Bericht der Revisionsstelle

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Zürich, 1. April 2021

An die Generalversammlung der Repower AG, Brusio

Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung

Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung der Repower AG, bestehend aus Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang, für das am 31. Dezember 2020 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. 

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Verantwortung des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.

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Verantwortung der Revisionsstelle

Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.

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Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2020 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.

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Berichterstattung über besonders wichtige Prüfungssachverhalte aufgrund Rundschreiben 1/2015 der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Jahresrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Jahresrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Für jeden nachfolgend aufgeführten Sachverhalt ist die Beschreibung, wie der Sachverhalt in der Prüfung behandelt wurde, vor diesem Hintergrund verfasst.

Der im Berichtsabschnitt «Verantwortung der Revisionsstelle» beschriebenen Verantwortung sind wir nachgekommen, auch in Bezug auf diese Sachverhalte. Dementsprechend umfasste unsere Prüfung die Durchführung von Prüfungshandlungen, die als Reaktion auf unsere Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung geplant wurden. Das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen, einschliesslich der Prüfungshandlungen, welche durchgeführt wurden, um die unten aufgeführten Sachverhalte zu berücksichtigen, bildet die Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Jahresrechnung.

 

 

Werthaltigkeit von Beteiligungen und Darlehen an Tochtergesellschaften

Risiko

Die Beteiligungen und Darlehen an Tochtergesellschaften machen 17.7% der Bilanzsumme aus und sind damit materiell für die Jahresrechnung. Aufgrund der Wesentlichkeit der Positionen und der potentiellen Unsicherheiten in Bezug auf die zukünftige Profitabilität der Gesellschaften in den jeweiligen Märkten, war die Prüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungen und Darlehen ein Prüfungsschwerpunkt. Die Gesellschaft beurteilt die Werthaltigkeit der Beteiligungen und Darlehen jährlich, wobei die zukünftige Ertragslage, die handelsrechtliche Eigenkapitalbasis als auch die Geschäftsentwicklung einbezogen werden. Dieses Vorgehen erfordert Schätzungen und Annahmen durch die Gesellschaft, insbesondere in Bezug auf erwartete Gewinne und Zahlungsströme pro Beteiligung. Veränderungen in den vorgenommenen Schätzungen und Annahmen, einschliesslich der Geschäftsentwicklung, können einen Einfluss auf die Werthaltigkeit der Positionen haben.

Unser Prüfvorgehen

Wir beurteilten das Vorgehen der Gesellschaft in Bezug auf die Werthaltigkeitsprüfung der Beteiligungen und Darlehen gegenüber Tochtergesellschaften. Wir überprüften ferner wie die Gesellschaft die zukünftige Profitabilität, das Eigenkapital und die weitergehenden zukünftigen Erwartungen ermittelt. Dabei berücksichtigten wir die bestehenden Prozesse und internen Kontrollen bezüglich Schätzungen und Annahmen. Wir beurteilten die Werthaltigkeit der Positionen auf individueller Basis um unser Verständnis der Annahmen und der erwarteten Geschäftsentwicklung zu erhärten. Aus unseren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Einwendungen hinsichtlich des Vorgehens und der Bewertung der Beteiligungen und Darlehen an die Tochtergesellschaften.

 

 

Klassifikation, Bewertung und Ausweis der Energiederivate

Risiko

Die Behandlung der Energiederivate in der Jahresrechnung basiert auf ihrer Klassifikation als “zu Handelszwecken gehalten” oder “Cashflow-Hedges”. Die Klassifikation erfordert Ermessensentscheide und hat einen wesentlichen Effekt auf die Darstellung der Bilanz sowie auf das Periodenergebnis. Die Bewertung der “zu Handelszwecken gehaltenen“ Energiederivate basiert auf dem aktuellen Wert, welcher sich aus Marktdaten von Strombörsen ableitet. Im Rahmen juristisch durchsetzbarer Netting-vereinbarungen erfolgt eine Verrechnung von positiven und negativen Wiederbeschaffungswerten. Die Gesellschaft hat Regelungen und Prozesse definiert, wie diese Kontrakte zu bilanzieren sind. Diese Regelungen beinhalten auch Vorgaben zur Funktionentrennung und Kontrollmassnahmen. Aufgrund der Materialität der Transaktionen, den wesentlichen Ermessensentscheiden und dem potentiellen Effekt auf die Jahresrechnung haben wir die Bilanzierung von Energiederivaten als Prüfungsschwerpunkt definiert. Siehe auch Anhangsangaben 1, 6 und 15 der Jahresrechnung für weitergehende Informationen.

