Die Repower-Gruppe erkennt und handhabt die Risiken mit einem gruppenweiten Risikomanagement-Ansatz. Die Enterprise Risk Management-Funktion, das Konzept der drei Verteidigungslinien gegen Risiken, der integrierte Risikomanagement-Prozess und die gelebte Risikokultur sind die Instrumente dafür. Die Repower-Risiken sind den vier Hauptkategorien Geschäfts- und strategische Risiken, Markt- und Kreditrisiken, Compliance-Risiken und Risiken der finanziellen Berichterstattung zugeordnet.
Als wesentliche Risiken im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit der Repower-Gruppe werden in diesem Bericht die Markt- und Gegenparteirisiken sowie die Liquiditätsrisiken beleuchtet. Die Vorgaben des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung werden in Weisungen, Direktiven und Limitensystemen umgesetzt. Ziel ist es, ein angemessenes Verhältnis zwischen den eingegangenen Geschäftsrisiken, den Erträgen, den Investitionen und dem risikotragenden Eigenkapital sicherzustellen. Die Einhaltung der Vorgaben für jede Risikokategorie wird periodisch überprüft und berichtet.
Repower ist im Rahmen der Geschäftstätigkeit verschiedenen Marktrisiken, vornehmlich dem Energiepreis-, dem Zinsänderungs- und dem Währungsrisiko ausgesetzt.
Energiepreisrisiko
Die Energiegeschäfte, inklusive Eigenhandel, dienen der Beschaffung von Energie und Brennstoffen für die physische Abdeckung von Lieferverpflichtungen, des Absatzes der eigenen Produktion und zur Optimierung des Gesamtportfolios. Beim Energiepreisrisiko wird unterschieden zwischen Positionen zum Eigenbedarf (Own-use) und solchen zu Handelszwecken (Held for Trading, HfT). Die Bereiche Vertrieb und Produktion wickeln die Transaktionen über das interne Marktmodell ab. Dadurch findet eine strukturell bedingte Risikomitigation im Handel statt. Die Energiepreisrisiken aus der Preisvolatilität, der Veränderung von Preisniveaus und Preisstrukturen sowie aus sich ändernden Marktkorrelationen werden im Handel durch Limitenvorgaben eingegrenzt und vom Risikomanagement handelstägig überwacht. Das Risk Management Committee (RMC) beurteilt monatlich die diesbezügliche Risikosituation im Energiegeschäft. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung werden durch die Berichterstattung des RMC quartalsweise und bei ausserordentlichen Ereignissen über die Risikosituation ad hoc informiert.
Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko bezieht sich in erster Linie auf die langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten. Veränderungen des Zinsniveaus führen bei variabel vereinbarten Zinssätzen und bei auslaufenden Festzinskontrakten zu einem Zinsänderungsrisiko. Aufgrund der langen Investitionshorizonte bei den kapitalintensiven Kraftwerken und Netzen finanziert sich Repower grundsätzlich langfristig und mit gestaffelten Fälligkeiten. Zudem werden Zinssituation und Absicherungsmöglichkeiten laufend überprüft. Derivative Finanzinstrumente – insbesondere Zinssatzswaps – werden eingesetzt und unter bestimmten Voraussetzungen als Sicherungsbeziehungen bilanziert (Hedge Accounting). Ein weiteres Zinsänderungsrisiko besteht auf variabel verzinslichen Positionen des Umlaufvermögens, insbesondere bei den Sichteinlagen. Dieses Risiko wird durch ein aktives Cash Management minimiert.
Währungsrisiko
Verkauf und Bezug von Lieferungen und Leistungen erfolgen bei der Repower-Gruppe grösstenteils in Euro und teilweise in Schweizer Franken. Die ausländischen Gruppengesellschaften tätigen ihre sonstigen Transaktionen fast ausschliesslich in ihrer funktionalen Währung. Auf diesen Transaktio- nen besteht kein Währungsrisiko. Für die Repower AG und deren Gruppengesellschaften mit einer vom Euro abweichenden funktionalen Währung bestehen Kursschwankungsrisiken auf Positionen in Euro. Insbesondere unterliegen auch gruppenintern gewährte Darlehen dem Währungsrisiko. Ein Teil des Währungsrisikos wird eliminiert durch die vereinbarungsgemässe Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung. Zur Reduktion des Währungsrisikos werden Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Des Weiteren werden ausgewählte Refinanzierungen in Euro vorgenommen. Nettoinvestitionen in ausländische Gruppengesellschaften unterliegen ebenfalls Wechselkursänderungen. Diese langfristigen Engagements werden jedoch nicht abgesichert.
