Jahr im Überblick

Kraftwerk Chlus erhält Unterstützung
aus Bern

September

Das geplante Wasserkraftwerk Chlus im Prättigau und im Bündner Rheintal profitiert von einem erleichterten Bewilligungsverfahren. Das haben die eidgenössischen Räte entschieden.

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Das Wasser des Furnabaches könnte im Rahmen des Kraftwerks Chlus zur Erzeugung erneuerbarer Energie genutzt werden.

Das Schweizer Parlament hat Ende September den sogenannten Mantelerlass verabschiedet. Als Mantelerlass wird das Bundesgesetz für eine sicherere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien bezeichnet. Im Rahmen dieses Entscheids unterstützt der Gesetzgeber nun ausdrücklich die Realisierung von 16 namentlich genannten Wasserkraftprojekten für die Winterstromversorgung. Darunter befindet sich auch das Kraftwerkprojekt Chlus von Repower. Durch die Nennung wird das Interesse an der Realisierung des Kraftwerkprojekts gegenüber anderen nationalen Interessen höher gewichtet. Gegen den Mantelerlass ist das Referendum ergriffen worden.

Eine direkte Verfahrensbeschleunigung durch den Mantelerlass ist im Falle von Chlus nicht zu erwarten, da das Verfahren bereits weit fortgeschritten ist. Allerdings wird die Interessenabwägung per Gesetz zugunsten des Projekts verschoben.

Für das Projektteam Chlus bei Repower stehen 2023 zwei Aufgaben im Vordergrund. «Einerseits haben wir den Abschluss des Konzessionsgenehmigungsverfahrens vorangetrieben, andererseits standen wir mit der Erarbeitung des Bau- und Auflageprojekts bereits mitten in der nächsten Phase», erklärt Projektleiter Marco Cortesi.

Die Bauzeit wird auf rund fünf Jahre veranschlagt, mit der Umsetzung dürfte frühestens 2027 begonnen werden. Den definitiven Entscheid fällt Repower nach Abschluss des Konzessions- und Genehmigungsverfahrens, wenn auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geklärt sind.

Marco Cortesi

Assetmanagement Produktion

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