ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE
Repower legt grössten Wert darauf, die Menschenrechte sowohl im eigenen Unternehmen als auch entlang der Lieferkette zu respektieren.
Auswirkungen
Die Repower-Gruppe bezieht Produkte und Dienstleistungen, die teilweise in anderen Ländern hergestellt oder erbracht werden. Dadurch kann das Unternehmen indirekt Einfluss auf die Einhaltung der Menschenrechte in den Herkunftsländern nehmen, insbesondere auf den Schutz vor Kinderarbeit.
Risiken
Die Repower-Gruppe ist vorwiegend in der Schweiz und Italien tätig. Mit der Einhaltung der nationalen Gesetze ist das Risiko von Menschenrechtsverletzungen in diesen Ländern sehr gering. Verstösse gegen Menschenrechte in der Lieferkette können zu rechtlichen Konsequenzen, finanziellen Einbussen, Reputationsschäden und Verlust von Vertrauen führen.
Allfällig mangelnde unternehmerische Sozialverantwortung, einschliesslich Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette, ist Bestandteil des Risk and Control Assessment Prozess der Repower-Gruppe (siehe Einleitung).
Richtlinien und Sorgfaltsprüfung
Die Repower-Gruppe hält sich an die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Die Menschenrechte sind zentraler Bestandteil der Unternehmenskultur von Repower. Im Verhaltenskodex der Repower-Gruppe steht: «Wir tragen Sorge zu unseren Mitmenschen […] Dabei respektieren wir die persönliche Würde, Privatsphäre, Meinung und die Rechte jedes und jeder Einzelnen.» Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, den Verhaltenskodex einzuhalten und somit die Menschenrechte zu achten.
Auf Grundlage der Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Kinderarbeit (Art. 964j-964l OR) hat die Repower-Gruppe einen Prozess zur Prüfung potenzieller Kinderarbeit in der Lieferkette etabliert. Darin prüft Repower, ob in der Lieferkette, der von ihr erworbenen Produkte und Dienstleistungen ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht. Die Überprüfung erfolgt jährlich und die Resultate werden intern dokumentiert.
Massnahmen
Die Repower-Gruppe achtet bereits bei der Auftragsvergabe darauf, die Menschenrechte zu respektieren. Für Repower Schweiz enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen und die Allgemeinen Lieferbedingungen Aussagen zu Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen, welche von den Lieferanten Gleichbehandlung und Einhaltung der Kinderschutzbestimmungen verlangen. Der Lieferant verpflichtet auch beigezogene Dritte vertraglich zur Einhaltung dieser Grundsätze. Bei Leistungen, die im Ausland erbracht werden, gelten zusätzlich die Vorgaben gemäss Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
2024 hat Repower Schweiz eine Selbstdeklaration für neue Lieferanten eingeführt. Die Lieferanten müssen unter anderem bestätigen, dass ihre gesamte Lieferkette frei von Kinder- und Zwangsarbeit ist.
Repower Italia verpflichtet ihre Lieferanten vertraglich zur Einhaltung des Ethikkodexes von Repower Italia. Die Mitarbeitenden sind angehalten, Lieferanten auf der Grundlage der im Ethikkodex von Repower Italia festgelegten Grundsätze auszuwählen. Bei gleichen Bedingungen wählen sie Lieferanten, die ein Organisationsmodell gemäss Gesetzesdekret 231 / 2001 anwenden.
Messung der Effektivität
Im Jahr 2024 wurde die Lieferkette der Repower-Gruppe hinsichtlich Kinderarbeit in potenziell gefährdeten Bereichen wie erneuerbare Energien, dem Gaskombikraftwerk Teverola, Logistik, der Elektromobilität und IT überprüft. Die Prüfung folgte einem strukturierten Prüfprozess, der eine Risikobewertung anhand internationaler Indizes, Internetrecherche sowie Abklärungen per Mail umfasste. Dabei wurden jeweils mindestens 80 Prozent der Produkte und Dienstleistungen erfasst. Die Prüfung ergab keinen begründeten Verdacht auf Kinderarbeit in der Lieferkette. Die Ergebnisse sind intern dokumentiert.