GRI-Inhaltsindex

GRI

Weitere Informationen und Auslassungen

GRI 1: Grundlagen

Anwendungserklärung

Die Repower-Gruppe hat diesen Bericht unter Bezugnahme auf die GRI-Standards für die Berichtsperiode vom 1.1.2024 bis 31.12.2024 erstellt.

GRI verwendet

GRI 1: Grundlagen 2021

Anwendung Branchenstandards

Keine

GRI 2: Allgemeine Angaben
Die Organisation und ihre Berichterstattungspraktiken

2-1

Organisationsprofil

2-2

Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation berücksichtigt werden

Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung – Grundsätze

Die Repower-Gruppe setzt sich aus Repower Schweiz und Repower Italia zusammen. Allfällige Akquisitionen, Fusionen und Desinvestitionen werden den Geschäftsbereichen analog zu der im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung – Grundsätze definierten Methode zugeordnet. Die Geschäftsbereiche sind dieselben für die allgemeinen Angaben und für alle wesentlichen Themen in diesem Bericht, einzig für das Thema Klimawandel wird der Ansatz der operativen Kontrolle verwendet.

2-3

Berichtszeitraum, Berichtshäufigkeit und Kontaktstelle

Der Berichtszeitraum ist vom 1.1.2024 bis 31.12.2024. Der Nachhaltigkeitsbericht erscheint ab Geschäftsjahr 2024 jährlich als Teil des Geschäftsberichts. Zusätzlich werden zu den Finanzzahlen Halbjahresberichte publiziert. Der Geschäftsbericht 2024 wird am 9. April 2025 veröffentlicht.

Kontakt: sustainability@repower.com

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Richtigstellung oder Neudarstellung von Informationen

Im Rahmen der Berichterstattung zu GRI 305-1 gab es eine geringfügige Anpassung der Werte für 2023. Ein Rundungsunterschied bei den Emissionsfaktoren führte zu einer kleinen Abweichung. Zur Wahrung der Konsistenz wird der Wert für 2023 angepasst.

Im Rahmen der Berichterstattung zu GRI 305-2 wurden für Repower Italia die standortbasierten Werte und für Repower Schweiz die marktbasierten Werten zusammengezählt. Für die Berichtsjahre 2022 und 2023 erfolgt eine Anpassung, bei der die marktbasierten Werte für die Repower-Gruppe berücksichtigt werden. Ab Geschäftsjahr 2024 werden sowohl die marktbasierten als auch die standortbasierten Werte publiziert.

Im Rahmen der Berichterstattung zu GRI 305-3 hat Repower Italia die Emissionsberechnung erweitert und einige Anpassungen für die Jahre 2022 und 2023 vorgenommen. In der Unterkategorie 3.1 werden nun nicht nur die vorgelagerten Emissionen im Zusammenhang mit dem Kauf von Gas zum Weiterverkauf, sondern auch weitere Güter und Dienstleistungen in die Berechnung einbezogen. Zudem wird die Unterkategorie 3.2 neu berücksichtigt. Die Unterkategorie 3.3, die die Emissionen aus dem Kauf von Strom für den Weiterverkauf an Endverbraucher:innen betrifft, umfasst nun auch die Well-to-Tank-Emissionen der für die Erzeugung verwendeten Brennstoffe. Aufgrund der Erweiterungen im Scope 3 bei Repower Italia sind die ausgewiesenen Scope 3 Emissionen der Repower-Gruppe für 2022 und 2023 rund 4 Prozent höher im Vergleich zu den bisher publizierten Werten.

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Externe Prüfung

Anhang

Für den Nachhaltigkeitsbericht 2024 wurde erstmals eine unabhängige externe Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) für ausgewählte Kennzahlen durchgeführt. Die mit gekennzeichneten Informationen wurden von der KPMG AG überprüft. KPMG ist die Revisionsstelle der Repower-Gruppe. Die Prüfung erfolgt in Übereinstimmung mit dem International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) Assurance Engagements Other Than Audits or Reviews of Historical Finacial Information (ISAE 3000 (Revised)).

Die Ergebnisse der externen Revision werden direkt dem Verwaltungsrat kommuniziert, welcher die Schlussfolgerungen prüft und mögliche Optimierungsmassnahmen diskutiert.

