REPOWER

Corporate Governance

Wesentliche Änderungen seit dem Bilanzstichtag

Der Verwaltungsrat hat an seiner Sitzung vom 27. März 2015 ein neues Vergütungsreglement für den Verwaltungsrat mit Gültigkeit ab 1. Januar 2015 verabschiedet. In diesem Zusammenhang wurde neu ein Fixbetrag – nach Funktion des jeweiligen Verwaltungsratsmitglieds – festgelegt. Zusätzlich werden die anfallenden Spesen abgerechnet. Die pauschale Vergütung berechnet sich aus dem durchschnittlich geschätzten jährlichen Zeitaufwand in Stellenprozenten multipliziert mit einem branchenüblichen und der erforderlichen Qualifikation entsprechenden Jahreslohn.

Die Rechtsstruktur der Repower-Gruppe in der Schweiz wird im Frühjahr 2015 erneut vereinfacht, indem die Repower Schweiz AG rückwirkend per 1. Januar 2015 in die Repower AG fusioniert wird.