REPOWER

Konsolidierungsgrundsätze

2) Konsolidierungsgrundsätze

Grundlagen

Die ungeprüfte konsolidierte Halbjahresrechnung der Repower Gruppe per 30. Juni 2013 wurde in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard (IAS) Nr. 34 «Zwischenberichterstattung» erstellt. Die konsolidierte Halbjahresrechnung umfasst nicht alle Angaben, wie sie in der konsolidierten Jahresrechnung enthalten sind, und sollte daher im Zusammenhang mit der konsolidierten Jahresrechnung per 31. Dezember 2012 gelesen werden.

Für die Umrechnung von Fremdwährungen wurde ein Stichtagskurs von EUR/CHF 1.2338 und ein Durchschnittskurs von EUR/CHF 1.2301 angewendet. Positionen in anderen Währungen sind unwesentlich und wurden mit Kursen der Europäischen Zentralbank (EZB Fixings) umgerechnet. Die nicht realisierten Gewinne und Verluste auf Transaktionen aus Wechselkursänderungen zwischen Gruppengesellschaften sind in der konsolidierten Geldflussrechnung in der Position «Übrige nicht liquiditätswirksame Erträge und Aufwendungen» erfasst.

Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze

Die in der vorliegenden konsolidierten Halbjahresrechnung angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen denjenigen, die in der konsolidierten Jahresrechnung per 31. Dezember 2012 verwendet wurden mit Ausnahme der im Folgenden dargestellten erstmals anzuwendenden neuen bzw. revidierten Standards, welche einen wesentlichen Einfluss auf die Halbjahresrechnung haben.

Neue und überarbeitete Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien

IAS 1 verlangt eine Trennung der Posten des Sonstigen Ergebnisses in Posten, die in die Erfolgsrechnung umgliederbar bzw. nicht umgliederbar sind. Repower wendet diese Regelung erstmalig im Halbjahresbericht 2013 an. Mit der Anwendung der Änderung IAS 1 «Darstellung OCI – Bestandteile des Jahresabschlusses» hat Repower die Darstellung ihres Sonstigen Ergebnisses innerhalb ihrer Gesamtergebnisrechnung überarbeitet. Mit der Trennung des Sonstigen Ergebnisses in Posten, die nachträglich in die Erfolgsrechnung umklassifiziert werden, wenn bestimmte Gründe vorliegen, und Posten, die nachträglich nicht in die Erfolgsrechnung umklassifiziert werden sowie der erwarteten höheren Volatilität des Eigenkapitals aufgrund der Anwendung des überarbeiteten IAS 19 «Leistungen an Arbeitnehmer», ist dem Sonstigen Ergebnis ein höheres Gewicht beizumessen. Die Gesamtergebnisrechnung umfasst die beiden Abschlussbestandteile «Konsolidierte Erfolgsrechnung» und «Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung». Die Vorjahresdarstellung wurde angepasst.

