betrag 01.01.2014 retrospektiv
IAS 39 Änderungen bzgl. Novation von Derivaten und Fortführung des Hedge Accountings 01.01.2014 retrospektiv
IFRS 10 Änderungen bzgl. Investmentgesellschaften in IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 01.01.2014 retrospektiv
IFRIC 21 Abgaben 01.01.2014 retrospektiv

Die Änderungen an IAS 32 «Finanzinstrumente: Ausweis» haben keine signifikanten Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung der Repower-Gruppe. Eine Saldierung von Finanzinstrumenten ist auch weiterhin nur dann möglich, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und beabsichtigt wird, den Ausgleich entweder auf Nettobasis zu tätigen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit glattzustellen. Es erfolgte zudem eine Klarstellung: Eine Saldierung ist nur dann möglich, wenn zum Berichtsstichtag keine weiteren Voraussetzungen für eine Saldierung existieren. Dies trifft generell auf unbedingte Saldierungsrechte zu. Für eine Saldierung bei bedingten Saldierungsrechten darf diese nur erfolgen, wenn diese zum Berichtsstichtag erfüllt sind.

Im Zuge der Herausgabe des IFRS 13 «Bemessung des beizulegenden Zeitwerts» erfolgten Anpassungen an IAS 36 «Wertminderung von Vermögenswerten» bei den Offenlegungsvorschriften für den erzielbaren Betrag, wenn er auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten beruht. Mit Inkrafttreten dieser Änderungen werden ehemals unbeabsichtigt zu weit gefasste Änderungen zurückgenommen. Dies bezieht sich vor allem auf den Sachverhalt, dass ein Unternehmen den erzielbaren Betrag für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit (oder Gruppen von Einheiten) anzugeben hatte, bei denen der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts resp. der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer an dieser Einheit (oder Gruppe von Einheiten) im Vergleich zum Gesamtbuchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts resp. der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer wesentlich ist. Dies galt sowohl im Fall einer Wertminderung als auch bei Werthaltigkeit. Letzteres war nicht beabsichtigt. Neu hinzugekommen sind Angabepflichten im Bereich des beizulegenden Zeitwerts. Dies betrifft die Nennung der Stufe innerhalb der Fair Value Hierarchie sowie weiterer Angaben, wenn der nicht finanzielle Vermögenswert unter der Stufe 2 oder 3 eingestuft wurde. Auch ist der Abzinsungssatz anzugeben, der im Rahmen der gegenwärtigen und vergangenen Wertbestimmungen verwendet wurde, wenn die Wertbestimmung auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten unter Verwendung einer Barwertmethode beruht. Diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die konsolidierte Jahresrechnung der Repower-Gruppe.

Die Änderungen an IAS 39 «Novationen von Derivaten und Fortsetzung der Sicherungsbilanzierung» ermöglicht unter bestimmten Bedingungen ein Wechsel der Vertragspartei eines Sicherungsinstruments zu einer zentralen Gegenpartei ohne Beendigung des bestehenden Hedge Accountings. Die Änderungen an IAS 39 «Novationen von Derivaten und Fortsetzung der Sicherungsbilanzierung» haben keine Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung der Repower-Gruppe.

Mit den Änderungen an IFRS 10 «Konzernabschlüsse» wurde eine Ausnahme bzgl. der Konsolidierung von Tochterunternehmen unter IFRS 10 «Konzernabschlüsse» eingeführt. Diese gilt, wenn das Mutterunternehmen die Definition einer «Investmentgesellschaft» erfüllt. Investmentgesellschaften bewerten ihre Investitionen in bestimmte Tochtergesellschaften künftig erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 9 «Finanzinstrumente» oder IAS 39 «Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung». Mit den Änderungen treten weitere Angabevorschriften in Bezug auf Investmentgesellschaften in IFRS 12 «Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen» und IAS 27 «Separate Abschlüsse» in Kraft. Die Änderungen besitzen für die Repower-Gruppe keinerlei Relevanz.

IFRIC 21 «Abgaben» behandelt die Bilanzierung von Verpflichtungen zur Entrichtung einer Abgabe an die öffentliche Hand, die in den Anwendungsbereich von IAS 37 «Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen» fallen, als auch von Verpflichtungen zur Entrichtung einer Abgabe, deren Zeitpunkt und Betrag feststeht. Die Anwendung dieser Interpretation des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat keinen wesentlichen Einfluss auf die konsolidierte Jahresrechnung der Repower-Gruppe.

Die Repower-Gruppe analysiert und beurteilt gegenwärtig die Auswirkungen der nachfolgend aufgelisteten neuen oder geänderten Standards, die auf die konsolidierte Jahresrechnung der Repower-Gruppe noch nicht zwingend anwendbar sind. Die Umsetzung in der Repower-Gruppe erfolgt spätestens zum in der Tabelle angegebenen Anwendungszeitpunkt.