Das Gegenparteirisiko besteht aus dem Settlement Risk und dem Replacement Risk:
Settlement Risk
Settlement Risk ist gegeben, wenn Kunden ihre finanziellen Verpflichtungen nicht wie vereinbart erfüllen können. Die Tätigkeiten des Risikomanagements beruhen auf einer fortlaufenden Bonitätsprüfung der Gegenparteien und des Managements von entsprechenden Sicherheiten.
Replacement Risk
Replacement Risk ist gegeben, wenn durch den Ausfall der Gegenpartei die Position nur zu ungünstigeren Konditionen am Markt beschafft oder veräussert werden kann.
Das Settlement Risk und das Replacement Risk werden bei der Bewertung des Risikoexposures und im Limitensystem berücksichtigt.
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn die Repower-Gruppe ihre Verpflichtungen nicht wie vereinbart oder nicht zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen erfüllen kann. Repower überwacht laufend das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses. Mittels Cashflow-Prognosen wird zudem die zukünftige Entwicklung der Liquidität antizipiert, um frühzeitig Massnahmen bei Über- oder Unterdeckung treffen zu können.
Das Liquiditätsrisiko bezieht sich ausschliesslich auf die Finanzverbindlichkeiten. Um das effektive Liquiditätsrisiko aus derivativen Finanzinstrumenten aufzuzeigen, werden in der nachstehenden Tabelle im Abschnitt «Derivative finanzielle Verbindlichkeiten» die Mittelzu- und -abflüsse aus Kontrakten mit negativen als auch mit positiven beizulegenden Zeitwerten dargestellt.
Zum Bilanzstichtag bestehen finanzielle Verbindlichkeiten (Beträge stellen die vertraglichen, undiskontierten Zahlungsströme dar) in folgenden Fälligkeitszeiträumen:
Buchwert | Geldflüsse | Bis 3 Monate | 4-12 Monate | 1-5 Jahre | > 5 Jahre | |
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2015 | ||||||
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | -5 314 | |||||
Devisentermingeschäfte | 1 581 | |||||
Mittelzufluss | 82 | 27 | 55 | - | - | |
Mittelabfluss | 1 663 | 913 | 750 | - | - | |
Energiehandelsgeschäfte | -26 146 | |||||
Mittelzufluss | 1 587 560 | 409 328 | 872 921 | 305 311 | - | |
Mittelabfluss | 1 555 425 | 378 074 | 882 869 | 294 482 | - | |
Zinssatzswaps | 19 251 | |||||
Mittelzufluss | - | - | - | - | - | |
Mittelabfluss | 26 708 | 388 | 1 891 | 9 118 | 15 311 | |
Nichtderivative finanzielle Verbindlichkeiten | 985 161 | |||||
Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 414 237 | 527 488 | - | - | 103 325 | 424 163 |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 202 900 | 220 778 | 1 926 | 218 852 | - | - |
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | 368 024 | 368 024 | 360 350 | 7 674 | - | - |
Passive Rechnungsabgrenzungen | 17 874 | 17 874 | 13 405 | 4 469 | - | - |
Buchwert | Geldflüsse | Bis 3 Monate | 4-12 Monate | 1-5 Jahre | > 5 Jahre | |
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2014 (Restated) | ||||||
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 6 612 | |||||
Devisentermingeschäfte | 65 | |||||
Mittelzufluss | 198 | 198 | - | - | - | |
Mittelabfluss | 263 | - | 263 | - | - | |
Energiehandelsgeschäfte | -10 439 | |||||
Mittelzufluss | 2 062 830 | 546 747 | 1 128 898 | 387 185 | - | |
Mittelabfluss | 2 036 307 | 545 541 | 1 102 577 | 388 189 | - | |
Zinssatzswaps | 16 986 | |||||
Mittelzufluss | - | - | - | - | - | - |
Mittelabfluss | 24 548 | 305 | 1 036 | 7 743 | 15 464 | |
Nichtderivative finanzielle Verbindlichkeiten | 1 076 523 | |||||
Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 551 738 | 660 765 | - | - | 330 706 | 330 059 |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 83 806 | 101 747 | 1 391 | 100 356 | - | - |
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | 440 979 | 440 979 | 430 586 | 10 393 | - | - |
Passive Rechnungsabgrenzungen | 18 384 | 18 384 | 13 788 | 4 596 | - | - |
In der Bilanz sind die Devisentermingeschäfte sowie die Zinssatzswaps unter den «Langfristigen Finanzverbindlichkeiten» und/oder den «Kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten» ausgewiesen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten folgende überfällige und nicht wertgeminderte Beträge:
31.12.2015 | 31.12.2014 | |
---|---|---|
Weniger als 30 Tage überfällig | 15 829 | 17 933 |
31-60 Tage überfällig | 4 941 | 6 225 |
61-90 Tage überfällig | 1 692 | 3 039 |
91-180 Tage überfällig | 4 445 | 4 964 |
181-360 Tage überfällig | 4 563 | 9 167 |
Mehr als 360 Tage überfällig | 16 990 | 31 623 |
Die Summe der weder wertgeminderten noch überfälligen Forderungen beträgt TCHF 304 202 (Vorjahr: TCHF 371 918). Bei diesen Forderungen bestehen keine Anzeichen, die eine Wertberichtigung erforderlich machen würden.
