14 Ertragssteuern 

TCHF

2024

2023

 

 

 

Ertragssteuern gemäss Erfolgsrechnung

–27’782

–50’555

Laufende Ertragssteuern

–25’830

–53’504

Latente Ertragssteuern

–1’952

2’949

Die Überleitung zwischen der tatsächlichen Steuerbelastung und der erwarteten Steuerbelastung für die per 31. Dezember 2024 und 2023 endenden Geschäftsjahre präsentiert sich wie folgt:

TCHF

2024

2023

 

 

 

Überleitungsrechnung

 

 

Ergebnis vor Ertragssteuern

165’994

350’377

Ertragssteuersatz Stammhaus

14,8%

14,8%

 

 

 

Ertragssteuern zum Steuersatz Stammhaus

–24’517

–51’751

Differenz der Ertragssteuern Stammhaus zu den Ertragssteuern pro Gesellschaft (berechnet zum jeweilig anwendbaren Steuersatz)

–1’496

–1’234

Steuereffekt aus steuerbefreiten Erträgen/nicht abzugsfähigem Aufwand

–1’034

1’866

Steuerliche Verluste des laufenden Jahres, für welche keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden

–7

–70

Regionale Produktionssteuer Italien - IRAP

–1’585

–1’084

Ertragssteuern für Vorjahre

–441

793

Übriges

1’298

925

Ertragssteuern gemäss Erfolgsrechnung

–27’782

–50’555

 

 

 

Effektiver Ertragssteuersatz

16,7%

14,4%

Die noch nicht verrechneten steuerlichen Verlust- und Zinsvorträge sowie die darauf aktivierten und nicht aktivierten latenten Steuern für die Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2024 und 2023 enden, stellen sich wie folgt dar:

TCHF

2024

2023

 

 

 

Noch nicht verrechnete steuerliche Verlustvorträge

81’679

79’347

Davon verwendet für Aktivierung latenter Steuern

57’966

55’570

Davon nicht verwendet für Aktivierung latenter Steuern

23’713

23’777

 

 

 

Auf steuerlichen Verlustvorträgen aktivierte latente Steuern

13’926

13’337

Auf steuerlichen Verlustvorträgen nicht aktivierte latente Steuern

7’680

7’610

 

 

 

Noch nicht verrechnete steuerliche Zinsvorträge

6’871

8’723

Davon verwendet für Aktivierung latenter Steuern

6’871

8’723

 

 

 

Auf steuerlichen Zinsvorträgen aktivierte latente Steuern

1’649

2’093

 

 

 

Auf steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen aktivierte latente Steuern

15’575

15’430

Die aktivierten latenten Steuern auf Verlust- und Zinsvorträge sind in den in Anmerkung 19 ausgewiesenen aktiven und passiven latenten Ertragssteuern enthalten.

Globale Mindestbesteuerung

Die OECD veröffentlichte die «Global Anti-Base Erosion (GloBE) Model Rules», welche eine Mindeststeuer von 15 Prozent pro Land vorsehen («Pillar Two»). Am 1. Januar 2024 trat die entsprechende «Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen» in Kraft (MindStV).

In den Ländern, in denen die Repower AG mit ihren Gruppengesellschaften ausserhalb der Schweiz tätig ist – Italien und Deutschland – wurden ebenfalls entsprechende Steuergesetze erlassen, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft sind. Die Repower Gruppe hat eine Bewertung der potenziellen steuerlichen Verpflichtungen aus den umgesetzten Regelungen vorgenommen.

Die Einschätzung der möglichen Auswirkungen auf die Ertragssteuern der «Pillar Two» basiert auf aktuellen Steuererklärungen, der länderspezifischen Berichterstattung («CBCR») und den Finanzberichten der in der Gruppe enthaltenen Einheiten. Obwohl das Steuerniveau von 15 Prozent für die Schweiz unter Anwendung der Safe-Harbour-Erleichterungen nicht erreicht wurde, wird die Kapitalsteuer, ebenfalls als anrechenbare Steuern unter den GloBE Model Rules geltend, den effektiven Steuersatz auf über 15 Prozent steigern. Die Gruppe erwartet keine wesentlichen Effekte aus der Mindeststeuerregelung.

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