AntrAg des verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Ausschüttung von CHF 5.00 plus einer Sonderdividende von CHF 0.50 je Namenaktie. Die Ausschüttung der total CHF 5.50 je Namenaktie erfolgt als Dividende aus dem Bilanzgewinn.
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die folgende Verwendung des Bilanzgewinns:
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Gewinnvortrag |
CHF |
571’784’283 |
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Jahresergebnis 2025 |
CHF |
97’628’028 |
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Der verfügbare Bilanzgewinn beträgt |
CHF |
669’412’311 |
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Dividende von CHF 5.00 |
CHF |
36’954’840 |
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Sonderdividende von CHF 0.50 |
CHF |
3’695’484 |
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Vortrag auf neue Rechnung |
CHF |
628’761’987 |
Auf die durch die Repower AG per Fälligkeit gehaltenen Namenaktien erfolgt keine Auszahlung. Dadurch kann sich die tatsächliche Ausschüttung entsprechend reduzieren.
Die von der Generalversammlung beschlossene Ausschüttung je Namenaktie in Höhe von CHF 5.50 für das Geschäftsjahr 2025 wird den Aktionären als Dividende unter Abzug der Verrechnungssteuer ausbezahlt. Sofern die Generalversammlung diesem Antrag zustimmt, erfolgt die Ausschüttung am 20. Mai 2026.
Poschiavo, 1. April 2026
Für den Verwaltungsrat:

Barbara Janom Steiner
Präsidentin des Verwaltungsrats