REPOWER

Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung

2) Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Grundlagen der Abschlusserstellung

Die konsolidierte Jahresrechnung der Repower-Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), welche durch das International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden, erstellt. Die konsolidierte Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Repower-Gruppe und entspricht den Anforderungen der schweizerischen Gesetzgebung.

Die Berichtswährung der konsolidierten Jahresrechnung ist der Schweizer Franken (CHF). Mit Ausnahme der gekennzeichneten Positionen sind alle Werte auf Tausend Schweizer Franken (TCHF) gerundet.

Die konsolidierte Jahresrechnung wird grundsätzlich auf der Basis von historischen Kosten erstellt, mit Ausnahme von spezifischen Positionen wie zum Beispiel Wiederbeschaffungswerte Held for Trading-Positionen, einem Teil der Vorräte sowie Wertschriften und andere Finanzinstrumente. Für diese Positionen geben die IFRS andere Bewertungsmethoden vor, welche in den nachfolgenden Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätzen erläutert werden.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden.

Wesentliche neue und überarbeitete Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien

Neue, revidierte Standards und Interpretationen, die für das Geschäftsjahr 2015 erstmalig anzuwenden sind, sind in der folgenden Tabelle dargestellt und werden, sofern sie eine wesentliche Auswirkung auf die konsolidierte Jahresrechnung der Repower-Gruppe haben, auch quantitativ beurteilt.

Standard/ Interpretation Inhalt Anwendungsbeginn für Geschäftsjahre beginnend am
     
IAS/IFRS Jährliche Verbesserungen Zyklus 2010-2012 01.07.2014
IAS/IFRS Jährliche Verbesserungen Zyklus 2011-2013 01.07.2014
IAS 19 Klarstellung der Bilanzierung von Arbeitnehmerbeiträgen bei leistungsorientierten Plänen 01.07.2014

Für das Geschäftsjahr 2015 ist der geänderte IAS 19 «Leistungen an Arbeitnehmer» anzuwenden. Der geänderte Standard erlaubt die Bewertung der Vorsorgeverpflichtung ohne Anwendungen des «Risk sharing». Von dieser Option macht Repower keinen Gebrauch. Aus den jährlichen Verbesserungen der Zyklen 2010-2012 und 2011-2013 ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die finanzielle Berichterstattung von Repower.

Die Repower-Gruppe analysiert und beurteilt gegenwärtig die Auswirkungen der nachfolgend aufgelisteten neuen oder geänderten Standards, die auf die konsolidierte Jahresrechnung der Repower-Gruppe noch nicht zwingend anwendbar sind. Die Umsetzung in der Repower-Gruppe erfolgt spätestens zum in der Tabelle angegebenen Anwendungszeitpunkt.

Standard/ Interpretation Zusammenfassung der zukünftigen Anforderungen Mögliche Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung
     
IFRS 9 IFRS 9 «Finanzinstrumente» ersetzt die bestehenden Leitlinien in IAS 39 «Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung». Er enthält überarbeitete Leitlinien zur Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten, darunter ein neues Modell der erwarteten Kreditausfälle zur Berechnung der Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten, sowie die neuen allgemeinen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte. Er übernimmt auch die Leitlinien zur Erfassung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten aus IAS 39. Der neue Standard ist für Perioden, welche am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden. Die Anwendung erfolgt retrospektiv. Eine frühzeitige Anwendung ist zugelassen. Gegenwärtig analysiert die Repower-Gruppe diesen Standard und zugehörige Interpretationen und erwartet zum jetzigen Zeitpunkt eine geänderte Berichterstattung.
IFRS 15 IFRS 15 «Erlöse aus Verträgen mit Kunden» regelt neu in einem Standard, ob, wann, wie und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind. Die zugrunde liegenden Regelungen werden durch ein fünfstufiges Modell abgebildet. Weiterhin enthält der Standard Leitlinien zu spezifischen Themen wie Garantien, Option für den Erwerb weiterer Güter, verfallene Kundenrechte (Treueprogramme) oder beispielsweise Lizensierung, Leitlinien zu den Kosten zur Erlangung und Erfüllung eines Vertrags sowie Leitlinien zu der Frage, wann solche Kosten zu aktivieren sind. Zudem enthält der Standard neue, umfangreichere Vorschriften in Bezug auf Angaben, die zu leisten sind. Mit Einführung entfallen mehrere Standards und Interpretationen, u.a. IAS 11 «Fertigungsaufträge» und IAS 18 «Erlöse». Der neue Standard ist für Perioden, welche am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden. Die Anwendung erfolgt retrospektiv bzw. unter Zugrundelegung vereinfachter Übergangsvorschriften. Eine frühzeitige Anwendung ist zugelassen. Gegenwärtig analysiert die Repower-Gruppe diesen Standard und erwartet zum jetzigen Zeitpunkt eine geänderte Berichterstattung.
IFRS 16 IFRS 16 «Leasingverhältnisse», der am 13. Januar 2016 veröffentlicht wurde, beinhaltet primär Änderungen der Bilanzierung auf Seiten des Leasingnehmers. Leasingnehmer bilanzieren zukünftig das Nutzungsrecht an einem Leasinggegenstand sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit. Erleichterungswahlrechte bestehen für kurzfristige Leasinglaufzeiten (weniger als 12 Monate) und für geringwertige Vermögenswerte. Sowohl für Leasingnehmer als auch -geber erhöhen sich die Angabepflichten. Erstmalig anwendbar ist IFRS 16 für Perioden beginnend zum oder nach dem 1. Januar 2019. Die Anwendung erfolgt vollständig retrospektiv bzw. modifiziert retrospektiv. Eine frühzeitige Anwendung ist möglich, sofern IFRS 15 «Erlöse aus Verträgen mit Kunden» angewendet wird. Gegenwärtig analysiert die Repower-Gruppe diesen Standard und erwartet zum jetzigen Zeitpunkt eine geänderte Berichterstattung. Die Konsequenz, dass zukünftig nahezu alle Leasingsachverhalte in der Bilanz abzubilden sind, ist möglicherweise eine Veränderung in den Unternehmenskennzahlen.

