Bericht der Revisionsstelle

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Zürich, 4. April 2024

An die Generalversammlung der Repower AG, Brusio

Bericht der Revisionsstelle

Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung 

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Prüfungsurteil

Wir haben die Jahresrechnung der Repower AG (die Gesellschaft) – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, und der Erfolgsrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Anhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung (Seiten 122 bis 144) dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.

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Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

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Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Jahresrechnung des Berichtszeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Kontext unserer Prüfung der Jahresrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu adressiert, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Für jeden nachfolgend aufgeführten Sachverhalt ist die Beschreibung, wie der Sachverhalt in der Prüfung behandelt wurde, vor diesem Hintergrund verfasst.

Den im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahres-rechnung» beschriebenen Verantwortlichkeiten sind wir nachgekommen, auch in Bezug auf diese Sachverhalte. Dementsprechend umfasste unsere Prüfung die Durchführung von Prüfungshandlungen, die als Reaktion auf unsere Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in der Jahresrechnung geplant wurden. Das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen, einschliesslich der Prüfungshandlungen, welche durchgeführt wurden, um die unten aufgeführten Sachverhalte zu berücksichtigen, bildet die Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Jahresrechnung.

Klassierung von Energiederivaten

Risiko

Für alle abgeschlossenen Energiederivate auf Strom, Gas und andere Rohstoffe hat die Gesellschaft jeweils für jede Transaktion zu beurteilen, ob das Energiederivat zu Zwecken der Absicherung, zu Zwecken der eigenen Erfüllung oder zu Handelszwecken abgeschlossen wurde. In den ersten beiden Fällen werden die Energiederivate ausserbilanziell geführt und erst bei Erfüllung als Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen oder Energiebeschaffung ausgewiesen. Energiederivate zu Handelszwecken hingegen werden sofort zum beizulegenden Zeitwert bewertet, die Veränderungen der positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte sind in der konsolidierten Erfolgsrechnung im Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Eine fehlerhafte Klassierung hätte möglicherweise einen wesentlichen Einfluss auf das Gruppenergebnis der Periode.

Unser Prüfvorgehen

Wir beurteilten die Regelungen, Prozesse und internen Kontrollen der Gesellschaft in Bezug auf die Klassifizierung der Energiederivate und diskutierten diese mit der Gesellschaft. Ferner führten wir eine kritische Durchsicht der per 31. Dezember 2023 ausserbilanziell geführten Energiederivate durch. Unsere Prüfungshandlungen führten zu keinen Vorbehalten hinsichtlich der Klassierung von Energiederivaten.

Werthaltigkeit von Darlehen und Beteiligungen

Risiko

Die Beteiligungen und Darlehen an Tochtergesellschaften sind materiell für die Jahresrechnung. Die Gesellschaft beurteilt die Werthaltigkeit der Beteiligungen und Darlehen jährlich, wobei die zukünftige Ertragslage, die handelsrechtliche Eigenkapitalbasis als auch die Geschäftsentwicklung einbezogen werden. Dieses Vorgehen erfordert Schätzungen und Annahmen durch die Gesellschaft, insbesondere in Bezug auf erwartete Gewinne und Zahlungsströme pro Beteiligung. Veränderungen in den vorgenommenen Schätzungen und Annahmen, einschliesslich der Geschäftsentwicklung, können einen Einfluss auf die Werthaltigkeit der Positionen und somit auf das ausgewiesene Jahresergebnis haben.

Unser Prüfvorgehen

Wir beurteilten die Werthaltigkeitsüberlegungen des Managements und überprüften, ob Wertberichtigungen auf Darlehen und Beteiligungen nötig sind. Wir verglichen die Buchwerte der Beteiligungen mit dem anteiligen Eigenkapital der Gesellschaften. Wir beurteilten ferner die Einschätzung der Gesellschaft in Bezug auf erwartete Gewinne und Zahlungsströme pro Beteiligung. Aus unseren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Vorbehalte hinsichtlich der Werthaltigkeit der Darlehen und Beteiligungen.

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Sonstige Informationen

Der Verwaltungsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Geschäftsbericht enthaltenen Informationen, aber nicht die konsolidierte Jahresrechnung, die Jahresrechnung und unsere dazugehörigen Berichte.

Unser Prüfungsurteil zur Jahresrechnung erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und wir bringen keinerlei Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu zum Ausdruck.

Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur Jahresrechnung oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

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Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die Jahresrechnung

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Jahresrechnung in Über-einstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.

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Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA-CH durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Jahresrechnung befindet sich auf der Webseite von EXPERTsuisse: http://expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts.

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Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und PS-CH 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes Internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.

Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes sowie der Antrag über die Rückzahlung aus der gesetzlichen Kapitalreserven dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entsprechen, und empfehlen die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.

Ernst & Young AG

Mathias Zeller

Zugelassener Revisionsexperte
(Leitender Revisor)

Martin Gröli

Zugelassener Revisionsexperte

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