GRI-Inhaltsindex

GRI

Weitere Informationen und Auslassungen

GRI 1: Grundlagen

Anwendungserklärung

Die Repower-Gruppe hat diesen Bericht unter Bezugnahme auf die GRI-Standards für die Berichtsperiode vom 1.1.2025 bis 31.12.2025 erstellt.

GRI verwendet

GRI 1: Grundlagen 2021

Anwendung Branchenstandards

Keine

GRI 2: Allgemeine Angaben
Die Organisation und ihre Berichterstattungspraktiken

2-1

Organisationsprofil

2-2

Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation berücksichtigt werden

Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung – Grundsätze

Die Repower-Gruppe setzt sich aus Repower Schweiz und Repower Italia zusammen. Allfällige Akquisitionen, Fusionen und Desinvestitionen werden den Geschäftsbereichen analog zu der im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung – Grundsätze definierten Methode zugeordnet. Die Geschäftsbereiche sind dieselben für die allgemeinen Angaben und für alle wesentlichen Themen in diesem Bericht, einzig für das Thema Klimawandel wird der Ansatz der operativen Kontrolle verwendet.

2-3

Berichtszeitraum, Berichtshäufigkeit und Kontaktstelle

Der Berichtszeitraum ist vom 1.1.2025 bis 31.12.2025. Der Nachhaltigkeitsbericht erscheint ab Geschäftsjahr 2024 jährlich als Teil des Geschäftsberichts. Zusätzlich werden zu den Finanzzahlen Halbjahresberichte publiziert. Der Geschäftsbericht 2025 wird am 8. April 2026 veröffentlicht.

Kontakt: sustainability@repower.com

2-4

Richtigstellung oder Neudarstellung von Informationen

Im Rahmen der Berichterstattung zu GRI 302-1 wurden die Werte für den Stromverbrauch der Jahre 2022, 2023 und 2024 angepasst. Grund dafür ist, dass bei Repower Italia einige interne Stromlieferungen bisher nicht vollständig berücksichtigt wurden.

Im Rahmen der Berichterstattung zu GRI 305-1 erfolgten geringfügige Anpassungen der Werte für die Jahre 2022, 2023 und 2024. Diese betreffen die Emissionen aus der Fahrzeugflotte von Repower Italia.

Im Rahmen der Berichterstattung zu GRI 305-2 wurden die Werte für die Jahre 2022, 2023 und 2024 angepasst. Grund waren interne Stromlieferungen bei Repower Italia, die bisher nicht vollständig berücksichtigt wurden. Die Anpassung erfolgt aus denselben Gründen wie bei GRI 302-1 erwähnt.

Im Rahmen der Berichterstattung zu GRI 305-3 wurden für die Jahre 2022, 2023 und 2024 Anpassungen in der Unterkategorie 3.3 «Treibstoff- und energiebezogene Aktivitäten» vorgenommen. . Die bisher konservativ berücksichtigten Netzverluste werden neu bei Repower Italia nicht mehr einbezogen und auch rückwirkend rausgerechnet.

Im Rahmen der Berichterstattung gemäss GRI 305-3 wurden in der Unterkategorie 3.5 «Abfälle» für die Jahre 2022, 2023 und 2024 fehlende Daten ergänzt.

2-5

Externe Prüfung

Anhang

Für den Nachhaltigkeitsbericht 2025 wurde eine unabhängige externe Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) für ausgewählte Kennzahlen durchgeführt. Die mit gekennzeichneten Informationen wurden von der KPMG AG überprüft. KPMG ist die Revisionsstelle der Repower-Gruppe.

Die Ergebnisse der externen Revision werden direkt dem Verwaltungsrat kommuniziert, welcher die Schlussfolgerungen prüft und mögliche Optimierungsmassnahmen diskutiert.

