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31 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die Konzernrechnung wurde am 27. März 2015 vom Verwaltungsrat zur Publikation genehmigt. Sie ist abhängig von der Abnahme durch die Generalversammlung, welche am 29. April 2015 stattfindet.

Am 15. Januar 2015 hat die Schweizerische Nationalbank die Aufhebung des Mindestkurses von 1.20 Schweizer Franken pro Euro bekannt gegeben. Die in dieser Jahresrechnung ausgewiesenen Beträge sind zu den Stichtagskursen per 31. Dezember 2014 beziehungsweise Durchschnittskursen aus 2014 umgerechnet und berücksichtigen somit die Entwicklung der Fremdwährungskurse nach dem 31. Dezember 2014 nicht. Der Effekt eines niedrigeren Euro-Wechselkurses auf das Gruppenergebnis von Repower wurde im Abschnitt Währungsrisiko der Anhangsangabe 6 analysiert (Transaktionsexposure). Ein im Vergleich zum 31. Dezember 2014 weiterhin erstarkter Franken wird im nächsten Abschluss zudem zu Verlusten aus der Umrechnung der funktionalen Währung der ausländischen Gruppengesellschaften in die Berichtswährung führen (Translationsexposure). Diese Verluste werden erfolgsneutral über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital erfasst und betragen bei einer Abwertung des Euro um 10 Prozent rund 15 Millionen Franken. Schliesslich wirkt sich in der Erfolgsrechnung eine Festigung des Schweizer Frankens negativ auf die Rentabilität aus. Im Sinne einer Sensitivitätsanalyse kann bei einer Abwertung des Euro um 10 Prozent von einem 6 bis 9 Millionen Franken tieferen EBIT ausgegangen werden.

Die in Italien im Jahr 2008 eingeführte zusätzliche Steuer für Energieunternehmen, bekannt unter dem Namen Robin Hood Tax, wurde mit Entscheidung vom 9. Februar 2015 durch das italienische Verfassungsgericht als rechtswidrig eingestuft. Zukünftig fällt diese Ertragssteuer bei den Tochterunternehmen in Italien nicht mehr an. Die sich ergebende Steuersatzreduzierung von 6,5 Prozent wird sich auf die Höhe des zukünftigen tatsächlichen und latenten Steueraufwands (Steuerertrags) sowie auf die Bewertung der aktivierten Steueransprüche aus Verlustvorträgen auswirken. Bei Repower wird im Jahr 2015 aus der Anpassung des Steuersatzes bei den latenten Steueraktiven und -passiven ein Steueraufwand von rund 7,4 Millionen Franken entstehen.

Im Rahmen einer Untersuchung über die Netznutzungs- und Energietarife 2009 und 2010 erliess die ElCom eine Teilverfügung in Bezug auf die Energietarife von Repower. Die Teilverfügung hält fest, dass Repower 2009/2010 keine missbräuchlichen Stromtarife verrechnet hat. Die ElCom kam sogar zum Schluss, dass den Kunden nicht die vollen Kosten überwälzt wurden. Allerdings bestehen bei der angewendeten Berechnungsmethodik Differenzen zwischen der Auffassung der ElCom und jener von Repower. Strittig ist insbesondere, ob Kraftwerke, Beteiligungen und Langfristverträge, die Repower für ihren nationalen und internationalen Energiehandel bereitgestellt hat, mit in die Berechnung der Tarife der Grundversorgung eingerechnet werden müssen oder nicht. Repower hat deshalb beschlossen, gegen die Teilverfügung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zu erheben.