REPOWER

Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen

Amtierende Verwaltungsratsmitglieder erhalten gemäss Statuten und Organisationsreglement eine Entschädigung nach Massgabe ihrer Beanspruchung und Verantwortung. Sie besteht aus einer festen Entschädigung und Sitzungsgeldern. Die Entschädigung ist nicht von der Höhe des Unternehmensergebnisses abhängig. Die Entschädigung wird durch den Verwaltungsrat festgelegt. Der Verwaltungsrat hat die feste Entschädigung und die Sitzungsgelder letztmals 2006 angepasst, gestützt auf Vergleiche namentlich mit der Entschädigung von Mitgliedern von Verwaltungsräten in schweizerischen Unternehmen in der Energiebranche mit vergleichbarer Grösse. Die Entschädigungen werden in unbestimmten Intervallen überprüft und gegebenenfalls neu festgelegt.

Die Entschädigung der Geschäftsleitungsmitglieder setzt sich zusammen aus einem fixen Basisgehalt, einem variablen Bonus, der bei Erreichung der operativen Ziele bis zu 40 Prozent des Jahresbasisgehalts betragen kann, sowie einer Erfolgsbeteiligung, die jeweils nach Abschluss einer dreijährigen Messperiode festgelegt wird. Das fixe Basisgehalt und der variable Bonus werden jährlich durch den Verwaltungsratsausschuss in seiner Funktion als Entschädigungsausschuss festgelegt. Grundlage für das fixe Basisgehalt bildet ein Vorschlag des CEO, welcher sich an der Entwicklung der Unternehmensgruppe orientiert. Der Verwaltungsratsausschuss in seiner Funktion als Entschädigungsausschuss gewichtet diese Referenzgrösse für die Festlegung des fixen Basisgehaltes nach freiem Ermessen. Der Bonus ist vom Erreichen der finanziellen Ziele der Repower Gruppe und der persönlichen Leistungsziele abhängig. Als gemeinsame Ziele mit einem Gewicht von insgesamt 50 Prozent für die Festlegung des Bonus dienen der EBIT, der EVA (Economic Value Added) und die Kennzahl Netto-Verschuldung / EBITDA der Repower Gruppe. Pro Mitglied der Geschäftsleitung werden drei bis zu maximal fünf persönliche Leistungsziele festgelegt, die ebenfalls eine Gewichtung von 50 Prozent für die Bonusfestlegung haben. Die auf das Geschäftsjahr 2007 hin eingeführte Erfolgsbeteiligung hat das Ziel, die mittelfristige strategische Ausrichtung und somit die nachhaltige Wertsteigerung des Unternehmens zu fördern. Sie wird nach Abschluss einer Dreijahresperiode (erstmals 2007 bis 2009, neue Periode 2010 bis 2012) ausbezahlt und kann bei 100 Prozent Zielerreichung 30 Prozent des fixen Basisgehaltes des dritten Jahres der Messperiode betragen. Die Erfolgsziele beziehen sich auf kumulierte strategische Kennzahlen (EVA) der Repower Gruppe und wurden am Anfang der Messperiode festgelegt.

Der CEO unterbreitet dem Verwaltungsratsausschuss in seiner Funktion als Entschädigungsausschuss seinen Vorschlag für die Festlegung der einzelnen Entschädigungskomponenten. Der Verwaltungsratsausschuss in seiner Funktion als Entschädigungsausschuss entscheidet abschliessend. Die persönliche Leistung wird aufgrund der am Anfang des Geschäftsjahres vereinbarten Ziele am Ende der Berichtsperiode in einem Gespräch mit dem Vorgesetzten evaluiert. Sämtliche Entschädigungskomponenten sind als Barentschädigung ausgestaltet. Der Verwaltungsratsausschuss informiert den Gesamtverwaltungsrat über den Verlauf des Festsetzungs- und Entschädigungsprozesses mit Hilfe der Sitzungsprotokolle unmittelbar nach den entsprechenden Sitzungen sowie mittels einer mündlichen Orientierung durch den Präsidenten des Verwaltungsrates in der nächstfolgenden Sitzung des Verwaltungsrates. Im Geschäftsjahr fand eine Sitzung des Verwaltungsratsausschusses in seiner Funktion als Entschädigungsausschuss zur Festsetzung der Entschädigungen statt. Die Mitglieder der Geschäftsleitung und die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates haben an den entsprechenden Sitzungen des Verwaltungsratsausschusses in seiner Funktion als Entschädigungsausschuss weder ein Teilnahme- noch ein Mitspracherecht. Der CEO wird jedoch für einzelne Abschnitte dieser Sitzungen beratend hinzugezogen. Es wurden keine externen Berater für die Ausgestaltung der Entschädigung beigezogen.