Tätigkeiten und Mitarbeiter:innen

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Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen

Corporate Governance

Einleitung

Unsere Lieferkette umfasst sorgfältig ausgewählte Lieferanten für Erdgas, Energieressourcen und damit verbundene Dienstleistungen im Energiesektor. Nachgelagert kooperieren wir hauptsächlich mit Vertriebspartner:innen, Wiederverkäufer:innen und Endkundinnen und -kunden. Vertriebspartner:innen und Wiederverkäufer:innen übernehmen die direkte Vermarktung unserer Energieprodukte und gewährleisten deren Verfügbarkeit und Zugänglichkeit für die Kundinnen und Kunden. Die Endkundinnen und -kunden nutzen die von uns bereitgestellte elektrische Energie direkt für ihre industriellen, kommerziellen und privaten Aktivitäten. Es bestehen keine weiteren relevanten Geschäftsbeziehungen.

Im Berichtsjahr gab es keine wesentlichen Änderungen.

2-7

Angestellte

Anhang

Der Stichtag für die Daten ist der 31.12.2025. Die Zahlen sind als Vollzeitäquivalente erfasst.

Der Grossteil der Mitarbeitenden ist festangestellt. Männliche Angestellte arbeiten vorwiegend in einem Vollzeitpensum. Die Mehrheit der weiblichen Angestellten arbeitet in einem Vollzeitpensum.

Während der Berichtsperiode gab es keine signifikanten Personalschwankungen. Als signifikant bezeichnet Repower Schwankungen über zwölf Prozent. Berechnet wird die Fluktuation mit der BDA-Formel (Personalschwankung = freiwillige Abgänge / durchschnittlicher Personalbestand 2025 x 100).

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Mitarbeiter:innen, die keine Angestellten sind

Repower Schweiz beschäftigt vorwiegend in der IT und in der Ausführung 14 Personen, die keine Angestellten sind. Da die Anzahl der Mitarbeitenden, die keine Angestellten sind, unwesentlich ist, werden die Schwankungen nicht analysiert.

Repower Italia beschäftigt 403 Vertriebsmitarbeitende, die keine Angestellten sind. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Rückgang von 9,4 Prozent. Die Schwankung wird nicht als erheblich eingestuft.

Der Stichtag für die Daten ist der 31.12.2025. Die Zahl wurden als Beschäftigtenzahl erfasst.

Unternehmensführung

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Führungsstruktur und Zusammensetzung

Corporate Governance

Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat entwickeln und verabschieden die Unternehmensstrategie, welche einen Einfluss auf die Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft hat. Dabei werden auch die Grundlagen des Swiss Code of Best Practice of Corporate Governance berücksichtigt. Die Umsetzung der Strategie obliegt der Geschäftsleitung und der Linie. Die Erfüllung der strategischen Ziele wiederum wird vom Verwaltungsrat in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung beurteilt. Prüfungs- und Personalausschuss des Verwaltungsrates werden in diese Prozesse miteinbezogen.

2-10

Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans

Corporate Governance

Die Auswahl und Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats der Repower erfolgt durch einen strukturierten und transparenten Prozess. Die Aktionärinnen und Aktionäre nominieren und bestätigen die Mitglieder gemäss Unternehmensstatuten und geltenden Vorschriften. Die Präsidentin wird nach der vom Kanton Graubünden angewendeten Methodik gesucht und vorgeschlagen.

Bei der Auswahl werden folgende Kriterien berücksichtigt: Ernennung durch die Aktionärinnen und Aktionäre, um eine repräsentative und effektive Unternehmensführung sicherzustellen; Stakeholderperspektiven, die durch Konsultation und Feedback einfliessen; Diversität in Fachkenntnissen, Erfahrung, kulturellem Hintergrund und Geschlecht; Unabhängigkeit, um Interessenkonflikte zu minimieren und eine stabile Governance zu gewährleisten; Fachliche Kompetenz, um eine ausgewogene Mischung aus strategischem, finanziellem und nachhaltigkeitsbezogenem Know-how zur Bewältigung branchenspezifischer Herausforderungen sicherzustellen.