Repower wendet den im Juni 2011 veröffentlichten überarbeiteten Standard IAS 19 «Leistungen an Arbeitnehmer» für ihr Geschäftsjahr gemäss den Übergangsvorschriften beginnend am 1. Januar 2013 an. Die revidierte Richtlinie wird retrospektiv angewendet. Als Folge davon wurden die Anfangsbestände per 1. Januar 2012 und die Vorjahresvergleichsperiode angepasst. Durch die Anwendung der Korridormethode konnten die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste bisher bilanziell weitgehend unberücksichtigt bleiben. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste ergeben sich aus der Anpassung versicherungsmathematischer Parameter (z.B. Diskontierungssatz, Wertänderungen des extern finanzierten Planvermögens, Pensionsalter, Lebenserwartungen, Gehaltsänderungen und Rententrends). Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sind nun bei Entstehung periodengerecht im Sonstigen Ergebnis zu berücksichtigen. Die Erfassung der Verluste bzw. der Gewinne führt zu einer Erhöhung bzw. Verringerung der Verpflichtungen und damit einer höheren Volatilität des Eigenkapitals. Bisher wurde der Zinsaufwand und der erwartete Ertrag aus Planvermögen unter dem Vorsorgeaufwand (Personalaufwand) erfasst. Der anwendbare Zinssatz auf die Verzinsung des Planvermögens ist nun identisch mit dem Diskontierungszinssatz der Vorsorgeverpflichtung. Der Nettozinsaufwand/-ertrag ist das Produkt aus Nettopensionsverpflichtung/ -vermögen und dem zur Abzinsung der Verpflichtung verwendeten Rechnungszins. Diese so ermittelte Netto-Zinskomponente entspricht dem Aufzinsungseffekt der langfristigen Nettopensionsverpflichtung bzw. des langfristigen Nettopensionsvermögens. Aus Sicht Repower ist diese Netto-Zinskomponente dem Finanzergebnis zuzurechnen und wird dort ausgewiesen. Die Differenz zur tatsächlichen Rendite des Pensionsvermögens wird über die Neubewertungskomponente dem sonstigen Ergebnis zugerechnet. Die Pensionsrückstellungen werden fortan als eigene Bilanzposition gezeigt. Die Vorjahresdarstellung wurde entsprechend angepasst.

Die finanziellen Auswirkungen des überarbeiteten Standards können den nachstehenden Tabellen entnommen werden:

Auswirkungen auf die konsolidierte Erfolgsrechnung 01.01. - 30.06.2012 01.01. - 31.12.2012
     
TCHF    
     
Personalaufwand -857 1 599
Ergebnis vor Finanzierung, Ertragssteuern und Abschreibungen -857 1 599
     
Finanzaufwand -554 -1 113
Ergebnis vor Ertragssteuern -554 -1 113
     
Ertragssteuern 232 -82
Gruppengewinn einschliesslich Minderheiten -1 179 404
     
Anteil Aktionäre und Partizipanten von Repower am Gruppengewinn -1 169 391
Anteil der Minderheiten am Gruppengewinn -10 13
     
Gewinn je Titel (unverwässert) -0,35 0,11
     
     
Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung 01.01. - 30.06.2012 01.01. - 31.12.2012
     
TCHF    
     
Gruppengewinn einschliesslich Minderheiten -1 179 404
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Pensionsplänen vollkonsolidierter Gesellschaften 8 682 7 078
Ertragssteuern -1 448 -1 161
Sonstiges Ergebnis nach Steuern, nicht in die Erfolgsrechnung umgliederbar 7 234 5 917
     
Effekte aus Währungsumrechnung vollkonsolidierter Gesellschaften 2 1
Sonstiges Ergebnis nach Steuern, in die Erfolgsrechnung umgliederbar 2 1
     
Sonstiges Gesamtergebnis 7 236 5 918
Gesamtergebnis 6 057 6 322
     
Anteil Aktionäre und Partizipanten von Repower am Gesamtergebnis 6 016 6 250
Anteil der Minderheiten am Gesamtergebnis 41 72
Auswirkungen auf die konsolidierte Bilanz 01.01.2012 31.12.2012
     
TCHF    
     
Aktive latente Steuern 229 217
Anlagevermögen 229 217
     
Total Aktiven 229 217
     
Gewinnreserven (einschliesslich Gruppengewinn) -30 915 -30 524
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Pensionsplänen - 5 858
Kumulierte Umrechnungsdifferenzen - 1
Eigenkapital ohne Minderheitsanteile -30 915 -24 665
Minderheitsanteile -229 -157
Eigenkapital -31 144 -24 822
     
Pensionsrückstellungen 37 454 29 889
Passive latente Ertragssteuern -6 081 -4 850
Langfristiges Fremdkapital 31 373 25 039
     
Total Passiven 229 217
     
     
Auswirkung auf die konsolidierte Geldflussrechnung 01.01. - 30.06.2012 01.01. - 31.12.2012
     
