REPOWER

Konsolidierungsgrundsätze

Konsolidierungsgrundsätze

Grundlagen

Die konsolidierte Jahresrechnung der Repower Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), welche durch das International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden, erstellt. Sie vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Repower Gruppe. Für den konsolidierten Abschluss werden alle geltenden Standards und Interpretationen angewendet. Die konsolidierte Jahresrechnung entspricht den Anforderungen der schweizerischen Gesetzgebung.

Die konsolidierte Jahresrechnung wird in Schweizer Franken (CHF) erstellt. Mit Ausnahme der gekennzeichneten Positionen sind alle Werte auf Tausend Franken (TCHF) gerundet.

Die konsolidierte Jahresrechnung wird grundsätzlich auf der Basis von historischen Kosten erstellt. Ausnahmen sind u.a. die Positionen Wiederbeschaffungswerte aus Held-for-Trading-Positionen, Vorräte sowie Wertschriften und andere Finanzinstrumente, für welche IFRS andere Bewertungsmethoden vorgibt. Diese werden in den nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erläutert.

Neue und überarbeitete Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden. Für die Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung wurden alle Standards und Interpretationen angewendet, die am Bilanzstichtag in Kraft waren. Neue und revidierte Standards und Interpretationen, die zum 1. Januar 2012 gültig wurden, haben keine signifikanten Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung der Repower Gruppe.

Repower analysiert und beurteilt gegenwärtig die Auswirkungen der nachfolgend aufgelisteten neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, die auf die konsolidierte Jahresrechnung der Repower Gruppe noch nicht zwingend anwendbar sind. Die Umsetzung in der Repower Gruppe erfolgt spätestens zu dem in Klammern angegebenen Zeitpunkt.

IAS/IFRS Jährliche Weiterentwicklungen Zyklus 2009 - 2011

(für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2013)

IAS 1 Darstellung der OCI - Bestandteile im Jahresabschluss (für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Juli 2012)

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer: Ergänzungen im Bereich Erfassung und Ausweis von leistungsorientierten Versorgungsplänen (für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2013)

IAS 32 Ergänzungen bzgl. der Saldierung von Finanzinstrumenten (für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2014)

IFRS 7 Ergänzungen bzgl. der Anhangsangaben im Hinblick auf Saldierung von Finanzinstrumenten (für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2013)

IFRS 9 Finanzinstrumente (2010) sowie verpflichtender Erstanwendungszeitpunkt und Angaben zum Übergang (2011) (für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2015)

IFRS 10 Konzernabschlüsse (für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2013)

IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen (für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2013)

IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen (für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2013)

Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 - Übergangsvorschriften (für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2013)

Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IAS 27 - Investmentgesellschaften (für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2013)

IFRS 13 Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes (für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2013)

Zukünftig verlangt IAS 1 eine Trennung der Posten des sonstigen Ergebnisses in recyclebar und nicht-recyclebar. Es ist eine Analyse bzgl. der neuen Anforderungen erfolgt, welche eine Anpassung des Berichts entsprechend der Anforderungen zur Folge haben wird. Erstmalig anwendbar ist der Standard für Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem 1. Juli 2012. Für Repower bedeutet dies, dass diese neue Regelung erstmalig im Halbjahresbericht 2013 angewendet werden wird. Die Anwendung erfolgt retrospektiv.

Repower wendet den im Juni 2011 veröffentlichten überarbeiteten Standard IAS 19 «Leistungen an Arbeitnehmer» für ihr Geschäftsjahr beginnend am 1. Januar 2013 an. Durch die Anwendung der Korridormethode konnten die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste bisher bilanziell weitgehend unberücksichtigt bleiben. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste ergeben sich aus der Anpassung versicherungsmathematischer Parameter (z.B. Diskontierungssatz, Wertänderungen des extern finanzierten Planvermögens, Pensionsalter, Lebenserwartungen, Gehaltsänderungen und Rententrends). Zukünftig werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste bei Entstehung periodengerecht im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Erfassung der Verluste führt zu einer Erhöhung der Verpflichtungen. In künftigen Perioden ist mit einer höheren Volatilität des Eigenkapitals zu rechnen. Der anwendbare Zinssatz auf die Verzinsung des Planvermögens ist identisch mit dem Diskontierungszinssatz der Vorsorgeverpflichtung. Die so errechnete Netto-Zinskomponente wird bei Repower dem Finanzergebnis zugerechnet. Die Differenz zur tatsächlichen Rendite des Pensionsvermögens wird über die Neubewertungskomponente dem sonstigen Ergebnis zugerechnet. Die revidierte Richtlinie ist retrospektiv anzuwenden. Die Vorjahreszahlen sind anzupassen (Restatement). Bei der Berechnung nach IAS 19 revised wird sich das Vorsorgepassivum von bisher MCHF 7,6 per 31.12.2011 auf MCHF 45 per 1.1.2012 vergrössern. Als Konsequenz wird sich das Eigenkapital um MCHF 37,5 reduzieren. Gegenläufig verursacht diese Erhöhung der Schulden eine Erhöhung der latenten Steuerguthaben, welche den negativen Effekt auf das Eigenkapital teilweise kompensieren. Durch die Anwendung des IAS 19 revised im Geschäftsjahr 2013 rückwirkend für das Geschäftsjahr 2012 wird sich das operative Ergebnis des Geschäftsjahres 2012 um MCHF 1,6 verbessern und der Finanzerfolg hingegen um MCHF 1,1 reduzieren. Insgesamt wird sich daher der Gruppengewinn 2012 vor Steuern um MCHF 0,5 erhöhen.

