AntrÄge des verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Ausschüttung von CHF 5.00 plus einer Sonderdividende von CHF 1.50 je Namenaktie. Die Ausschüttung der total CHF 6.50 erfolgt zu CHF 5.06 je Namenaktie als Dividende aus dem Bilanzgewinn und zu CHF 1.44 je Namenaktie als Rückzahlung von Reserven aus Kapitaleinlagen.
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die folgende Verwendung des Bilanzgewinns:
Gewinnvortrag |
CHF |
476’250’899 |
Jahresergebnis 2024 |
CHF |
132’928’120 |
Der verfügbare Bilanzgewinn beträgt |
CHF |
609’179’019 |
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Dividende von CHF 5.00 |
CHF |
36’954’840 |
Sonderdividende von CHF 0.06 |
CHF |
443’458 |
Vortrag auf neue Rechnung |
CHF |
571’780’721 |
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die folgende Rückzahlung der Reserven aus Kapitaleinlagen:
Reserven aus Kapitaleinlagen |
CHF |
10’653’693 |
Sonderdividende von CHF 1.44 1) |
CHF |
10’642’994 |
Vortrag auf neue Rechnung |
CHF |
10’699 |
1) Qualifiziert als steuerneutrale Rückzahlung von Einlagen gemäss Art. 20 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und Art. 5 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer.
Auf die durch die Repower AG per Fälligkeit gehaltenen Namenaktien erfolgt keine Auszahlung. Dadurch kann sich die tatsächliche Ausschüttung entsprechend reduzieren.
Die von der Generalversammlung bestimmte Ausschüttung resp. Rückzahlung je Namenaktie für das Geschäftsjahr 2024 wird den Aktionären für die CHF 5.06 als Dividende mit Abzug der Verrechnungssteuer und für die CHF 1.44 von den Reserven aus Kapitaleinlagen ohne Abzug der Verrechnungssteuer ausbezahlt. Sofern die Generalversammlung diesen Anträgen zustimmt, erfolgt die Ausschüttung am 20. Mai 2025.
Poschiavo, 4. April 2025
Für den Verwaltungsrat:

Dr. Monika Krüsi
Präsidentin des Verwaltungsrats