2-11

Vorsitzende:r des höchsten Kontrollorgans

2-12

Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen

Corporate Governance

Der Verwaltungsrat der Repower ist verantwortlich für die Entwicklung, Genehmigung und regelmässige Aktualisierung der Vision, Mission und Werte sowie der strategischen Stossrichtungen, des Mittelfristplans und der Unternehmensziele im Allgemeinen sowie im Bereich der Nachhaltigkeit. Die operative Geschäftsführung wurde an den CEO delegiert, der gemeinsam mit der Geschäftsleitung für die Umsetzung dieser Vorgaben verantwortlich ist. Der Verwaltungsrat überprüft regelmässig deren Umsetzung und passt Strategie und Zielsetzungen bei Bedarf an.

Der Verwaltungsrat beaufsichtigt als höchstes Kontrollorgan die Effektivität der in der Organisation etablierten Prozesse zur Ermittlung und Steuerung von potenziellen oder effektiven Auswirkungen der Organisation auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen. Etablierte Instrumente sind insbesondere das Compliance- und das Risikomanagement, welche sich bei Bedarf auch auf Interaktionen mit betroffenen Anspruchsgruppen stützen. Der Verwaltungsrat erhält im Rahmen seiner Sitzungen, mindestens einmal jährlich, einen Überblick über allfällige Auswirkungen sowie getroffene Massnahmen und beurteilt entsprechende Ergebnisse und Fortschritte. Die Repower-Gruppe steht mit zahlreichen Anspruchsgruppen, unter anderem Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende und Behörden, im laufenden Kontakt.

Die Wirksamkeit von finanziellen Prozessen wird durch das IKS (Internes Kontrollsystem) überprüft. Zusätzlich führt das höchste Kontrollorgan gezielte interne Revisionen zu ausgewählten Themen durch.

2-13

Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen

Der Verwaltungsrat hat die Verantwortung für das Compliance Management und das Risikomanagement Führungskräften übertragen, die auch für das Management der Auswirkungen zuständig sind. Die Berichterstattung zum Management der Auswirkungen, sowie der Effektivität der getroffenen Massnahmen erfolgt mindestens einmal jährlich im Rahmen der Verwaltungsratssitzungen.

2-14

Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Verwaltungsrat ist über die Entwicklung des Nachhaltigkeitsberichts, einschliesslich der wesentlichen Themen, informiert und gestaltet diesen aktiv mit. Zwei Mitglieder des Verwaltungsrates sind direkt an der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts beteiligt. Der Bericht wird vom Verwaltungsrat verabschiedet und der Generalversammlung zur Genehmigung unterbreitet.

2-15

Interessenkonflikte

Corporate Governance

Die Verwaltungsratsmitglieder sind verpflichtet, in den Ausstand zu treten, wenn Geschäfte behandelt werden, die in Konflikt mit ihren eigenen Interessen oder mit den Interessen von ihnen nahestehenden natürlichen oder juristischen Personen stehen. Die Form des Ausstandes wird durch die Verwaltungsratspräsidentin festgelegt. Das Verfahren ist im Organisationsreglement festgehalten.

Repower handelt im Einklang mit den Corporate-Governance-Praktiken und legt in ihren Beziehungen zu den Stakeholdern Wert auf Transparenz. Informationen zu Tätigkeiten und Interessensbindungen der Verwaltungsratsmitglieder sind im Kapitel Corporate Governance offengelegt.

Transaktionen mit nahestehenden Parteien werden unter Einhaltung der geltenden Vorschriften durchgeführt und nach den Grundsätzen der finanziellen Transparenz rapportiert.

2-16

Übermittlung kritischer Anliegen

Kritische Anliegen werden umgehend dem Verwaltungsrat zur Kenntnis gebracht oder in dringenden Fällen direkt an die relevanten Personen oder Ausschüsse herangetragen. Meldungen zu solchen Anliegen können über festgelegte interne Kommunikationswege eingereicht werden, einschliesslich direkter Berichterstattung durch Führungskräfte, schriftlicher Anträge oder spezifischer Eskalationsprozesse. Bei Bedarf tagen der Verwaltungsrat und die Ausschüsse auch ausserhalb von ordentlichen Sitzungen.

Im Berichtjahr 2025 gab es keine kritischen Anliegen.

