Anhang zur Jahresrechnung – Grundsätze
1. Grundsätze der Rechnungslegung
Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Rechnungslegungsrechts (32. Titel des Obligationenrechts) erstellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die wesentlichen Abschlusspositionen sind wie nachstehend bilanziert:
Flüssige Mittel
Flüssige Mittel umfassen Kassenbestände, Bank- und Postguthaben und werden zum Nominalwert bilanziert.
Wiederbeschaffungswerte Held for Trading Positionen
Zu Handelszwecken gehaltene derivative Finanzinstrumente mit einem direkt beobachtbaren Marktpreis oder direkt beobachtbaren Inputparametern werden zum Fair-Value bilanziert. Auf die Bildung einer Schwankungsreserve wird verzichtet.
Kurzfristige Finanzanlagen
Die Bilanzposition «Kurzfristige Finanzanlagen» umfasst Festgeldanlagen und Derivate, die innerhalb von 3 bis 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert werden. Die Bewertung der Festgeldanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Abzug allfälliger Wertbeeinträchtigungen. Die Bewertung der Derivate erfolgt zu aktuellen Werten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalwert erfasst und bei Bedarf wertberichtigt. Auf dem Endbestand kann eine steuerlich akzeptierte Pauschalwertberichtigung vorgenommen werden.
Übrige Forderungen
Die Bewertung der übrigen Forderungen erfolgt zu Nominalwerten. Allfällige Bonitätsrisiken der Gegenparteien werden mit betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen berücksichtigt.
Wesentliche Aufträge aus dem Dienstleistungsgeschäft von Repower werden unter den sonstigen Forderungen erfasst. Die Erfassung erfolgt zum anteiligen Auftragserlös, abzüglich bereits fakturierter Beträge und erhaltener Anzahlungen. Der Fertigstellungsgrad für die Anwendung der Percentage-of-Completion Methode wird für jeden Auftrag einzeln nach dem Cost-to-Cost-Ansatz ermittelt.
Vorräte und Aufträge in Arbeit
Vorräte und Aufträge in Arbeit sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen erfasst. Im Übrigen kann eine steuerlich zulässige Pauschalwertberichtigung vorgenommen werden.
Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen
Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungen umfassen die aus den sachlichen und zeitlichen Abgrenzungen der einzelnen Aufwand- und Ertragspositionen resultierenden Aktiv- und Passivposten. Ausgabekosten (Disagio) der verzinslichen Verbindlichkeiten werden unter den aktiven Rechnungsabgrenzungen aktiviert. Abgrenzungen für erbrachte bzw. empfangene, aber noch nicht fakturierte Leistungen für Beteiligungs- und Energierechnungen, werden unter den aktiven bzw. passiven Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen. Die Bewertung der Aktiven und Passiven Rechnungsabgrenzungen erfolgt zu Nominalwerten.
Langfristige Finanzanlagen
Die «Langfristigen Finanzanlagen» umfassen finanzielle Beteiligungen (Minderheitsanteile <20 Prozent), Aktivdarlehen und Festgeldanlagen. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten unter Abzug allfälliger Wertbeeinträchtigungen. Die Positionen, die innerhalb von 3 bis 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert werden, werden in der Bilanzposition «Kurzfristige Finanzanlagen» ausgewiesen.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und allfälliger Wertminderungen bilanziert. Selbst erstellte Sachanlagen sind zu aktivieren, wenn die angefallenen Aufwendungen einzeln erfasst und gemessen werden können. Die Bewertung der aktivierten Eigenleistungen erfolgt auf Basis der tatsächlich angefallenen Stunden, multipliziert mit den für das laufende Geschäftsjahr kalkulierten Stundensätzen. Die Abschreibungen werden linear über die nachfolgende Nutzungsdauer vorgenommen.
Anlagekategorie |
Nutzungsdauer |
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Kraftwerke |
20 – 80 Jahre, je nach Art der Anlage |
Netze |
15 – 40 Jahre |
Sachanlagen im Bau |
Umgliederung auf die entsprechende(n) Anlagekategorie(n) bei Betriebsbereitschaft |
Grundstücke und Bauten |
Grundstücke unbegrenzt, Bauten 10 - 50 Jahre |
Übrige |
1 – 25 Jahre |
Immaterielle Anlagen
Die Ersterfassung immaterieller Anlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Selbst erarbeitete immaterielle Werte werden, sofern die Aktivierungsvoraussetzungen erfüllt sind, aktiviert. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden betriebswirtschaftlich notwendige Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Abschreibungen werden linear über die nachfolgende Nutzungsdauer vorgenommen.
Anlagekategorie |
Nutzungsdauer |
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Konzessionen und Heimfallverzichtsentschädigung |
13 – 68 Jahre |
Nutzungsrechte |
15 – 99 Jahre |
Software |
4 – 15 Jahre |
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Kurzfristige Verbindlichkeiten werden zu Nominalwerten erfasst.
Langfristige Verbindlichkeiten
Unter den langfristigen Verbindlichkeiten werden einerseits langfristige finanzielle verzinsliche Verbindlichkeiten zu Nominalwerten und andererseits nichtverzinsliche übrige langfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Rückstellungen
Eine Rückstellung ist eine auf einem Ereignis der Vergangenheit begründete wahrscheinliche Verpflichtung, deren Höhe und / oder Fälligkeit ungewiss, aber schätzbar ist. Die Höhe der Rückstellungen basiert auf der Einschätzung der Geschäftsleitung und widerspiegelt die per Bilanzstichtag zu erwartenden zukünftigen Mittelabflüsse.
Eigene Kapitalanteile
Eigene Kapitalanteile werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten als Minusposten im Eigenkapital bilanziert ohne spätere Folgebewertung. Bei Wiederveräusserung wird der Gewinn oder der Verlust direkt in die «Freiwillige Gewinnreserven» gebucht.