3Bewertungsgrundsätze
Sachanlagen
Die Ersterfassung von Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Repower aktiviert keine Fremdkapitalkosten. Selbst erstellte Sachanlagen sind zu aktivieren, wenn die angefallenen Aufwendungen einzeln erfasst und gemessen werden können. Die Bewertung der aktivierten Eigenleistungen erfolgt auf Basis der tatsächlich angefallenen Stunden, multipliziert mit den für das laufende Geschäftsjahr kalkulierten Stundensätzen. Für die Zwecke der Folgebewertung nimmt Repower planmässig lineare Abschreibungen über die erwarteten Nutzungsdauern vor. Die jeweils geschätzte Nutzungsdauer entspricht den Branchenempfehlungen des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen und bewegt sich für die einzelne Anlagekategorie innerhalb folgender Bandbreiten:
Anlagekategorie |
Nutzungsdauer |
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Kraftwerke |
20 – 80 Jahre, je nach Art der Anlage |
Netze |
15 – 40 Jahre |
Sachanlagen im Bau |
Umgliederung auf die entsprechende(n) Anlagekategorie(n) bei Betriebsbereitschaft |
Grundstücke und Bauten |
Grundstücke unbegrenzt, Bauten 30 – 60 Jahre |
Übrige |
3 – 20 Jahre |
Immaterielle Anlagen
Die Ersterfassung immaterieller Anlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Selbst erarbeitete immaterielle Werte werden, sofern die Aktivierungsvoraussetzungen des FER 10/4 erfüllt sind, aktiviert. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die jeweils geschätzte Nutzungsdauer bewegt sich für die einzelne Kategorie innerhalb folgender Grössenordnungen:
Anlagekategorie |
Nutzungsdauer |
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Goodwill |
5 – 20 Jahre |
Software |
3 – 5 Jahre |
Konzessions- und Nutzungsrechte, HVE* |
Folgt der vertraglichen Regelung |
Übrige |
3 – 5 Jahre |
* Heimfallverzichtsentschädigungen (HVE)
Wertbeeinträchtigungen
Die Werthaltigkeit der Vermögenswerte wird an jedem Bilanzstichtag einer Beurteilung unterzogen. Liegen Hinweise auf eine Wertminderung vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Wertes durchgeführt (Impairment-Test). Als realisierbarer Wert gilt der höhere der beiden Werte aus Netto-Marktwert und Nutzwert. Übersteigt der Buchwert den realisierbaren Wert, wird durch ausserplanmässige Abschreibungen eine erfolgswirksame Anpassung vorgenommen. Wenn sich die bei der Ermittlung des erzielbaren Werts berücksichtigten Fakten massgeblich verbessert haben, wird eine in früheren Berichtsperioden erfasste Wertbeeinträchtigung teilweise oder ganz erfolgswirksam aufgehoben, mit Ausnahme des Goodwills.
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen
Die Bewertung der Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen erfolgt mittels der Equity-Methode, d. h. zum anteiligen Eigenkapital. Ein etwaiger Goodwill ist Bestandteil der Beteiligung an der Gesellschaft. Der Goodwill wird linear abgeschrieben und fliesst so über das Ergebnis Assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen in die konsolidierte Erfolgsrechnung der Repower Gruppe ein.
Langfristige Finanzanlagen
Die «Langfristigen Finanzanlagen» umfassen finanzielle Beteiligungen, Aktivdarlehen und Festgeldanlagen sowie Derivate. Die Bewertung der Beteiligungen, Aktivdarlehen und Festgeldanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Abzug allfälliger Wertbeeinträchtigungen. Die Bewertung der Derivate erfolgt zu aktuellen Werten. Finanzielle Beteiligungen sind Beteiligungen, die nicht als eine Beteiligung an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder Assoziierte Unternehmen klassifiziert sind und langfristig gehalten werden sollen. Die Positionen, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert werden, werden in der Bilanzposition «Kurzfristige Finanzanlagen» ausgewiesen.
Latente Ertragssteuern
Latente Ertragssteuern berücksichtigen temporäre Bewertungsdifferenzen zwischen den nach konzerneinheitlichen Richtlinien gemäss Swiss GAAP FER bewerteten Aktiven und Passiven im Vergleich zu den steuerrechtlich massgebenden Werten. Bilanziert werden steuerlich anrechenbare Verlust- und Zinsvorträge, sofern die steuerliche Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen wahrscheinlich ist.
Vorräte
Vorräte sind Güter, die im ordentlichen Geschäftsverlauf zur Veräusserung, zur Herstellung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden. Die Erstbewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Bewertung des Endbestands der Vorräte erfolgt mit Durchschnittskosten oder zum tieferen Netto-Marktwert. Erhaltene Skonti werden unter dem Finanzertrag ausgewiesen.