2-17

Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans

Der Nachhaltigkeitsbericht und die Informationen zum Fortschritt im Themenbereich Nachhaltigkeit, über welchen in den Verwaltungsratssitzungen berichtet wird, dient als Informationsgrundlage für den Verwaltungsrat.

2-18

Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans

Es gibt keine Verfahren zur Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans im Sinne der Definition von GRI. Da keine formelle Evaluation des höchsten Kontrollorgans gemäss GRI-Definition existiert, entfällt diese Offenlegung als nicht anwendbar.

2-19

Vergütungspolitik

Corporate Governance

Die Repower gewährt derzeit keine Anstellungsprämien oder sonstige Rekrutierungsanreize für Verwaltungsratsmitglieder. Es bestehen keine vertraglich festgelegten Abfindungszahlungen für Verwaltungsratsmitglieder. Das Vergütungsmodell des Verwaltungsrats sieht derzeit keine Rückforderungsmechanismen vor. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten keine zusätzlichen Altersvorsorgeleistungen oder Rentenansprüche aus ihrer Tätigkeit bei Repower.

Die Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder beinhaltet das Jahresgrundgehalt und die variable Vergütung (Bonus). Die Höhe der Auszahlung des Bonus richtet sich nach dem Bonus-Reglement von Repower. Es werden derzeit keine Anstellungsprämien oder sonstige Rekrutierungsanreize gewährt. Es bestehen keine vertraglich festgelegt Abfindungszahlungen für Geschäftsleitungsmitglieder. Das Vergütungs- und Bonus-Modell der Geschäftsleitung sieht derzeit keine Rückforderungsmechanismen vor. Die Altersvorsorge für den Grundlohn entspricht derjenigen der Mitarbeitenden, während für die variable Vergütung unterschiedliche Sparpläne gelten.

Repower hat keine explizite Vergütungskomponente in Bezug auf die Durchführung der Sorgfaltspflichten und des Managements allfälliger Auswirkungen definiert.

2-20

Verfahren zur Festlegung der Vergütung

Repower arbeitet mit einem definierten Lohnsystem, das von den obersten Organen des Unternehmens geprüft und bewilligt wird. Dieses Lohnsystem beinhaltet auch Vergleichszahlen zu Gehaltsbändern, die von unabhängigen, spezialisierten Firmen erhoben werden. Bei Repower Italia sind 99,7 Prozent der Mitarbeitenden durch einen nationalen Tarifvertrag abgesichert, der auch die Kriterien zur Festlegung des Lohns definiert.

Der Personalausschuss begleitet die Ziele und Grundsätze der Personalpolitik inklusive Entschädigungspolitik. Der Verwaltungsrat beschliesst diese, lässt sich über deren Umsetzung informieren und überprüft jährlich die Entschädigung der Geschäftsleitungsmitglieder. Die Aktionärinnen und Aktionäre haben die Möglichkeit, die Jahresrechnung an der Generalversammlung abzulehnen.

2-21

Verhältnis der Jahresgesamtvergütung

Für Repower Schweiz ist die Rate der höchsten Jahresvergütung im Vergleich zum Median aller Angestellten (exkl. der höchsten Vergütung) 6,96:1, für Repower Italia 9,76:1.

Die Veränderung des Verhältnisses des prozentualen Anstiegs der höchsten Jahresvergütung im Vergleich zum durchschnittlichen prozentualen Anstieg für alle Angestellten betrug 2025 bei Repower Schweiz 1,85 und bei Repower Italia 0,99. Bei Repower Schweiz treten die Lohnerhöhungen jeweils per 1. April in Kraft. Der prozentuale Anstieg der Jahresvergütung wird deshalb jeweils auf diesen Stichtag berechnet. Ab 2025 wird diese Zahl nicht mehr als Verhältniszahl, sondern als Dezimalzahl ausgewiesen. Die Berechnung bleibt unverändert, angepasst wird lediglich die Darstellungsform gemäss GRI-Empfehlung.

