Der Vergütungsbericht unterliegt – wie das Kapitel zur Corporate Governance – der SIX-Richtlinie Corporate Governance (RLCG) und folgt den Transparenzvorschriften der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) sowie den Grundsätzen des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance.
Der Bericht enthält Informationen über den Vergütungsausschuss, die Vergütungspolitik, die Verfahren zur Festlegung der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung und weist die Vergütungen für das Geschäftsjahr 2015 aus.
Der Vergütungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern des Verwaltungsrates, welche jährlich einzeln von der Generalversammlung gewählt werden. Die Mitglieder des Vergütungsausschusses sind im Geschäftsbericht auf den Seiten 29 und 30 bezeichnet. Die Arbeitsweisen (Einberufung, Ablauf der Sitzungen, Beschlussfassung) im Vergütungsausschuss und im Verwaltungsrat stimmen überein.
Der Vergütungsausschuss berät sich zur Entschädigungspolitik, vor allem auf oberster Unternehmensebene, und bereitet diese für den Verwaltungsrat vor. Hierbei achtet der Vergütungsausschuss darauf, dass die Gesellschaft markt- und leistungsgerechte Vergütungen anbietet, um Personen mit den nötigen Fähigkeiten und Charaktereigenschaften zu gewinnen und zu halten. Der Vergütungsausschuss bereitet zudem die Anträge bezüglich der Gesamtvergütungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung zuhanden der Generalversammlung vor und trägt die Verantwortung, dass die Arbeitsverträge mit den Mitgliedern der Geschäftsleitung gesetzeskonform sind und jene Regelungen enthalten, die dem Markt angemessen sind und die Interessen der Gesellschaft schützen. Der Vergütungsausschuss bestimmt im Rahmen des durch die Generalversammlung genehmigten Gesamtbetrags die Löhne und Lohnbestandteile der einzelnen Geschäftsleitungsmitglieder.
Die Generalversammlung genehmigt jährlich die Anträge des Verwaltungsrates in Bezug auf den maximalen Gesamtbetrag der Vergütungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung für das laufende Geschäftsjahr. Der Verwaltungsrat kann der Generalversammlung abweichende und zusätzliche Anträge in Bezug auf die gleichen oder andere Zeitperioden zur Genehmigung vorlegen. Falls die Generalversammlung einen Antrag des Verwaltungsrates nicht genehmigt, ist das weitere Vorgehen in den Statuten definiert. Weiter definiert Art. 21 der Statuten das Vorgehen betreffend Vergütung eines Zusatzbetrages an Mitglieder der Geschäftsleitung, welche nach der Abstimmung der Generalversammlung über den maximalen Gesamtbetrag ernannt werden. Die statutarischen Regeln betreffend Darlehen, Kredite und Vorsorgeleistungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sind im Art. 25 der Statuten beschrieben. Es bestehen keine Aktien- und Optionsbeteiligungsprogramme.
Der Verwaltungsrat bestand am 31. Dezember 2015 ausschliesslich aus nicht-exekutiven Mitgliedern. Die Verwaltungsratsmitglieder erhalten gemäss Vergütungsreglement eine Vergütung nach Massgabe ihrer Beanspruchung und Verantwortung. Sie besteht aus einem Fixbetrag aufgrund der Funktion des jeweiligen Verwaltungsratsmitglieds. Daneben werden die anfallenden Spesen abgerechnet. Die pauschale Vergütung berechnet sich aus dem durchschnittlich geschätzten jährlichen Zeitaufwand in Stellenprozenten multipliziert mit einem branchenüblichen und der erforderlichen Qualifikation entsprechendem Jahreslohn und ist in einem vom Verwaltungsrat genehmigten Vergütungsreglement festgelegt. Die Vergütung ist nicht von der Höhe des Unternehmensergebnisses abhängig. Das aktuelle Vergütungsreglement ist seit 1. Januar 2015 in Kraft. Das Vergütungsreglement wird in unbestimmten Intervallen durch den Verwaltungsrat überprüft und gegebenenfalls angepasst. Weiter prüft der Verwaltungsrat jährlich, ob die im Vergütungsreglement festgelegte Vergütung im Rahmen des von der Generalversammlung genehmigten Gesamtbetrages liegt.
Die Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder setzt sich zusammen aus einem fixen und einem variablen Vergütungselement. Die fixe Vergütung umfasst das Grundgehalt und kann weitere Vergütungselemente und Leistungen umfassen. Das variable Vergütungselement kann bei Erreichung der operativen Ziele maximal 40 Prozent des Jahresbasisgehalts betragen. Die fixen und variablen Vergütungen werden jährlich durch den Vergütungsausschuss festgelegt. Grundlage für die fixe Vergütung bildet ein Vorschlag des CEO, welcher sich an der Entwicklung der Unternehmensgruppe orientiert. Der Vergütungsausschuss gewichtet diese Referenzgrösse für die Festlegung der fixen Vergütung nach freiem Ermessen. Das variable Vergütungselement ist vom Erreichen der finanziellen Ziele der Repower-Gruppe und der persönlichen Leistungsziele abhängig. Als gemeinsame Ziele mit einem Gewicht von insgesamt 50 Prozent für die Festlegung der variablen Vergütung dienen der EBIT, der Economic Value Added und die Kennzahl Netto-Verschuldung / EBITDA der Repower-Gruppe. Pro Mitglied der Geschäftsleitung werden drei bis zu maximal fünf persönliche Leistungsziele festgelegt, die ebenfalls eine Gewichtung von 50 Prozent für die Festlegung der variablen Vergütung haben.
Der CEO unterbreitet dem Vergütungsausschuss seinen Vorschlag für die Festlegung der einzelnen Vergütungskomponenten. Die persönliche Leistung wird aufgrund der am Anfang des Geschäftsjahres vereinbarten Ziele am Ende der Berichtsperiode in einem Gespräch mit dem CEO evaluiert. Sämtliche Vergütungskomponenten sind als Barentschädigung ausgestaltet. Der Vergütungsausschuss informiert den Gesamtverwaltungsrat über den Verlauf des Festsetzungs- und Vergütungsprozesses mit Hilfe der Sitzungsprotokolle unmittelbar nach den entsprechenden Sitzungen sowie mittels einer mündlichen Orientierung durch den Präsidenten des Vergütungsausschusses in der nächstfolgenden Sitzung des Verwaltungsrates. Die Mitglieder der Geschäftsleitung und die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates sind an den entsprechenden Sitzungen des Vergütungsausschusses nicht anwesend. Der CEO wird jedoch für einzelne Abschnitte dieser Sitzungen beratend hinzugezogen. Bei der Beurteilung der eigenen Vergütung ist der CEO nicht anwesend. Es wurden keine externen Berater für die Ausgestaltung der Vergütung beigezogen.
Das gesamte folgende Kapitel betreffend Vergütungen unterliegt der Prüfung durch die Revisionsstelle.