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28 Eventualverbindlichkeiten und Garantieverpflichtungen

In mehreren Ländern besteht im Stromgeschäft eine Regulierungsbehörde. Deren Aufgabe ist unter anderem die Überprüfung der Rechtmässigkeit von Preisen. Regulatoren können nach Abschluss des Geschäftsjahres rückwirkende Preisanpassungen verfügen. Diese wären im Verfügungsjahr erfolgswirksam zu buchen. Falls die Regulatoren die Kostendeklarationen nicht anerkennen, können sich daraus Verpflichtungen ergeben.

Repower ist im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit in diverse Rechtsstreitigkeiten involviert, aus welchen jedoch nach heutigem Ermessen keine für die Gruppe wesentlichen Risiken und Kosten erwartet werden. Die Geschäftsleitung hat aufgrund der heute verfügbaren Informationen die nach ihrer Einschätzung notwendigen Rückstellungen dafür gebildet.

Es bestehen keine weiteren Eventualverbindlichkeiten, Garantieverpflichtungen oder Verpflichtungen aus Prozessrisiken.