Die Änderungen an IAS 32 werden keine signifikanten Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung der Repower Gruppe haben. Eine Saldierung von Finanzinstrumenten ist auch weiterhin nur dann möglich, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und beabsichtigt wird, den Ausgleich entweder auf Nettobasis zu tätigen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit glattzustellen. Eine Klarstellung erfolgte dahingehend, dass eine Saldierung nur dann möglich ist, wenn zum Berichtsstichtag keine weiteren Voraussetzungen für eine Saldierung existieren. Dies trifft generell auf unbedingte Saldierungsrechte zu. Für eine Saldierung bei bedingten Saldierungsrechten darf diese nur erfolgen, wenn diese zum Berichtsstichtag erfüllt sind. Der konsolidierte Jahresabschluss 2012 der Repower Gruppe beinhaltet sowohl die aktuellen Regelungen des IAS 32 als auch die Klarstellung, die für Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist. Die Anwendung erfolgt retrospektiv. Die Änderungen an IFRS 7 fordern neue Offenlegungspflichten. Speziell wird eine Abstimmung zwischen Brutto- und Nettobetrag der saldierten Positionen verlangt. Erstmalig anwendbar ist die Änderung für Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem 1. Januar 2013. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, von der Repower jedoch absieht. Die Anwendung erfolgt retrospektiv.

Das Kernprinzip von IFRS 10 besteht (unverändert) in der Vorschrift, dass ein Mutterunternehmen dann einen Konzernabschluss aufzustellen hat, wenn es mindestens ein anderes Unternehmen beherrscht. Der Grundsatz, dass ein Konzernabschluss das Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen als ein einziges Unternehmen darstellt und die dabei anzuwendenden Konsolidierungsverfahren bleiben unverändert. IFRS 10 ändert die Definition von «Beherrschung». Beherrschung liegt dann vor, wenn das eine Unternehmen Entscheidungsgewalt über die relevanten Prozesse und Aktivitäten des anderen Unternehmens hat, dabei variablen Rückflüssen ausgesetzt ist und eine Verbindung zwischen Entscheidungsgewalt und Rückflüssen besteht. Die Analyse des neuen Standards hat ergeben, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen im konsolidierten Jahresabschluss der Repower Gruppe ergeben werden. Erstmalig anwendbar ist der Standard für Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem 1. Januar 2013. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, von der Repower jedoch absieht. Die Anwendung erfolgt retrospektiv.