Die Jahresvergütung umfasst den vertraglich vereinbarten Jahresgrundlohn (100 Prozent) zuzüglich der variablen Vergütung bei einer 100-Prozent-Zielerreichung, Beträge jeweils auf Bruttobasis exklusiv Zulagen, Arbeitgeberbeiträgen, Sonderprämien und geldwerte Vorteile. Da das Lohnniveau in der Schweiz höher ist als in Italien, werden die Verhältnisse getrennt ausgewiesen.

Strategie, Richtlinien und Praktiken

2-22

Anwendungserklärungen zur Strategie für nachhaltige Entwicklung

2-23

Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen

2-24

Einbeziehung politischer Verpflichtungen

Die Einbettung der Verpflichtungen für ein verantwortungsbewusstes Geschäftsgebaren erfolgt durch die Veröffentlichung diverser Vorgaben im Intranet, interne Compliance-Schulungen sowie die Definition von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung.

2-25

Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen

Ethisches Geschäftsverhalten

Repower hält sich an die gesetzlichen Vorgaben und sorgt für eine klare und ehrliche Kommunikation. Repower ist bestrebt, negative Auswirkungen durch sorgfältiges und gesetzeskonformes Handeln zu vermeiden.

Die Beschwerdemechanismen werden an die Bedürfnisse der Stakeholder angepasst. Durch einen regelmässigen und offenen Dialog ist Repower bemüht, negative Auswirkungen zu vermeiden.

2-26

Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen

2-27

Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen

Repower verzeichnete 2025 keine wesentlichen Verstösse und keine wesentlichen Geldbussen. Wesentliche Verstösse sind definiert als Verstösse, die einen Geldbetrag von CHF 5’000 übersteigen.

2-28

Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen

Repower ist Mitglied beim Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) sowie weiteren Verbänden. Eine weitergehende Offenlegung erfolgt aus Vertraulichkeitsgründen nicht.

Einbindung von Stakeholdern

2-29

Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern

Die wichtigsten Anspruchsgruppen für die Repower-Gruppe sind Kundinnen und Kunden, Aktionärinnen und Aktionäre, Geschäftspartner, Mitarbeitende sowie Banken, Investoren, Behörden, Umweltverbände und Einwohner:innen. Für Repower Italia kommen die Vertriebsmitarbeitenden hinzu. Für die gezielte Einbindung der Anspruchsgruppen ist im Integrierten Managementsystem (IMS) ein Prozess definiert. Im Fokus stehen dabei eine offene Kommunikationskultur und ein regelmässiger Dialog, um eine faire und verantwortungsvolle Zusammenarbeit zu ermöglichen. Repower bindet die Anspruchsgruppen beispielsweise über die Generalversammlung, Medieninformationen oder Tage der offenen Tür ein.

2-30

Tarifverträge

Repower Schweiz ist keinem Gesamt- oder Normalarbeitsvertrag unterstellt. In der Schweiz hat Repower keine Mitarbeitende, die unter Tarifverträge fallen. Sämtliche Mitarbeitende von Repower Schweiz sind auf Basis eines Einzelarbeitsvertrags angestellt. Bei Repower Italia beträgt der Anteil der Mitarbeitenden, die von Tarifverträgen abgedeckt sind, 99,7 Prozent.

GRI 3: Wesentliche Themen

3-1

Verfahren zur Bestimmung wesentlicher Themen

3-2

Liste der wesentlichen Themen

Energiewende

3-3

Management von wesentlichen Themen

302

Energie

302-1

Energieverbrauch innerhalb der Organisation

Anhang

Quelle der verwendeten Umrechnungsfaktoren: Bundesamt für Energie (2022): Energieetikette für Personenwagen: Umweltkennwerte 2022 der Strom- und Treibstoffbereitstellung.

Anteil erneuerbarer Energie in der Produktion

Energiewende

Eigenproduktion ohne Minderheitsbeteiligungen, Repartner Produktions AG und Bezugsverträge.