Tätigkeiten und Mitarbeiter:innen

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Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen

Corporate Governance

Einleitung

Unsere Lieferkette umfasst sorgfältig ausgewählte Lieferanten für Erdgas, Energieressourcen und damit verbundene Dienstleistungen im Energiesektor. Nachgelagert kooperieren wir hauptsächlich mit Vertriebspartner:innen, Wiederverkäufer:innen und  Endkundinnen und -kunden. Vertriebspartner:innen und Wiederverkäufer:innen übernehmen die direkte Vermarktung unserer Energieprodukte und gewährleisten deren Verfügbarkeit und Zugänglichkeit für die Kundinnen und Kunden. Die Endkundinnen und -kunden nutzen die von uns bereitgestellte elektrische Energie direkt für ihre industriellen, kommerziellen und privaten Aktivitäten. Es bestehen keine weiteren relevanten Geschäftsbeziehungen.

Im Berichtsjahr gab es keine wesentlichen Änderungen.

2-7

Angestellte

Anhang

Der Stichtag für die Daten ist der 31.12.2024. Die Zahlen sind als Vollzeitäquivalente erfasst.

Der Grossteil der Mitarbeitenden ist festangestellt. Männliche Angestellte arbeiten vorwiegend in einem Vollzeitpensum. Die Mehrheit der weiblichen Angestellten arbeitet in einem Vollzeitpensum.

Die Anzahl Mitarbeitenden der Repower-Gruppe hat im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen. Im Jahr 2023 lag die Anzahl der Mitarbeitenden bei insgesamt 647,7 (exkl. Lernende), während sie 2024 auf 750,0 (inkl. Lernende) angestiegen ist. Die Zunahme bei Repower Schweiz ist auf die Berücksichtigung der Lernenden sowie auf einen generellen Personalausbau zurückzuführen. Die Zunahme bei Repower Italia ist insbesondere auf die Integration der Mitarbeitenden des 2024 erworbenen Unternehmens Erreci zurückzuführen.

Während der Berichtsperiode gab es keine signifikanten Personalschwankungen. Als signifikant bezeichnet Repower Schwankungen über zwölf Prozent. Berechnet wird die Fluktuation mit der BDA-Formel (Personalschwankung = freiwillige Abgänge / durchschnittlicher Personalbestand 2024 x 100).

2-8

Mitarbeiter:innen, die keine Angestellten sind

Repower Schweiz beschäftigt vorwiegend in der IT und in der Ausführung 22 Personen, die keine Angestellten sind. Da die Anzahl der Mitarbeitenden, die keine Angestellten sind, unwesentlich ist, werden die Schwankungen nicht analysiert.

Repower Italia beschäftigt 445 Vertriebsmitarbeitende, die keine Angestellten sind. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Rückgang von 10 Prozent. Die Schwankung wird nicht als erheblich eingestuft.

Der Stichtag für die Daten ist der 31.12.2024. Die Zahl wurden als Beschäftigtenzahl erfasst.

Unternehmensführung

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Führungsstruktur und Zusammensetzung

Corporate Governance

Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat entwickeln und verabschieden die Unternehmensstrategie, welche einen Einfluss auf die Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft hat. Dabei werden auch die Grundlagen des Swiss Code of Best Practice of Corporate Governance berücksichtigt. Die Umsetzung der Strategie obliegt der Geschäftsleitung und der Linie. Die Erfüllung der strategischen Ziele wiederum wird vom Verwaltungsrat in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung beurteilt. Prüfungs- und Personalausschuss des Verwaltungsrates werden in diese Prozesse miteinbezogen.

2-10

Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans

Corporate Governance

Die Auswahl und Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats der Repower erfolgt durch einen strukturierten und transparenten Prozess. Die Aktionärinnen und Aktionäre nominieren und bestätigen die Mitglieder gemäss Unternehmensstatuten und geltenden Vorschriften. Die Präsidentin wird nach der vom Kanton Graubünden angewendeten Methodik gesucht und vorgeschlagen.