Repower erbringt Dienstleistungen für Dritte. Einzeln unwesentliche Aufträge werden unter den Vorräten zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet erfasst.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen die Forderungen aus den Geschäftsaktivitäten, die durch Lieferung und Leistung bereits erfüllt wurden, deren Erfüllung durch den Schuldner jedoch noch aussteht. Forderungen werden zum Nominalwert bilanziert, wobei erforderliche Wertbeeinträchtigungen angemessen berücksichtigt sind.
Sonstige Forderungen
Einzeln für Repower, im Rahmen ihres Dienstleistungsgeschäfts, bedeutende Aufträge werden zum anteiligen Auftragserlös abzüglich bereits fakturierter Beträge und erhaltener Anzahlungen unter den sonstigen Forderungen erfasst, sofern die entsprechenden Ansatzvoraussetzungen des FER 22 «Langfristige Aufträge» erfüllt sind. Der Fertigstellungsgrad für die Anwendung der Percentage-of-Completion Methode wird für jeden Auftrag einzeln nach dem Cost-to-Cost-Ansatz ermittelt.
Weiterhin beinhaltet diese Position alle übrigen kurzfristigen Forderungen. Ihre Bewertung erfolgt zum Nominalwert, wobei erforderliche Wertbeeinträchtigungen angemessen berücksichtigt sind.
Rechnungsabgrenzungen
Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten dienen sowohl der korrekten Vermögens- und Schuldendarstellung am Bilanzstichtag als auch der periodengerechten Erfassung des Aufwands und des Ertrags in der Erfolgsrechnung.
Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden insbesondere geleistete sowie empfangene, aber noch nicht fakturierte Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Kurzfristige Finanzanlagen
Die Bilanzposition «Kurzfristige Finanzanlagen» umfassen Aktivdarlehen und Festgeldanlagen, Derivate sowie übrige Wertpapiere, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert werden oder zum Handel gehalten werden. Die Bewertung der Aktivdarlehen und Festgeldanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Abzug allfälliger Wertbeeinträchtigungen. Die Bewertung der Derivate erfolgt zu aktuellen Werten. Die übrigen Wertpapiere, für die keine langfristige Halteabsicht besteht und die unter der Position «Kurzfristige Finanzanlagen» ausgewiesen werden, werden zu aktuellen Werten bewertet, sofern verfügbar. Liegt kein aktueller Wert vor, erfolgt die Bewertung höchstens zu Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Wertbeeinträchtigungen.
Wiederbeschaffungswerte Held for Trading-Positionen
Kontrakte in der Form von Termingeschäften (Forwards, Futures) mit der Absicht, Handelserfolg resp. -marge zu erzielen, werden als derivative Finanzinstrumente behandelt und als Held for Trading-Positionen resp. Wiederbeschaffungswerte bezeichnet. Am Bilanzstichtag werden alle offenen derivativen Finanzinstrumente aus Energiehandelsgeschäften erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte in den Aktiven und Passiven ausgewiesen. Positive Wiederbeschaffungswerte stellen Forderungen dar. Negative Wiederbeschaffungswerte stellen Verpflichtungen dar. Der Wiederbeschaffungswert ergibt sich aus der Preisabweichung im Vergleich zum Abschlusspreis.
Für die Bewertung der offenen Kontrakte werden Marktdaten von Strombörsen (z.B. EEX Leipzig) verwendet. Für den Anteil der Kontrakte, für den kein liquider Markt besteht, erfolgt die Bewertung auf Basis eines Bewertungsmodells.
Die Verrechnung von laufenden Transaktionen mit positiven und negativen Wiederbeschaffungswerten erfolgt dann, wenn in den Verträgen entsprechende Regelungen enthalten sind, die Verrechnungen beabsichtigen und sie gesetzlich erlaubt sind.
Der realisierte und unrealisierte Erfolg der Held for Trading-Positionen wird unter der Position «Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen» ausgewiesen.
Flüssige Mittel
Zu den «Flüssigen Mitteln» gehören Bargeld, Sichtguthaben bei Banken und anderen Finanzinstituten (z.B. Post) und geldnahe Mittel, falls sie als Liquiditätsreserve gehalten werden, kurzfristig und äusserst liquide sind und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Geldnahe Mittel haben am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von höchstens 90 Tagen. Kurzfristig kündbare Festgelder mit einer vereinbarten Laufzeit von über 90 Tagen gelten ebenso als Zahlungsmitteläquivalent (geldnahe Mittel). Voraussetzung ist, dass diese per Bilanzstichtag durch Kündigung innerhalb von 90 Tagen wieder unmittelbar für Zahlungszwecke zur Verfügung stehen.
