Das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Stromversorgungsgesetz (StromVG) sieht vor, dass die Swissgrid AG bis spätestens Ende 2012 Eigentümer des Schweizer Übertragungsnetzes wird. Zu diesem Zweck werden die Netze der Netzebene 1 bis Ende 2012 an Swissgrid übertragen. In der konsolidierten Jahresrechnung der Repower Gruppe zum 31.12.2011 wurde der Vollzug der Transaktion zum 1. Juli 2012 erwartet. Dieser Termin wurde nicht gehalten. Gesetzlich wird der Übergang der Netze auf die Swissgrid bis spätestens 31.12.2012 und damit im zweiten Halbjahr 2012 erfolgen. Seit 1. Juli 2011 sind die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der Repower Transportnetz AG als zur Veräusserung stehend klassiert und werden in der Bilanz separat als «Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte» und als «Zur Veräusserung gehaltene Verbindlichkeiten» gezeigt. Der Transfer wird zu einem von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) festgelegten Marktwert erfolgen. Die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden (Veräusserungsgruppe) erfolgt zum niedrigeren Wert von Buchwert und erwartetem Veräusserungspreis.
Zum 30.06.2012 wurde der Buchwert der gesamten Veräusserungsgruppe dem gegenwärtig erwarteten Transaktionswert gegenübergestellt. Eine festgestellte notwendige Wertminderung in Höhe von MCHF 3,7 wurde den Sachanlagen der Veräusserungsgruppe zugeordnet. In der Gesamtergebnisrechnung ist diese Wertminderung unter dem Übrigen betrieblichen Aufwand erfasst.
Im Hinblick auf die bis zum Vollzug der Transaktion endgültig abgehenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind die zum 30. Juni in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte nur vorläufig:
31.12.2011 | 30.06.2012 | |
---|---|---|
TCHF | ||
Sachanlagen | 72 612 | 82 660 |
Forderungen | - | 2 871 |
Flüssige Mittel | 6 455 | 7 395 |
Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte | 79 067 | 92 926 |
Passive latente Ertragssteuern | 10 076 | 10 354 |
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | 155 | 192 |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten | - | 4 |
Zur Veräusserung gehaltene Schulden | 10 231 | 10 550 |