Bei der Auswahl werden folgende Kriterien berücksichtigt: Ernennung durch die Aktionärinnen und Aktionäre, um eine repräsentative und effektive Unternehmensführung sicherzustellen; Stakeholderperspektiven, die durch Konsultation und Feedback einfliessen; Diversität in Fachkenntnissen, Erfahrung, kulturellem Hintergrund und Geschlecht; Unabhängigkeit, um Interessenkonflikte zu minimieren und eine stabile Governance zu gewährleisten; Fachliche Kompetenz, um eine ausgewogene Mischung aus strategischem, finanziellem und nachhaltigkeitsbezogenem Know-how zur Bewältigung branchenspezifischer Herausforderungen sicherzustellen.

2-11

Vorsitzende:r des höchsten Kontrollorgans

2-12

Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen

Corporate Governance

Der Verwaltungsrat der Repower ist verantwortlich für die Entwicklung, Genehmigung und regelmässige Aktualisierung der Vision, Mission und Werte sowie der strategischen Stossrichtungen, des Mittelfristplans und der Unternehmensziele sowohl im Allgemeinen als auch im Bereich der Nachhaltigkeit. Die operative Geschäftsführung wurde an den CEO delegiert, der gemeinsam mit der Geschäftsleitung für die Umsetzung dieser Vorgaben verantwortlich ist. Der Verwaltungsrat überprüft regelmässig deren Umsetzung und passt Strategie und Zielsetzungen bei Bedarf an.

Der Verwaltungsrat beaufsichtigt als höchstes Kontrollorgan die Effektivität der in der Organisation etablierten Prozesse zur Ermittlung und Steuerung von potentiellen oder effektiven Auswirkungen der Organisation auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen. Etablierte Instrumente sind insbesondere das Compliance- und das Risikomanagement, welche sich bei Bedarf auch auf Interaktionen mit betroffenen Anspruchsgruppen stützt. Der Verwaltungsrat erhält im Rahmen seiner Sitzungen, mindestens einmal jährlich, einen Überblick über allfällige Auswirkungen, sowie getroffene Massnahmen und beurteilt entsprechende Ergebnisse und Fortschritte. Die Repower-Gruppe steht mit zahlreichen Anspruchsgruppen, unter anderem Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende und Behörden, im laufenden Kontakt.

2-13

Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen

Der Verwaltungsrat hat die Verantwortung für das Compliance Management und das Risikomanagement entsprechenden Führungskräfte übertragen, die auch für das Management der Auswirkungen zuständig sind. Die Berichterstattung zum Management der Auswirkungen, sowie der Effektivität der getroffenen Massnahmen erfolgt mindestens einmal jährlich im Rahmen der Verwaltungsratssitzungen.

2-14

Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Verwaltungsrat ist über die Entwicklung des Nachhaltigkeitsberichts, einschliesslich der wesentlichen Themen, informiert und gestaltet diesen aktiv mit. Zwei Mitglieder des Verwaltungsrates sind direkt an der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts beteiligt. Der Bericht wird vom Verwaltungsrat genehmigt.

2-15

Interessenkonflikte

Corporate Governance

Die Verwaltungsratsmitglieder sind verpflichtet, in den Ausstand zu treten, wenn Geschäfte behandelt werden, die in Konflikt zu ihren eigenen Interessen oder zu den Interessen von ihnen nahestehenden natürlichen oder juristischen Personen stehen. Die Form des Ausstandes wird durch die Verwaltungsratspräsidentin festgelegt. Das Verfahren ist im Organisationsreglement festgehalten.

Repower verpflichtet sich, maximale Transparenz in ihren Beziehungen zu den Stakeholdern zu gewährleisten, im Einklang mit den besten Corporate-Governance-Praktiken. Informationen zu potenziellen Interessenkonflikten sind im Kapitel Corporate Governance verfügbar, in dem die zusätzlichen Tätigkeiten und Interessensbindungen der Verwaltungsratsmitglieder offengelegt sind. Repower überwacht die Mehrfachmitgliedschaft in Verwaltungsräten und stellt sicher, dass mögliche Überschneidungen gemäss den besten Governance-Praktiken gehandhabt werden.

Repower verfügt über strenge interne Verfahren, um potenzielle Interessenkonflikte durch Überkreuzbeteilungen mit Lieferanten und anderen Stakeholdern zu vermeiden. Alle Transaktionen mit nahestehenden Parteien werden unter Einhaltung der geltenden Vorschriften durchgeführt und nach den Grundsätzen der finanziellen Transparenz rapportiert.