Der neue Standard IFRS 11 «Gemeinschaftliche Vereinbarung» hat zu einer Überarbeitung der bestehenden Rechnungslegungsvorschriften für gemeinschaftliche Vereinbarungen geführt. Der Standard unterscheidet zwischen gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operation) und Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture). Bei den gemeinschaftlichen Tätigkeiten haben die Parteien, die die gemeinsame Führung ausüben, ein Recht auf die Vermögenswerte und eine Verpflichtung für die Verbindlichkeiten aus dieser Vereinbarung. Bei solchen Vereinbarungen werden die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen anteilig erfasst. Bei den Gemeinschaftsunternehmen haben die Parteien, die gemeinsam Kontrolle ausüben, ein Anrecht auf die Nettovermögenswerte aus der Vereinbarung. Solche Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity Methode gemäss IAS 28 bilanziert. Voraussetzung einer gemeinschaftlichen Tätigkeit ist das Vorliegen einer vertraglich vereinbarten Kontrolle. Neben einer expliziten Vereinbarung gemeinsamer Kontrolle kann sich diese auch implizit, d.h. indirekt aus den gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsverhältnissen ergeben. Repower hat mit der Einführung des neuen Standards die Vereinbarungen mit den Partnerwerken erneut analysiert bzw. überprüft. Eine vertraglich vereinbarte gemeinsame Kontrolle von Repower über die massgeblichen Aktivitäten der Partnerwerke AKEB Aktiengesellschaft für Kernenergie-Beteiligungen und Kraftwerke Hinterrhein AG ist nicht gegeben. Bei diesen Gesellschaften hat Repower einen massgeblichen Einfluss und bilanziert diese weiterhin gemäss der Equity-Methode. Die Grischelectra AG wird gemeinsam mit dem Kanton Graubünden geführt. Repower verwertet sämtliche Bezugsrechte der Grischelectra und klassifiziert diese gemeinschaftliche Vereinbarung als gemeinschaftliche Tätigkeit mit der Folge, dass anstelle der Equity-Bilanzierung die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen der Gesellschaft zu erfassen sind. Hieraus sind keine wesentliche Auswirkung auf Vermögen und Schulden, sowie Aufwendungen und Erträge der konsolidierten Jahresrechnung der Repower Gruppe zu erwarten. Erstmalig anwendbar ist der Standard für Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem 1. Januar 2013. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, von der Repower jedoch absieht. Die Anwendung erfolgt retrospektiv.

IFRS 12 vereint die Offenlegungspflichten bzgl. Beteiligungen an anderen Unternehmen aus mehreren Standards und nennt gleichzeitig weitere zu erfüllende Anforderungen. Ziel des IFRS 12 ist, die Art und die Bewertung von Risiken an Anteilen an Beteiligungsunternehmen offenzulegen und etwaige Effekte auf die Bilanz, die Performance und den Cashflow zu zeigen. Eine neue Anforderung ist die Offenlegung der wesentlichen Annahmen in der Beurteilung, ob das Unternehmen Kontrolle, gemeinsame Kontrolle oder einen signifikanten Einfluss auf die Beteiligungseinheit ausübt. Auch ist offenzulegen, um welche Art gemeinsamer Vereinbarungen es sich handelt, wenn gemeinsame Vereinbarungen in einem separaten Vehikel strukturiert wurden. Ein Teil der erforderlichen Angaben wird bereits in diesem konsolidierten Jahresabschluss gezeigt, weitere neue offenzulegende Informationen beinhalten getrennte Cashflowzahlen, Dividenden, Bilanz- und Erfolgspositionen für Tochtergesellschaften mit wesentlichen Minderheitenanteilen sowie detailliertere Informationen zu assoziierten Gesellschaften und Partnerwerken. Auswirkungen ergeben sich insofern, dass Repower zukünftig die Anhangsangaben erweitern wird. Erstmalig anwendbar ist die Änderung für Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem 1. Januar 2013. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, von der Repower jedoch absieht. Die Anwendung erfolgt retrospektiv.

IFRS 13 definiert den beizulegenden Zeitwert, gibt Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts und nennt Anforderungen für die Offenlegung eines beizulegenden Zeitwerts. Dieser Standard dient dabei als einziges Regelwerk für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, wenn dieser in einem anderen Standard verlangt wird und IFRS 13 für jenen Standard anwendbar ist. Er ist sowohl auf finanzielle als auch auf nicht-finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten anwendbar. Es ist eine Analyse für sämtliche finanziellen und nicht-finanziellen Positionen erfolgt, die Repower zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dabei wurde u.a. untersucht, ob Repower bereits jetzt die Bewertung anhand eines Exitpreises durchführt und ob die neue Definition des beizulegenden Zeitwerts ggf. Änderungen in Bewertungsprozessen verlangt. Die Analyse hat ergeben, dass der neue Standard IFRS 13 bis auf zusätzliche Anhangsangaben keine wesentlichen Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung der Repower Gruppe haben wird. Erstmalig anwendbar ist der Standard für Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem 1. Januar 2013. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, von der Repower jedoch absieht. Die Anwendung erfolgt prospektiv.

Für einige Standards und Interpretationen, unter anderem IFRS 9 Finanzinstrumente, sind die Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung noch nicht ausreichend zuverlässig bestimmbar. Gegenwärtig analysiert die Repower Gruppe diese Standards und Interpretationen und erwartet zum gegenwärtigen Zeitpunkt für bestimmte Bereiche eine geänderte Berichtserstattung.