Wassernutzung

3-3

Management von wesentlichen Themen

303

Wasser und Abwasser

303-1

Wasser als gemeinsam genutzte Ressource

Wassernutzung

Die Wassernutzung für die Stromproduktion aus Wasserkraft wird in der Konzession beschrieben. Die entstehenden Umweltbelastungen werden in der Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht und entsprechende Massnahmen zur Minimierung der Umweltbelastungen festgelegt. Die Grenzwerte für die Wassernutzung werden in den entsprechenden Nutzungsbewilligungen festgehalten.

Bei Baustellen und Reinigungsprozessen sowie bei Ölauffangwannen können betriebliche Abwässer entstehen. Diese werden vorschriftskonform vorbehandelt und entweder versickert oder in die Kanalisation beziehungsweise in die Gewässer eingeleitet.

303-2

Umgang mit den Auswirkungen der Wasserrückführung

Das Wasser, welches Repower für die Stromproduktion in Wasserkraftanlagen nutzt, fällt nicht in diese Kategorie.

Das häusliche Abwasser wird gemäss den gesetzlichen Vorgaben in die Kanalisation eingeleitet oder in eigenen Zisternen aufgefangen. Zur Entsorgung wird es abgepumpt und zur Verwertung in die regionale Abwasserreinigungsanlage gebracht.

Betriebliches Abwasser von Repower Schweiz wird über Spaltanlagen oder Koaleszenzabscheider so gereinigt, dass es den gesetzlichen Anforderungen zur Einleitung in die Kanalisation oder das Gewässer entspricht. In beiden Fällen liegen spezifische Bewilligungen vor. Die Funktion dieser betrieblichen Abwasserreinigungsanlagen wird periodisch durch die Behörden überprüft.

Das Gaskombikraftwerk Teverola verfügt über eine Genehmigung zur Einleitung von Prozessabwasser, Toilettenabwasser und Regenwasser aus dem Abwassersystem des Kraftwerks in den Sammler des Konsortiums und in die Kläranlage. Die Abwässer werden alle vier Monate von einem externen Labor überwacht.

Wirtschaftliche Leistung

3-3

Management von wesentlichen Themen

201

Wirtschaftliche Leistung

201-1

Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert

Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden

3-3

Management von wesentlichen Themen

403

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

403-1

Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

403-2

Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen

403-3

Arbeitsmedizinische Dienste

403-4

Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

403-5

Mitarbeiterschulungen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden

Repower Schweiz: Arbeiten mit Anseilschutz, Arbeiten unter Spannung, Arbeiten auf Regelleitungen, Basic Life Support - Automatisierter externer Defibrillator – Swiss Resuscitation Council (BLS-AED-SRC), Fachkurs für Anlageverantwortliche, Bedienung Kran Kategorie C und Anschlagen von Lasten, Bedienung Hubarbeitsbühnen, Schaltberechtigung, Sicherheitsschulung für neueintretende Mitarbeitende. Staplerfahrkurs, Starkstromverordnung Art. 12 (Zutritt zu Starkstromanlagen), Arbeiten auf Hochspannungsfreileitungen, Ausbildung zum autorisierten Ausbildner gem. ESTI 245, Kabelkurse Nieder- und Mittelspannung, Schulung gefährliche Arbeiten für Lernende, Sicherheitstage.

Repower Italia: Das Unternehmen gewährleistet den Mitarbeitenden die Durchführung aller gemäss Gesetzesdekret 81/08 vorgeschriebenen Schulungen zum Thema Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, einschliesslich allgemeiner und spezifischer Schulungen zu den mit den ausgeübten Tätigkeiten und Arbeitsplätzen verbundenen Risiken.

403-6

Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter:innen

403-7

Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

403-9

Arbeitsbedingte Verletzungen

Anwerbung und Weiterentwicklung von Mitarbeitenden

3-3

Management von wesentlichen Themen

404

Aus- und Weiterbildung

404-1

Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellten

404-3

Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmässige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten

Einbezug von Interessengruppen und lokalen Gemeinschaften

415

Politische Einflussnahme

415-1

Parteispenden

Die Repower-Gruppe hat 2025 keine Parteispenden gemacht.