2-16

Übermittlung kritischer Anliegen

Kritische Anliegen werden umgehend dem Verwaltungsrat zur Kenntnis gebracht oder in dringenden Fällen direkt an die relevanten Personen oder Ausschüsse herangetragen. Meldungen zu solchen Anliegen können über festgelegte interne Kommunikationswege eingereicht werden, einschliesslich direkter Berichterstattung durch Führungskräfte, schriftlicher Anträge oder spezifischer Eskalationsprozesse. Bei Bedarf tagen der Verwaltungsrat und die Ausschüsse auch ausserhalb von ordentlichen Sitzungen.

Im Berichtjahr 2024 gab es keine kritischen Anliegen.

2-17

Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans

Der Nachhaltigkeitsbericht und die Informationen zum Fortschritt im Themenbereich Nachhaltigkeit, über welchen in den Verwaltungsratssitzungen berichtet wird, dient als Informationsgrundlage für den Verwaltungsrat.

2-18

Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans

Es gibt keine Verfahren zur Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans im Sinne der Definition von GRI. Da keine formelle Evaluation des höchsten Kontrollorgans gemäss GRI-Definition existiert, entfällt diese Offenlegung als nicht anwendbar.

2-19

Vergütungspolitik

Corporate Governance

Die Repower gewährt derzeit keine Anstellungsprämien oder sonstige Rekrutierungsanreize für Verwaltungsratsmitglieder. Es bestehen keine vertraglich festgelegten Abfindungszahlungen für Verwaltungsratsmitglieder. Das Vergütungsmodell des Verwaltungsrats sieht derzeit keine Rückforderungsmechanismen vor. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten keine zusätzlichen Altersvorsorgeleistungen oder Rentenansprüche aus ihrer Tätigkeit bei Repower.

Die Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder beinhaltet das Jahresgrundgehalt und die variable Vergütung (Bonus). Die Höhe der Auszahlung des Bonus richtet sich nach dem Bonus-Reglement der Repower. Es werden derzeit keine Anstellungsprämien oder sonstige Rekrutierungsanreize gewährt. Es bestehen keine vertraglich festgelegt Abfindungszahlungen für Geschäftsleitungsmitglieder. Das Vergütungs- und Bonus-Modell der Geschäftsleitung sieht derzeit keine Rückforderungsmechanismen vor. Die Altersvorsorge für den Grundlohn entspricht derjenigen der Mitarbeitenden, während für die variable Vergütung unterschiedliche Sparpläne gelten.

Repower hat keine explizite Vergütungskomponente in Bezug auf die Durchführung der Sorgfaltspflichten und des Managements allfälliger Auswirkungen definiert.

2-20

Verfahren zur Festlegung der Vergütung

Repower arbeitet mit einem definierten Lohnsystem, das von den obersten Organen des Unternehmens geprüft und bewilligt wird. Dieses Lohnsystem beinhaltet auch Vergleichszahlen zu Gehaltsbändern, die von unabhängigen, spezialisierten Firmen erhoben werden. Bei Repower Italia sind 98,9 Prozent der Mitarbeitenden durch einen nationalen Tarifvertrag abgesichert, der auch die Kriterien für die Festlegung des Lohns definiert.

Der Personalausschuss bereitet die Entschädigungspolitik des Unternehmens vor. Der Verwaltungsrat beschliesst diese, lässt sich über deren Umsetzung informieren und überprüft jährlich die Entschädigung der Geschäftsleitungsmitglieder. Die Aktionärinnen und Aktionäre haben die Möglichkeit, die Jahresrechnung an der Generalversammlung abzulehnen.

2-21

Verhältnis der Jahresgesamtvergütung

Für Repower Schweiz ist die Rate der höchsten Jahresvergütung im Vergleich zum Median aller Angestellten (exkl. der höchsten Vergütung) 6,2:1, für Repower Italia 9,2:1.

Das Verhältnis des prozentualen Anstiegs der höchsten Jahresvergütung im Vergleich zum prozentualen Anstieg des Medians war 2024 bei Repower Schweiz 0:1 und bei Repower Italia 0:1. Die höchste Jahresvergütung ist 2024 unverändert geblieben, die Jahresvergütung des Medians ist hingegen gestiegen.

