Bericht der Revisionsstelle

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Zürich, 1. April 2021

An die Generalversammlung der Repower AG, Brusio

Bericht der Revisionsstelle zur Konzernrechnung

Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung der Repower AG, bestehend aus der konsolidierten Bilanz, der konsolidierten Erfolgsrechnung, der konsolidierten Geldflussrechnung, der Veränderung des konsolidierten Eigenkapitals und dem Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung, für das am 31. Dezember 2020 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.

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Verantwortung des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Konzernrechnung in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER und den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Konzernrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.

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Verantwortung der Revisionsstelle

Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Konzernrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Konzernrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Konzernrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Konzernrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Konzernrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Konzernrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.

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Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung für das am 31. Dezember 2020 abgeschlossene Geschäftsjahr ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER und entspricht dem schweizerischen Gesetz.

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Berichterstattung über besonders wichtige Prüfungssachverhalte aufgrund Rundschreiben 1/2015 der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Konzernrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Konzernrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Für jeden nachfolgend aufgeführten Sachverhalt ist die Beschreibung, wie der Sachverhalt in der Prüfung behandelt wurde, vor diesem Hintergrund verfasst.

Der im Berichtsabschnitt «Verantwortung der Revisionsstelle» beschriebenen Verantwortung sind wir nachgekommen, auch in Bezug auf diese Sachverhalte. Dementsprechend umfasste unsere Prüfung die Durchführung von Prüfungshandlungen, die als Reaktion auf unsere Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Konzernrechnung geplant wurden. Das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen, einschliesslich der Prüfungshandlungen, welche durchgeführt wurden, um die unten aufgeführten Sachverhalte zu berücksichtigen, bildet die Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Konzernrechnung.

 

 

Klassifikation, Bewertung und Ausweis der Energiederivate

Risiko

Die Behandlung der Energiederivate in der konsolidierten Jahresrechnung basiert auf ihrer Klassifikation als “zu Handelszwecken gehalten” oder “Cashflow-Hedges”. Die Klassifikation erfordert Ermessensentscheide und hat einen wesentlichen Effekt auf die Darstellung der konsolidierten Bilanz sowie auf das Konzernergebnis. Die Bewertung der “zu Handelszwecken gehaltenen“ Energiederivaten basiert auf dem aktuellen Wert, welcher sich aus Marktdaten von Strombörsen ableitet. Im Rahmen juristisch durchsetzbarer Nettingvereinbarungen erfolgt eine Verrechnung von positiven und negativen Wiederbeschaffungswerten. Die Gesellschaft hat Regelungen und Prozesse definiert, wie diese Kontrakte zu bilanzieren sind. Diese Regelungen beinhalten auch Vorgaben zur Funktionentrennung und Kontrollmassnahmen. Aufgrund der Materialität der Transaktionen, den wesentlichen Ermessensentscheiden und dem potentiellen Effekt auf die konsolidierte Jahresrechnung haben wir die Bilanzierung von Energiederivaten als Prüfungsschwerpunkt definiert. Siehe auch Anhangsangaben 1 und 35 der konsolidierten Jahresrechnung für weitergehende Informationen.

Unser Prüfvorgehen

Wir beurteilten die Regelungen und Prozesse der Gesellschaft in Bezug auf die Klassifizierung, Bewertung und Verrechnung der offenen Energiederivate einschliesslich der Einhaltung der Funktionentrennung und diskutierten dies mit der Gesellschaft. Wir beurteilten das interne Kontrollumfeld bezüglich der Bilanzierung der Handelsaktivitäten. Wir überprüften stichprobenweise die beobachtbaren Inputparameter der Bewertungsmodelle der Energiederivate durch Abgleich mit extern zugänglichen Marktdaten. Aus unseren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Einwendungen hinsichtlich Ansatz und Bewertung der Energiederivate.

 

 

Bewertung von Sachanlagen und Energiebeschaffungsverträgen

Risiko

Die Sachanlagen sind mit 44.3% der Bilanzsumme eine wesentliche Bilanzposition in der konsolidierten Jahresrechnung. Diese enthalten vor allem Kraftwerke, Netzinfrastruktur und anderes langfristiges Anlagevermögen der Gruppe. Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine ausserordentliche Wertanpassungen erfasst. Daneben bestehen langfristige Abnahmeverpflichtungen, welche die Höhe von vertraglichen Verpflichtungen und damit den potentiellen Rückstellungsbedarf wesentlich beeinflussen können. Die Bewertung der Sachanlagen und Energiebeschaffungsverträge durch die Repower ist von verschiedenen Bewertungsparametern abhängig und hat einen wesentlichen Einfluss auf das Periodenergebnis. Die Überprüfung auf potentielle Wertanpassungen erfordert Annahmen und Schätzungen, mitunter im Bereich der erwarteten Produktionsmengen, der prognostizierten, langfristigen Energiepreiskurve, Wechselkursveränderungen und Zahlungsmittelzuflüsse. Weiter ist die Bestimmung des Abzinsungssatzes zur Ermittlung des Nutzwertes per Bewertungsstichtag von Bedeutung. Siehe auch Anhangsangaben 15 und 27 für weitergehende Informationen.

Unser Prüfvorgehen

Wir beurteilten die Vorgehensweise bei der Bewertung der Sachanlagen bzw. der Energiebeschaffungsverträge. Wir beurteilten weiter den Prozess zur Herleitung der angewendeten Annahmen und Schätzungen bezüglich der erwarteten Produktionsmengen, der prognostizierten langfristigen Energiepreiskurve und Wechselkurse. Dabei berücksichtigten wir die internen Kontrollen in Bezug auf den Budgetierungs- und Prognoseprozess, einschliesslich des Prozesses wie Annahmen und Schätzungen vorgenommen werden. Wir überprüften das Bewertungsmodell auf rechnerische Richtigkeit und involvierten Bewertungsspezialisten hinsichtlich der methodischen Beurteilung. Wir beurteilten die Zahlungszuflüsse für jede getestete Sachanlage und wie der Abzinsungssatz, neben anderen relevanten Inputfaktoren, hergeleitet wurde. Wir verglichen die Inputvariablen des Abzinsungssatzes mit den Datenquellen der Gruppe und mit verfügbaren Marktinformationen. Aus unseren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Einwendungen hinsichtlich des Prozesses zur Herleitung der Annahmen und der Bewertung der Sachanlagen sowie der Energiebeschaffungsverträgen.

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Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften

Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR und Art. 11 RAG) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen.

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Konzernrechnung existiert.

Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.

Ernst & Young AG

Willy Hofstetter

Zugelassener Revisionsexperte (Leitender Revisor)

Alexandra Lüchinger

Zugelassene Revisionsexpertin

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