Klimawandel

3-3

Management von wesentlichen Themen

305

Emissionen

305-1

Direkte THG-Emissionen (Scope 1)

305-2

Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2)

305-3

Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)

305-4

Intensität der Treibhausgasemissionen

308

Umweltbewertung der Lieferanten

308-1

Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden

Repower berücksichtigt bei der Auswahl neuer Lieferanten, soweit möglich und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, lokale Anbieter sowie Lieferanten, mit denen bereits Geschäftsbeziehungen bestehen. Damit verfolgt das Unternehmen eine verantwortungsvolle Beschaffungspraxis im Sinne einer regionalen Wertschöpfung. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien erfolgt risikobasiert und abhängig von Auftragsvolumen und -wert. In diesem Zusammenhang werden Lieferanten bei Bedarf anlassbezogen in Bezug auf Umwelt- sowie arbeits- und sozialbezogene Aspekte überprüft.

Bei Beschaffungsvorhaben, die dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterliegen, sind Umweltkriterien, Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen integraler Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und für Lieferanten verbindlich.

Zur weiteren Systematisierung der Lieferantenbewertung hat Repower Schweiz im Jahr 2024 eine Selbstdeklaration für neue Lieferanten eingeführt, welche unter anderem Anforderungen in den Bereichen Umwelt- und Arbeitsschutz umfasst. Bei Repower Italia sind die Lieferanten vertraglich zur Einhaltung des unternehmensweiten Ethikkodex verpflichtet.

Veränderung der Biodiversität und Landschaft

3-3

Management von wesentlichen Themen

304

Biodiversität

304-3

Geschützte oder renaturierte Lebensräume

Kraftwerke in national und regional geschützten Gebieten:

Engadin:

  • Kraftwerk Silvaplana: Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) [430 km2]
  • Kraftwerk Morteratsch: BLN [430 km2]

Surselva: 

  • Kraftwerk Ladral: Aue [1,2 km2] und Amphibienlaichgebiet [0,06 km2] nationaler Bedeutung

Prättigau:

  • Kraftwerk Schlappin: Flachmoor [0,06 km2] nationaler Bedeutung
  • Kraftwerk Küblis: Aue [0,88 km2] nationaler Bedeutung
  • Kraftwerk Papierfabrik Landquart: Aue [2 km2] regionaler Bedeutung

Valposchiavo:

  • Kraftwerk Palü: BLN [430 km2], Regionale Flachmoore [0,065 km2], Aue [1,4 km2] nationaler Bedeutung
  • Kraftwerk Cavaglia: Aue [0,11 km2] und Trockenwiese [0,017 km2], Flachmoor [0,007 km2] regionaler Bedeutung
  • Kraftwerk Robbia: BLN [430 km2], Flachmoor [0,0045 km2] regionaler Bedeutung, Amphibienlaichgebiet [0,035 km2] nationaler Bedeutung
  • Kraftwerk Campocologno: Trockenwiese [0,01 km2] nationaler Bedeutung

Renaturierte Lebensräume:

  • Amphibienlaichgebiet Parabogl [0,035 km2]: Kontrolle durch externe Stelle
  • Revitalisierung Cavagliaebene [0,11 km2]: Kontrolle durch externe Umweltbaubegleitung
  • Sanierung Fischgängigkeit Wasserfassung Salva [0,0015 km2] und Wasserfassung Morteratsch [0,0005 km2]: Kontrolle durch externe Umweltbaubegleitung

Repower Italia hat das Modell des nationalen Geoportals des Ministeriums für Umwelt- und Energiesicherheit genutzt und bestätigt, dass keine Anlagen in als gefährdet eingestuften Gebieten liegen.

Menschenrechte

408

Kinderarbeit

408-1

Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Kinderarbeit

Achtung der Menschenrechte

Die interne Prüfung ergab keinen begründeten Verdacht auf Kinderarbeit in der Lieferkette der Repower-Gruppe.

414

Soziale Bewertung der Lieferanten

414-1

Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden

Ethisches Geschäftsverhalten

205

Antikorruption

205-3

Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Massnahmen

Ethisches Geschäftsverhalten

Repower stellte 2025 keine Korruptionsvorfälle fest.

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