Die Jahresvergütung umfasst den vertraglich vereinbarten Jahresgrundlohn (100 Prozent) zuzüglich der variablen Vergütung bei einer 100-Prozent-Zielerreichung, Beträge jeweils auf Bruttobasis exklusiv Zulagen, Arbeitgeberbeiträgen, Sonderprämien und geldwerte Vorteile. Da das Lohnniveau in der Schweiz höher ist als in Italien, werden die Verhältnisse getrennt ausgewiesen.

Strategie, Richtlinien und Praktiken

2-22

Anwendungserklärungen zur Strategie für nachhaltige Entwicklung

2-23

Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen

2-24

Einbeziehung politischer Verpflichtungen

Die Einbettung der Verpflichtungen für ein verantwortungsbewusstes Geschäftsgebaren erfolgt durch die Veröffentlichung diverser Vorgaben im Intranet, interne Compliance-Schulungen sowie die Definition von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung.

2-25

Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen

Ethisches Geschäftsverhalten

Repower hält sich an die gesetzlichen Vorgaben und sorgt für eine klare und ehrliche Kommunikation. Repower ist bestrebt, negative Auswirkungen durch sorgfältiges und gesetzeskonformes Handeln zu vermeiden.

Die Beschwerdemechanismen werden an die Bedürfnisse der Stakeholder angepasst. Durch einen regelmässigen und offenen Dialog ist Repower bemüht, negative Auswirkungen zu vermeiden.

2-26

Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen

2-27

Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen

Repower verzeichnete 2024 keine wesentlichen Verstösse und keine wesentlichen Geldbussen. Wesentliche Verstösse sind definiert als Verstösse, die einen Geldbetrag von CHF 5’000 übersteigen.

2-28

Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen

Repower ist Mitglied beim Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) sowie weiteren Verbänden. Eine weitergehende Offenlegung erfolgt aus Vertraulichkeitsgründen nicht.

Einbindung von Stakeholdern

2-29

Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern

Die wichtigsten Anspruchsgruppen für die Repower-Gruppe sind Kundinnen und Kunden, Aktionärinnen und Aktionäre, Geschäftspartner, Mitarbeitende sowie Banken, Investoren, Behörden, Umweltverbände und Bürger:innen. Für Repower Italia kommen die Vertriebsmitarbeitenden hinzu. Für die gezielte Einbindung der Anspruchsgruppen ist im Integrierten Managementsystem (IMS) ein Prozess definiert. Im Fokus stehen dabei eine offene Kommunikationskultur und ein regelmässiger Dialog, um eine faire und verantwortungsvolle Zusammenarbeit zu ermöglichen. Repower bindet die Anspruchsgruppen beispielsweise über die Generalversammlung, Medieninformationen oder Tage der offenen Tür ein.

2-30

Tarifverträge

Repower Schweiz ist keinem Gesamt- oder Normalarbeitsvertrag unterstellt. In der Schweiz hat Repower keine Mitarbeitende, die unter Tarifverträge fallen. Sämtliche Mitarbeitende von Repower Schweiz sind auf Basis eines Einzelarbeitsvertrags angestellt. Bei Repower Italia beträgt der Anteil der Mitarbeitenden, die von Tarifverträgen abgedeckt sind 98,9 Prozent.

GRI 3: Wesentliche Themen

3-1

Verfahren zur Bestimmung wesentlicher Themen

3-2

Liste der wesentlichen Themen

Energiewende

3-3

Management von wesentlichen Themen

302

Energie

302-1

Energieverbrauch innerhalb der Organisation

Anhang

Quelle der verwendeten Umrechnungsfaktoren: Bundesamt für Energie (2022): Energieetikette für Personenwagen: Umweltkennwerte 2022 der Strom- und Treibstoffbereitstellung.

Anteil erneuerbarer Energie in der Produktion

Energiewende

Bei Kontrolle der Leistung und Produktion durch Repower wird 100 Prozent der produzierten Energie angerechnet. Minderheitsbeteiligungen sind nicht berücksichtigt.

Wassernutzung

3-3

Management von wesentlichen Themen

303

Wasser und Abwasser

303-1

Wasser als gemeinsam genutzte Ressource

Wassernutzung

Die Wassernutzung für die Stromproduktion aus Wasserkraft wird in der Konzession beschrieben. Die entstehenden Umweltbelastungen werden in der Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht und entsprechende Massnahmen zur Minimierung der Umweltbelastungen festgelegt. Die Grenzwerte für die Wassernutzung werden in den entsprechenden Nutzungsbewilligungen festgehalten.

