22Rückstellungen
TCHF |
Risiken aus Beschaffungsverträge |
Andere Risiken |
Total |
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Bestand per 31. Dezember 2022 |
689 |
3’674 |
4’363 |
davon kurzfristiger Anteil |
376 |
120 |
496 |
davon langfristiger Anteil |
313 |
3’554 |
3’867 |
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Bestand per 31. Dezember 2023 |
468 |
7’130 |
7’598 |
davon kurzfristiger Anteil |
468 |
1’035 |
1’503 |
davon langfristiger Anteil |
- |
6’095 |
6’095 |
Risiken aus Beschaffungsverträgen
Ob aus einem langfristigen Absatz- oder Beschaffungsvertrag Verluste drohen und damit eine Rückstellung zu bilanzieren ist, hängt im Wesentlichen von den Verhältnissen der jeweiligen Vertragspreise sowie erwarteter Preise der Beschaffung bzw. des Absatzes ab.
Durch die Anpassung der Rückstellungen für belastende Verträge ergibt sich ein Effekt, der die Gesamtkosten der Energiebeschaffung um TCHF 266 mindert (Vorjahr: TCHF 18’098). Die Rückstellungen für belastende Verträge in Höhe von TCHF 468 (Vorjahr: TCHF 689) betreffen ausschliesslich Beschaffungsverträge für Herkunftsnachweise. Im Vorjahr wurde die Rückstellung für belastende Energieverträge aufgrund gestiegener Marktpreise für Energie vollständig aufgelöst (vgl. Anmerkung 4).
Andere Risiken
In der Klasse «andere Risiken» sind im Geschäftsjahr die Rückstellung für nicht realisierte Fremdwährungsgewinne in der Höhe von TCHF 3’082 (Vorjahr: TCHF 2’541) und die Rückstellung für den Rückbau eines ausser Betrieb genommenen Kraftwerks in Höhe von TCHF 3ʼ000 (Vorjahr: TCHF 0) enthalten.