Konsolidierungskreis

Die konsolidierte Jahresrechnung umfasst die Repower AG und alle in- und ausländischen Gesellschaften, an denen die Repower die operative und finanzielle Kontrolle ausüben kann. Diese Gesellschaften werden vollkonsolidiert und als Gruppengesellschaften bezeichnet. Für diese Gesellschaften endet das Geschäftsjahr am 31. Dezember.

Minderheitsbeteiligungen an assoziierten Gesellschaften, bei denen die Repower Gruppe nicht über die Möglichkeit verfügt, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen, aber bei welchen ein massgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, werden nach der Equity-Methode in die konsolidierte Rechnung einbezogen. Ebenfalls nach der Equity-Methode werden die gemeinschaftlich geführten Partnerwerke (Joint Ventures) in der konsolidierten Jahresrechnung erfasst.

Konsolidierungsmethode

Bei vollkonsolidierten Gesellschaften werden alle Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge vollumfänglich in die konsolidierte Jahresrechnung einbezogen. Nach der Equity-Methode werden Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften und Partnerwerken mit dem Anteil am Eigenkapital bewertet. Falls diese von der Repower Gruppe abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwenden, werden für die Erstellung des Abschlusses sachgerechte Anpassungen vorgenommen.

Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Purchase-Methode erfasst. Dabei werden die Anschaffungskosten mit den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettoaktiven zum Zeitpunkt des Erwerbs verglichen. Eine positive Differenz wird als Goodwill aktiviert und einem jährlichen Impairment-Test unterzogen. Eine negative Differenz wird zum Kaufzeitpunkt als negativer Goodwill erfolgswirksam erfasst. Eine Gruppengesellschaft wird ab dem Zeitpunkt nicht mehr konsolidiert, an dem sie verkauft oder nicht mehr von der Repower Gruppe kontrolliert wird.

Gruppeninterne Beziehungen

Alle gruppeninternen Beziehungen (Forderungen und Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen) werden eliminiert und die Anteile von Minderheitsaktionären am Eigenkapital sowie am Ergebnis von konsolidierten Unternehmungen ausgewiesen. Zwischengewinne auf gruppeninternen Transaktionen und Beständen werden ergebniswirksam eliminiert.

Für die interne Verrechnung zwischen den Gruppengesellschaften gelten die vereinbarten Verrechnungspreise, welche sich nach den Marktpreisen für die entsprechenden Leistungen richten. Der von Partnerwerken bezogene Strom wird der Repower Gruppe aufgrund bestehender Partnerverträge, ungeachtet der Marktpreise, zu Gestehungskosten in Rechnung gestellt.

Währungsumrechnung

Die konsolidierte Jahresrechnung wird in Schweizer Franken ermittelt und dargestellt. Jede Gruppengesellschaft definiert ihre eigene funktionale Währung, mit welcher die Einzelabschlüsse pro Gesellschaft erstellt werden. Transaktionen in Fremdwährung werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion in die funktionale Währung der Gruppengesellschaft umgerechnet. Monetäres Vermögen und Schulden in Fremdwährung werden am Bilanzstichtag mit dem gültigen Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Die dabei entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam verbucht. Zum beizulegenden Zeitwert bewertete nicht monetäre Fremdwährungspositionen werden zum Kurs am Stichtag der Ermittlung des Zeitwerts umgerechnet.

Die funktionale Währung der wesentlichen ausländischen Gruppen- gesellschaften ist der Euro. Per Bilanzstichtag werden Vermögen und Schulden der Gruppengesellschaften zum Stichtagskurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die Positionen der Erfolgsrechnung werden zum durchschnittlichen Jahreskurs umgerechnet. Bei der Fremd- währungsumrechnung wird für den Euro ein Stichtagskurs von CHF/EUR 1,2080 (Vorjahr 1,2156) und ein Durchschnittskurs von CHF/EUR 1,2054 (Vorjahr 1,2320) angewendet. Positionen in anderen Währungen sind unwesentlich und wurden mit Kursen der Europäischen Zentralbank (EZB Fixings) umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenzen zwischen Stichtags- und Durchschnittskurs werden als Einfluss aus Währungsumrechnung im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Beim Abgang von Gruppengesellschaften werden die entsprechenden akkumulierten Umrechnungsdifferenzen erfolgswirksam ausgebucht.