Der Bestand an Wertberichtigungen hat sich wie folgt entwickelt:
31.12.2015 | 31.12.2014 | |
---|---|---|
Anfangsbestand | 25 911 | 28 508 |
Zugänge | 14 700 | 7 330 |
Verwendung | -6 815 | -6 416 |
Auflösung | -214 | -1 600 |
Umgliederung IFRS 5 | -3 | -1 321 |
Umrechnungsdifferenzen | -2 565 | -590 |
Endbestand | 31 014 | 25 911 |
Für wesentliche Positionen, deren Zahlungseingang unsicher ist, werden Einzelwertberichtigungen auf Basis von internen und externen Bonitätsinformationen vorgenommen. Des Weiteren werden pauschalisierte Einzelwertberichtigungen auf der Basis von historischen Debitorenausfällen und aktuellen Informationen berechnet. Für die wertberichtigten Forderungen sind weder Sicherheiten noch andere Kreditverbesserungen vorhanden.
Des Weiteren verfügt Repower zum Bilanzstichtag über folgende zugesicherte aber nicht beanspruchte Bankkreditlinien:
31.12.2015 | 31.12.2014 | |
---|---|---|
Nicht beanspruchte allgemeine Kreditlinien | 131 332 | 140 000 |
Zusätzliche nicht beanspruchte Kreditlinien für die Ausstellung von Garantien | 190 671 | 172 914 |
Zum Abschlussstichtag erstellt Repower für jede Marktrisikokategorie eine Sensitivitätsanalyse und ermittelt die potentiellen Auswirkungen verschiedener Szenarien auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital. Dabei werden die Auswirkungen jeweils einzeln untersucht, d.h. wechselseitige Abhängigkeiten der einzelnen Risikovariablen werden nicht berücksichtigt. Für die einzelnen Marktrisikokategorien wurden folgende Szenarien analysiert:
Energiepreisrisiko
Die zum Eigenbedarf gehaltenen Positionen werden nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet und es entsteht dementsprechend kein Effekt auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital. Bei den zu Handelszwecken gehaltenen Positionen wird der Value at Risk (VaR) für die offenen Positionen der nächsten 24 Monate mit einem Konfidenzniveau von 99 Prozent aus der historischen 180-Tages-Volatilität der entsprechenden Handelspreisveränderungen ermittelt.
31.12.2015 | 31.12.2014 | |
---|---|---|
Strom, Gas, CO2 | 7 288 | 5 097 |
Zinsänderungsrisiko
Bei Finanzinstrumenten, für die eine Verzinsung vereinbart ist und die zum Fair Value bewertet werden, können sich Bewertungseffekte ergeben. Dargestellt werden die Auswirkungen der gehaltenen Zinssatzswaps, welche nicht unter die Bewertungsrichtlinie des Hedge Accountings fallen, und der variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten. Die Analyse wurde 2015 und 2014 für eine um 50 Basispunkte höhere respektive niedrigere Verzinsung vorgenommen.
31.12.2015 | 31.12.2014 | |
---|---|---|
Effekt auf Gruppenergebnis und Eigenkapital bei höherem Zinssatz | 4 907 | 3 955 |
Effekt auf Gruppenergebnis und Eigenkapital bei niedrigerem Zinssatz | -4 586 | -4 736 |
Währungsrisiko
Das Währungsrisiko besteht vor allem auf Euro-Positionen bei den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, derivativen Forderungen beziehungsweise Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften, flüssigen Mitteln, gruppenintern gewährten Darlehen, offenen Finanzinstrumenten aus Energiehandelsgeschäften sowie bei den langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Die Analyse wurde für einen gegenüber dem Stichtagskurs um 10 Prozent höheren, respektive niedrigeren Euro-Wechselkurs vorgenommen. Der Stichtagskurs des Berichtsjahres beträgt CHF/EUR 1,0835 (Vorjahr: CHF/EUR 1,2024).
31.12.2015 | 31.12.2014 | |||
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Kurs EUR/CHF | Effekt | Kurs EUR/CHF | Effekt | |
Effekt auf Gruppenergebnis und Eigenkapital bei höherem Wechselkurs | 1,1919 | 31 009 | 1,3226 | 36 505 |
Effekt auf Gruppenergebnis und Eigenkapital bei niedrigerem Wechselkurs | 0,9752 | -31 009 | 1,0822 | -36 505 |
Am 15. Januar 2015 wurde die Untergrenze von CHF 1.20 zu EUR 1 seitens der Schweizerischen Nationalbank aufgehoben.