Bei Baustellen und Reinigungsprozessen sowie bei Ölauffangwannen kann es zu betrieblichen Abwässern kommen. Die betrieblichen Abwässer werden vorschriftskonform vorbehandelt und in die Kanalisation oder die Gewässer eingeleitet.

303-2

Umgang mit den Auswirkungen der Wasserrückführung

Das Wasser, welches Repower für die Stromproduktion in Wasserkraftanlagen nutzt, fällt nicht in diese Kategorie.

Das häusliche Abwasser wird gemäss den gesetzlichen Vorgaben in die Kanalisation eingeleitet oder in eigenen Zisternen aufgefangen. Zur Entsorgung wird es abgepumpt und zur Verwertung in die regionale Abwasserreinigungsanlage gebracht.

Betriebliches Abwasser von Repower Schweiz wird über Spaltanlagen oder Koaleszenzabscheider so gereinigt, dass es den gesetzlichen Anforderungen zur Einleitung in die Kanalisation oder das Gewässer entspricht. In beiden Fällen liegen spezifische Bewilligungen vor. Die Funktion dieser betrieblichen Abwasserreinigungsanlagen wird periodisch durch die Behörden überprüft.

Das Gaskombikraftwerk Teverola verfügt über eine Genehmigung zur Einleitung von Prozessabwasser, Toilettenabwasser und Regenwasser aus dem Abwassersystem des Kraftwerks in den Sammler des Konsortiums und in die Kläranlage. Die Abwässer werden alle vier Monate von einem externen Labor überwacht.

Wirtschaftliche Leistung

3-3

Management von wesentlichen Themen

201

Wirtschaftliche Leistung

201-1

Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert

Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden

3-3

Management von wesentlichen Themen

403

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

403-1

Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

403-2

Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen

403-3

Arbeitsmedizinische Dienste

403-4

Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

403-5

Mitarbeiterschulungen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden

Repower Schweiz: Arbeiten mit Anseilschutz, Arbeiten unter Spannung, Arbeiten auf Regelleitungen, Basic Life Support - Automatisierter externer Defibrillator – Swiss Resuscitation Council (BLS-AED-SRC), Fachkurs für Anlageverantwortliche, Bedienung Kran Kategorie C und Anschlagen von Lasten, Bedienung Hubarbeitsbühnen, Schaltberechtigung, Sicherheitsschulung für neueintretende Mitarbeitende. Staplerfahrkurs, Starkstromverordnung Art. 12 (Zutritt zu Starkstromanlagen), Arbeiten auf Hochspannungsfreileitungen, Ausbildung zum autorisierten Ausbildner gem. ESTI 245, Elektrotechnische Grundausbildung zur sachverständigen Person, Kabelkurse Nieder- und Mittelspannung, Basiskurs Holzernte, Kurs Motorsägenhandhabung, Schulung gefährliche Arbeiten für Lernende, Sicherheitstage.

Repower Italia: Kontinuierliche Schulung von Mitarbeitenden, von Aufsichtspersonen und vom Management, Brandbekämpfung, Erste Hilfe, Leiter:in des Dienstes Prävention und Schutz (RSPP), Beauftragte:r für Arbeitssicherheit (RLS).

403-6

Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter:innen

403-7

Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

403-9

Arbeitsbedingte Verletzungen

Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden

Die Zahlen umfassen die Mitarbeitenden der Repower-Gruppe. Berücksichtigt werden die Arbeitsstunden aller Mitarbeitenden der Repower-Gruppe einschliesslich unterjähriger Weggänge. Insgesamt wurden vom 1.1. bis 31.12.2024 1'224'023 Arbeitsstunden geleistet. Die Rate der arbeitsbedingten Verletzungen ist auf der Basis von 200'000 gearbeiteten Stunden berechnet.

Repower macht keine Angaben über arbeitsbedingte Verletzungen von Mitarbeitende, die keine Mitarbeitenden sind. Da sie über ihre eignen Arbeitgeber versichert sind, liegen keine Daten vor, Repower erhält keine Unfallmeldungen.