Unser Prüfvorgehen

Wir beurteilten die Regelungen und Prozesse der Gesellschaft in Bezug auf die Klassifizierung, Bewertung und Verrechnung der offenen Energiederivate einschliesslich der Einhaltung der Funktionentrennung und diskutierten dies mit der Gesellschaft. Wir beurteilten das interne Kontrollumfeld bezüglich der Bilanzierung der Handelsaktivitäten. Wir überprüften stichprobenweise die beobachtbaren Inputparameter der Bewertungsmodelle der Energiederivate durch Abgleich mit extern zugänglichen Marktdaten. Aus unseren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Einwendungen hinsichtlich Ansatz und Bewertung der Energiederivate.

 

 

Bewertung von Sachanlagen und Energiebeschaffungsverträgen

Risiko

Die Sachanlagen sind mit 22.5% der Bilanzsumme eine wesentliche Bilanzposition in der Jahresrechnung. Diese enthalten vor allem Kraftwerke, Netzinfrastruktur und anderes langfristiges Anlagevermögen der Gruppe. Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine ausserordentliche Wertanpassungen erfasst. Daneben bestehen langfristige Abnahmeverpflichtungen, welche die Höhe von vertraglichen Verpflichtungen und damit den potentiellen Rückstellungsbedarf wesentlich beeinflussen können. Die Bewertung der Sachanlagen und Energiebeschaffungsverträge durch die Repower ist von verschiedenen Bewertungsparametern abhängig und hat einen wesentlichen Einfluss auf das Periodenergebnis. Die Überprüfung auf potentielle Wertanpassungen erfordert Annahmen und Schätzungen, mitunter im Bereich der erwarteten Produktionsmengen, der prognostizierten, langfristigen Energiepreiskurve, Wechselkursveränderungen und Zahlungsmittelzuflüsse. Weiter ist die Bestimmung des Abzinsungssatzes zur Ermittlung des Nutzwertes per Bewertungsstichtag von Bedeutung.

Unser Prüfvorgehen

Wir beurteilten die Vorgehensweise bei der Bewertung der Sachanlagen bzw. der Energiebeschaffungsverträge. Wir beurteilten weiter den Prozess zur Herleitung der angewendeten Annahmen und Schätzungen bezüglich der erwarteten Produktionsmengen, der prognostizierten langfristigen Energiepreiskurve und Wechselkurse. Dabei berücksichtigten wir die internen Kontrollen in Bezug auf den Budgetierungs- und Prognoseprozess, einschliesslich des Prozesses wie Annahmen und Schätzungen vorgenommen werden. Wir überprüften das Bewertungsmodell auf rechnerische Richtigkeit und involvierten Bewertungsspezialisten hinsichtlich der methodischen Beurteilung. Wir beurteilten die Zahlungszuflüsse für jede getestete Sachanlage und wie der Abzinsungssatz, neben anderen relevanten Inputfaktoren, hergeleitet wurde. Wir verglichen die Inputvariablen des Abzinsungssatzes mit den Datenquellen der Gruppe und mit verfügbaren Marktinformationen. Aus unseren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Einwendungen hinsichtlich des Prozesses zur Herleitung der Annahmen und der Bewertung der Sachanlagen sowie der Energiebeschaffungsverträgen.

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Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften

Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR und Art. 11 RAG) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen.

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.

Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht, und empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.

Ernst & Young AG

Willy Hofstetter

Zugelassener Revisionsexperte (Leitender Revisor)

Alexandra Lüchinger 

Zugelassene Revisionsexpertin

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