14 Ertragssteuern
TCHF |
2024 |
2023 |
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Ertragssteuern gemäss Erfolgsrechnung |
–27’782 |
–50’555 |
Laufende Ertragssteuern |
–25’830 |
–53’504 |
Latente Ertragssteuern |
–1’952 |
2’949 |
Die Überleitung zwischen der tatsächlichen Steuerbelastung und der erwarteten Steuerbelastung für die per 31. Dezember 2024 und 2023 endenden Geschäftsjahre präsentiert sich wie folgt:
TCHF |
2024 |
2023 |
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Überleitungsrechnung |
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Ergebnis vor Ertragssteuern |
165’994 |
350’377 |
Ertragssteuersatz Stammhaus |
14,8% |
14,8% |
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Ertragssteuern zum Steuersatz Stammhaus |
–24’517 |
–51’751 |
Differenz der Ertragssteuern Stammhaus zu den Ertragssteuern pro Gesellschaft (berechnet zum jeweilig anwendbaren Steuersatz) |
–1’496 |
–1’234 |
Steuereffekt aus steuerbefreiten Erträgen/nicht abzugsfähigem Aufwand |
–1’034 |
1’866 |
Steuerliche Verluste des laufenden Jahres, für welche keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden |
–7 |
–70 |
Regionale Produktionssteuer Italien - IRAP |
–1’585 |
–1’084 |
Ertragssteuern für Vorjahre |
–441 |
793 |
Übriges |
1’298 |
925 |
Ertragssteuern gemäss Erfolgsrechnung |
–27’782 |
–50’555 |
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Effektiver Ertragssteuersatz |
16,7% |
14,4% |
Die noch nicht verrechneten steuerlichen Verlust- und Zinsvorträge sowie die darauf aktivierten und nicht aktivierten latenten Steuern für die Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2024 und 2023 enden, stellen sich wie folgt dar:
TCHF |
2024 |
2023 |
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Noch nicht verrechnete steuerliche Verlustvorträge |
81’679 |
79’347 |
Davon verwendet für Aktivierung latenter Steuern |
57’966 |
55’570 |
Davon nicht verwendet für Aktivierung latenter Steuern |
23’713 |
23’777 |
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Auf steuerlichen Verlustvorträgen aktivierte latente Steuern |
13’926 |
13’337 |
Auf steuerlichen Verlustvorträgen nicht aktivierte latente Steuern |
7’680 |
7’610 |
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Noch nicht verrechnete steuerliche Zinsvorträge |
6’871 |
8’723 |
Davon verwendet für Aktivierung latenter Steuern |
6’871 |
8’723 |
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Auf steuerlichen Zinsvorträgen aktivierte latente Steuern |
1’649 |
2’093 |
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Auf steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen aktivierte latente Steuern |
15’575 |
15’430 |
Die aktivierten latenten Steuern auf Verlust- und Zinsvorträge sind in den in Anmerkung 19 ausgewiesenen aktiven und passiven latenten Ertragssteuern enthalten.
Globale Mindestbesteuerung
Die OECD veröffentlichte die «Global Anti-Base Erosion (GloBE) Model Rules», welche eine Mindeststeuer von 15 Prozent pro Land vorsehen («Pillar Two»). Am 1. Januar 2024 trat die entsprechende «Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen» in Kraft (MindStV).
In den Ländern, in denen die Repower AG mit ihren Gruppengesellschaften ausserhalb der Schweiz tätig ist – Italien und Deutschland – wurden ebenfalls entsprechende Steuergesetze erlassen, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft sind. Die Repower Gruppe hat eine Bewertung der potenziellen steuerlichen Verpflichtungen aus den umgesetzten Regelungen vorgenommen.
Die Einschätzung der möglichen Auswirkungen auf die Ertragssteuern der «Pillar Two» basiert auf aktuellen Steuererklärungen, der länderspezifischen Berichterstattung («CBCR») und den Finanzberichten der in der Gruppe enthaltenen Einheiten. Obwohl das Steuerniveau von 15 Prozent für die Schweiz unter Anwendung der Safe-Harbour-Erleichterungen nicht erreicht wurde, wird die Kapitalsteuer, ebenfalls als anrechenbare Steuern unter den GloBE Model Rules geltend, den effektiven Steuersatz auf über 15 Prozent steigern. Die Gruppe erwartet keine wesentlichen Effekte aus der Mindeststeuerregelung.