Neben den hier dargestellten neuen oder geänderten Standards sind in der nachfolgenden Tabelle der Vollständigkeit halber weitere neue oder geänderte Standards aufgeführt, die jedoch aus gegenwärtiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen haben werden.

Standard/ Interpretation Inhalt Anwendungsbeginn für Geschäftsjahre beginnend am Anwendung erfolgt
       
IAS/IFRS Jährliche Verbesserungen Zyklus 2012-2014 01.01.2016 retro-/prospektiv
IAS 1 Änderungen an IAS 1 aufgrund der Offenlegungsinitiative 01.01.2016 retrospektiv
IAS 7 Änderungen an IAS 7 aufgrund der Offenlegungsinitiative 01.01.2017 prospektiv
IAS 12 Änderungen an IAS 12 bzgl. nicht realisierter Verluste für zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Vermögenswerte 01.01.2017 retrospektiv
IAS 16/38 Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden 01.01.2016 prospektiv
IAS 16/41 Änderungen in der Definition «fruchttragender Pflanzen» 01.01.2016 retrospektiv
IAS 27 Änderungen bzgl. der Equity-Methode im separaten Abschluss 01.01.2016 retrospektiv
IFRS 11 Änderungen bzgl. Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit Offen prospektiv

Änderung bei der Darstellung

Im Geschäftsjahr 2015 hat Repower die Darstellung der Geldflussrechnung und des Finanzergebnisses aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit überarbeitet. Die geänderte Darstellung (Restatement) spiegelt die gängige Praxis innerhalb der Branche besser wider. Dabei wurden die Vorjahresangaben an die geänderte Struktur angepasst. Dies betrifft die konsolidierte Geldflussrechnung als auch die unter der Anmerkung 9 dargestellten Geldflüsse der SET S.p.A. In der konsolidierten Geldflussrechnung werden nun die erhaltenen Zinsen (TCHF 2620), erhaltenen Dividenden von assoziierten Gesellschaften (TCHF 652) und die ausbezahlten Zinsen (TCHF -16 741) nicht mehr dem Geldfluss aus Geschäftstätigkeit, sondern dem Geldfluss aus Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Weiterhin wurden Geldflüsse in Höhe von TCHF 188 (davon TCHF 158 für übrige Dividenden) aus dem Geldfluss für Geschäftstätigkeit in den Geldfluss aus Investitionstätigkeit umgegliedert. Für die Ermittlung des Geldflusses aus Geschäftstätigkeit wird nun neu vom Ergebnis vor Ertragssteuern gestartet und die bezahlten Ertragssteuern in einer eigenen Linie innerhalb des operativen Geldflusses aufgeführt. Der Geldzufluss aus Geschäftstätigkeit der SET S.p.A. erhöht sich um TCHF 3936, der Geldabfluss aus der Investitionstätigkeit verringert sich um TCHF 21 und der Geldabfluss aus Finanzierungstätigkeit erhöht sich um TCHF 3957.

Fehlerkorrektur Vorjahr

Während der Überarbeitung der Geldflussrechnung und der Darstellung des Finanzerfolgs wurde ein Fehler in der konsolidierten Geldflussrechnung identifiziert. Verluste aus Wechselkursänderungen in Höhe von TCHF 2942 wurden anstatt den Umrechnungsdifferenzen auf dem Geldbestand dem Geldfluss aus Geschäftstätigkeit zugeordnet. Die Darstellung wurde korrigiert. Aus Sicht von Repower ist dieser Fehler nicht wesentlich.

Im Vorjahr wurden positive und negative Wiederbeschaffungswerte auf Ebene Handel Italien in Höhe von TCHF 21 977 verrechnet. Die Durchsetzbarkeit der Verrechnung ist im Konkursfall aber nicht gesichert. Die im Vorjahr fälschlicherweise in der Bilanz vorgenommene Verrechnung von TCHF 21 977 wurde korrigiert. Dabei erhöhten sich sowohl «Positive Wiederbeschaffungswerte Held for Trading-Positionen» als auch «Negative Wiederbeschaffungswerte Held for Trading-Positionen» im gleichen Umfang. Aus Sicht von Repower ist der entstandene Fehler nicht wesentlich.