Anwerbung und Weiterentwicklung von Mitarbeitenden

3-3

Management von wesentlichen Themen

404

Aus- und Weiterbildung

404-1

Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellten

404-3

Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmässige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten

Einbezug von Interessengruppen und lokalen Gemeinschaften

3-3

Management von wesentlichen Themen

415

Politische Einflussnahme

415-1

Parteispenden

Die Repower-Gruppe hat 2024 keine Parteispenden gemacht.

Klimawandel

3-3

Management von wesentlichen Themen

305

Emissionen

305-1

Direkte THG-Emissionen (Scope 1)

305-2

Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2)

305-3

Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)

305-4

Intensität der Treibhausgasemissionen

308

Umweltbewertung der Lieferanten

308-1

Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden

Die Strategie von Repower für neue Lieferanten sieht vor, nach Möglichkeit und im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen lokale Anbieter zu berücksichtigen, die dem Unternehmen bereits bekannt sind. Teilweise werden Lieferanten auch ad hoc auf Nachhaltigkeitskriterien überprüft. Dies ist allerdings von Auftragsvolumen und -betrag abhängig. Bei Projekten, die dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterliegen, sind Umweltkriterien, Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen Teil der Vorgaben und damit für Lieferanten bindend. 2024 hat Repower Schweiz eine Selbstdeklaration für neue Lieferanten eingeführt, die unter anderem die Themen Arbeits- und Umweltschutz umfasst. Bei Repower Italia sind die Lieferanten vertraglich zur Einhaltung des Ethikkodexes verpflichtet.

Veränderung der Biodiversität und Landschaft

3-3

Management von wesentlichen Themen

304

Biodiversität

304-3

Geschützte oder renaturierte Lebensräume

Kraftwerke in national und regional geschützten Gebieten:

Engadin:

  • Kraftwerk Silvaplana: Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) [430 km2]
  • Kraftwerk Morteratsch: BLN [430 km2]

Surselva: 

  • Kraftwerk Ladral: Aue [1,2 km2] und Amphibienlaichgebiet [0,06 km2] nationaler Bedeutung

Prättigau:

  • Kraftwerk Schlappin: Flachmoor [0,06 km2] nationaler Bedeutung
  • Kraftwerk Küblis: Aue [0,88 km2] nationaler Bedeutung
  • Kraftwerk Papierfabrik Landquart: Aue [2 km2] regionaler Bedeutung

Valposchiavo

  • Kraftwerk Palü: BLN [430 km2], Regionale Flachmoore [0,065 km2], Aue [1,4 km2] nationaler Bedeutung
  • Kraftwerk Cavaglia: Aue [0,11 km2] und Trockenwiese [0,017 km2], Flachmoor [0,007 km2] regionaler Bedeutung
  • Kraftwerk Robbia: BLN [430 km2], Flachmoor [0,0045 km2] regionaler Bedeutung, Amphibienlaichgebiet [0,035 km2] nationaler Bedeutung
  • Kraftwerk Campocologno: Trockenwiese [0,01 km2] nationaler Bedeutung

Renaturierte Lebensräume:

  • Amphibienlaichgebiet Parabogl [0,035 km2]: Kontrolle durch externe Stelle
  • Revitalisierung Cavagliaebene [0,11 km2]: Kontrolle durch externe Umweltbaubegleitung
  • Sanierung Fischgängigkeit Wasserfassung Salva [0,0015 km2] und Wasserfassung Morteratsch [0,0005 km2]: Kontrolle durch externe Umweltbaubegleitung

Repower Italia hat das Modell des nationalen Geoportals des Ministeriums für Umwelt- und Energiesicherheit genutzt und bestätigt, dass keine Anlagen in als gefährdet eingestuften Gebieten liegen.

Menschenrechte

408

Kinderarbeit

408-1

Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Kinderarbeit

Achtung der Menschenrechte

Die interne Prüfung ergab keinen begründeten Verdacht auf Kinderarbeit in der Lieferkette der Repower-Gruppe.

414

Soziale Bewertung der Lieferanten

414-1

Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden

Siehe GRI 308-1

Ethisches Geschäftsverhalten

205

Antikorruption

205-3

Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Massnahmen

Ethisches Geschäftsverhalten

Repower verzeichnete 2024 keine Korruptionsvorfälle.

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