AntrAg des verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Ausschüttung von CHF 5.00 plus einer Sonderdividende von CHF 0.50 je Namenaktie. Die Ausschüttung der total CHF 5.50 je Namenaktie erfolgt als Dividende aus dem Bilanzgewinn.

Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die folgende Verwendung des Bilanzgewinns:

Gewinnvortrag

CHF

571’784’283

Jahresergebnis 2025

CHF

97’628’028

Der verfügbare Bilanzgewinn beträgt

CHF

669’412’311

 

 

 

Dividende von CHF 5.00

CHF

36’954’840

Sonderdividende von CHF 0.50

CHF

3’695’484

Vortrag auf neue Rechnung

CHF

628’761’987

Auf die durch die Repower AG per Fälligkeit gehaltenen Namenaktien erfolgt keine Auszahlung. Dadurch kann sich die tatsächliche Ausschüttung entsprechend reduzieren.

Die von der Generalversammlung beschlossene Ausschüttung je Namenaktie in Höhe von CHF 5.50 für das Geschäftsjahr 2025 wird den Aktionären als Dividende unter Abzug der Verrechnungssteuer ausbezahlt. Sofern die Generalversammlung diesem Antrag zustimmt, erfolgt die Ausschüttung am 20. Mai 2026.

Poschiavo, 1. April 2026

Für den Verwaltungsrat:

Barbara Janom Steiner

Präsidentin des Verwaltungsrats

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