TCHF    
     
Gruppengewinn einschliesslich Minderheiten -1 179 404
Veränderung von Pensionsrückstellungen 1 411 -487
Veränderung latenter Ertragssteuern -232 83
Geldfluss aus Geschäftstätigkeit - -

Der neue Standard IFRS 11 «Gemeinschaftliche Vereinbarung» hat zu einer Überarbeitung der bestehenden Rechnungslegungsvorschriften für gemeinschaftliche Vereinbarungen geführt. Der Standard unterscheidet zwischen «Gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operation)» und «Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture)». Bei den gemeinschaftlichen Tätigkeiten haben die Parteien, die die gemeinsame Führung ausüben, ein Recht auf die Vermögenswerte und eine Verpflichtung für die Verbindlichkeiten aus dieser Vereinbarung. Bei solchen Vereinbarungen werden die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen anteilig erfasst. Bei den Gemeinschaftsunternehmen haben die Parteien, die gemeinsam Kontrolle ausüben, ein Anrecht auf die Nettovermögenswerte aus der Vereinbarung. Solche Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode gemäss IAS 28 bilanziert. Voraussetzung einer gemeinschaftlichen Tätigkeit ist das Vorliegen einer vertraglich vereinbarten Kontrolle. Neben einer expliziten Vereinbarung gemeinsamer Kontrolle kann sich diese auch implizit, d.h. indirekt aus den gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsverhältnissen ergeben. Repower hat mit der Einführung des neuen Standards sämtliche Vereinbarungen mit den Partnerwerken erneut analysiert bzw. überprüft. Eine vertraglich vereinbarte gemeinsame Kontrolle von Repower über die massgeblichen Aktivitäten der Partnerwerke ist ausser bei der Grischelectra AG aus Sicht Repower nicht gegeben. Bei diesen Gesellschaften hat Repower einen massgeblichen Einfluss und bilanziert diese weiterhin gemäss der Equity-Methode. Die Grischelectra AG wird gemeinsam mit dem Kanton Graubünden geführt. In der Grischelectra AG sind Energiebezugsrechte gebündelt. Repower verwertet sämtliche Bezugsrechte der Grischelectra und klassifiziert diese gemeinschaftliche Vereinbarung als gemeinschaftliche Tätigkeit mit der Folge, dass anstelle der Equity-Bilanzierung die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen der Gesellschaft anteilig zu erfassen sind. Die Anwendung des neuen Standards erfolgt retrospektiv. Die finanziellen Auswirkungen auf die Konzernrechnung per 30. Juni 2013 sind von untergeordneter Bedeutung.

Ebenfalls neu anzuwenden ist IFRS 13. IFRS 13 definiert den beizulegenden Zeitwert, gibt Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts und nennt Anforderungen für die Offenlegung eines beizulegenden Zeitwerts. Dieser Standard dient dabei als einziges Regelwerk für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, wenn dieser in einem anderen Standard verlangt wird und IFRS 13 für jenen Standard anwendbar ist. Er ist sowohl auf finanzielle als auch auf nicht-finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten anwendbar. Neu sind insbesondere die von IFRS 13.91ff. geforderten Anhangsangaben zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts. Der Standard unterscheidet zwischen wiederkehrenden und anlassbezogenen Fair Value-Bewertungen. Für die wiederkehrenden Bewertungen als auch für Bewertungen der Stufe 3 sind umfangreichere Angaben vorgesehen. Zudem sind alle zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Klassen offenzulegen. Ausgangsbasis für die Klassenbildung waren die per 31. Dezember im Jahresabschluss 2012 bereits verwendeten Klassen für die Darstellung der zusätzlichen Angaben zu Finanzinstrumenten. Diese auf Bilanzpositionen beruhende Klassenbildung wurden verfeinert. Die Anwendung erfolgt prospektiv und ist nun erstmalig in diesem Bericht dargestellt.