Standard/ Interpretation Zusammenfassung der zukünftigen Anforderungen Mögliche Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung
IAS 19 Bereits im November 2013 wurde die Klarstellung der Bilanzierung von Arbeitnehmerbeiträgen bei leistungsorientierten Plänen publiziert, die für Unternehmen mit altersabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen (typischer Schweizer BVG Plan) neu ein Wahlrecht vorsieht, ob sie das «Risk Sharing» anwenden wollen oder nicht. Konkret wurde Paragraf 93 zur Abbildung von Arbeitnehmerbeiträgen angepasst und erweitert. Der neue Standard ist für Perioden, welche am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen, verpflichtend und unter Berücksichtigung von IAS 8 «Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler» anzuwenden. Die Anwendung erfolgt retrospektiv. Die Repower-Gruppe hat entschieden, die Vorsorgeverpflichtung weiterhin unter Berücksichtigung des «Risk Sharing» zu bewerten. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung der Repower-Gruppe.
IFRS 9 IFRS 9 «Finanzinstrumente» ersetzt die bestehenden Leitlinien in IAS 39 «Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung». Er enthält überarbeitete Leitlinien zur Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten, darunter ein neues Modell der erwarteten Kreditausfälle zur Berechnung der Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten, sowie die neuen allgemeinen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte. Er übernimmt auch die Leitlinien zur Erfassung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten aus IAS 39. Der neue Standard ist für Perioden, welche am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden. Die Anwendung erfolgt retrospektiv. Eine frühzeitige Anwendung ist zugelassen. Die Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung sind noch nicht ausreichend zuverlässig bestimmbar. Gegenwärtig analysiert die Repower-Gruppe diesen Standard und zugehörige Interpretationen und erwartet zum jetzigen Zeitpunkt eine geänderte Berichterstattung.
IFRS 15 Im Gegensatz zur bisherigen Praxis regelt IFRS 15 «Erlöse aus Verträgen mit Kunden» nun in einem Standard, ob, wann, wie und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind. Die zugrunde liegenden Regelungen werden durch ein fünfstufiges Modell abgebildet. Weiterhin enthält der Standard Leitlinien zu spezifischen Themen wie Garantien, Option für den Erwerb weiterer Güter, verfallene Kundenrechte (Treueprogramme) oder beispielsweise Lizenzierung, Leitlinien zu den Kosten zur Erlangung und Erfüllung eines Vertrags sowie Leitlinien zu der Frage, wann solche Kosten zu aktivieren sind. Zudem enthält der Standard neue, umfangreichere Vorschriften in Bezug auf Angaben, die zu leisten sind. Mit Einführung entfallen mehrere Standards und Interpretationen, u.a. IAS 11 «Fertigungsaufträge» und IAS 18 «Erlöse». Der neue Standard ist für Perioden, welche am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen, anzuwenden. Die Anwendung erfolgt retrospektiv bzw. unter Zugrundelegung vereinfachter Übergangsvorschriften. Eine frühzeitige Anwendung ist zugelassen. Die Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung sind noch nicht ausreichend zuverlässig bestimmbar. Gegenwärtig analysiert die Repower-Gruppe diesen Standard und erwartet zum jetzigen Zeitpunkt eine geänderte Berichterstattung.

Neben den hier dargestellten neuen oder geänderten Standards sind in der nachfolgenden Tabelle der Vollständigkeit halber alle weiteren neuen oder geänderten Standards aufgeführt, die die Repower-Gruppe aus gegenwärtiger Sicht als nicht wesentlich beurteilt, da sie keine bzw. nicht wesentliche Auswirkungen haben werden.

Standard/ Interpretation Inhalt Anwendungsbeginn für Geschäftsjahre beginnend am Anwendung erfolgt
       
IAS/IFRS Jährliche Verbesserungen Zyklus 2010-2012 01.07.2014 prospektiv
IAS/IFRS Jährliche Verbesserungen Zyklus 2011-2013 01.07.2014 retro-/prospektiv
IAS/IFRS Jährliche Verbesserungen Zyklus 2012-2014 01.01.2016 retro-/prospektiv
IAS 16/38 Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden 01.01.2016 prospektiv
IAS 16/41 Änderungen in der Definition «fruchttragender Pflanzen» 01.01.2016 retrospektiv
IAS 27 Änderungen bzgl. der Equity-Methode im separaten Abschluss 01.01.2016 retrospektiv
IAS 28/IFRS 10 Veräusserung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture 01.01.2016 prospektiv
IFRS 11 Änderungen bzgl. Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit 01.01.2016 prospektiv