Rückstellungen
Eine Rückstellung ist eine auf einem Ereignis vor dem Bilanzstichtag begründete wahrscheinliche Verpflichtung, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss, aber abschätzbar ist. Für faktische und gesetzliche Verpflichtungen sowie für drohende Risiken und Verluste werden Rückstellungen gebildet. Bestehende Rückstellungen werden an jedem Bilanzstichtag neu bewertet. Die Rückstellungen werden in kurzfristige (fällig innerhalb von zwölf Monaten) und langfristige (fällig nach zwölf Monaten) unterteilt. Übt der Faktor Zeit einen wesentlichen Einfluss aus, wird die Rückstellung diskontiert.
Finanzverbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten umfassen Finanzierungen als auch Derivate und werden zu Nominalwerten bzw. aktuellen Werten erfasst. Etwaige Unterschiedsbeträge zwischen Auszahlung und Rückzahlungsbetrag von Anleihen oder Namensschuldverschreibungen werden linear über die Laufzeit der Instrumente verteilt. Entstandene, aber noch nicht in Rechnung gestellte Zinsen, werden per Bilanzstichtag über die Position «Passive Rechnungsabgrenzungen» abgegrenzt. Je nach Fristigkeit erfolgt ein Ausweis unter den langfristigen oder kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten.
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
Zu den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten zählen alle nicht einer der übrigen Kategorien zugehörigen Verbindlichkeiten, die nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bilanzstichtag fällig werden. Repower weist unter dieser Position insbesondere die erhaltenen Anschluss- und Netzkostenbeiträge aus, welche über einen Zeitraum von 35 Jahren erfolgswirksam aufgelöst werden.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind kurzfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten und entstehen insbesondere aus Lieferungen, Werksleistungen, Dienstleistungen und Mietverhältnissen. Die Bilanzierung erfolgt zu Nominalwerten.
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
Diese Position beinhaltet alle übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten, die nicht den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zugeordnet werden können. Die Bilanzierung erfolgt zu Nominalwerten.
Personalvorsorge
Die Mitarbeitenden der Repower AG in der Schweiz sind per Bilanzstichtag der PKE Vorsorgestiftung Energie angeschlossen. Dabei handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Vorsorgeeinrichtung, die nach dem Beitragsprimat im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) aufgebaut ist. Die Bewertung und der Ausweis erfolgen gemäss FER 16. Wirtschaftliche Auswirkungen aus Vorsorgeeinrichtungen sind entweder ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung für die Gesellschaft. Sie werden auf den Bilanzstichtag beurteilt und in der Jahresrechnung der Gesellschaft erfasst. Arbeitgeberbeitragsreserven werden zu ihrem Nominalwert bzw. Barwert unter den Finanzanlagen ausgewiesen.
Eine Besonderheit im italienischen Recht ist die Auszahlung eines Abgangsgeldes. Dieses entspricht etwa einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr und ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in jedem Fall geschuldet. Die Rückstellung für diese Verpflichtung wird nach länderspezifisch anerkannter Methode berechnet und die Veränderung im Personalaufwand erfasst.
Cashflow-Hedges
Abgeschlossene Derivate zwecks Absicherung von mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretender Cashflows werden nicht bilanziert, sondern im Anhang ausgewiesen.
Leasing
Bei einem Leasinggeschäft werden bestimmte Güter einem Leasingnehmer gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen. Es ist zwischen Finanzierungsleasing und operativem Leasing zu unterscheiden. Wenn mit der wirtschaftlichen Nutzung des Leasingguts alle wesentlichen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übergehen, liegt ein Finanzierungsleasing vor. Sonst handelt es sich um ein operatives Leasing. Beim Finanzierungsleasing wird das Leasinggut in den Sachanlagen und Finanzverbindlichkeiten bilanziert. Die gezahlten Leasingraten werden in einen Zins- und Tilgungsanteil aufgeteilt. Leasinggüter aus operativem Leasing werden nicht bilanziert. Gezahlte bzw. erhaltene Leasingraten werden periodengerecht erfasst.
Ausserbilanzgeschäfte
Eventualverpflichtungen und -forderungen werden am Bilanzstichtag bewertet und sind im Anhang ausgewiesen. Falls ein Mittelabfluss ohne nutzbaren Mittelzufluss wahrscheinlich und abschätzbar ist, wird eine Rückstellung gebildet.
Nahestehende Personen und Unternehmen
Als nahestehende Person (natürliche oder juristische) wird betrachtet, wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen der Gruppe ausüben kann. Organisationen, welche direkt oder indirekt ihrerseits von denselben nahestehenden Personen bzw. Unternehmen beherrscht werden, gelten ebenfalls als nahestehend. Alle wesentlichen Transaktionen und daraus resultierende Guthaben oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen werden in dieser konsolidierten Jahresrechnung offengelegt.