39 Ausserbilanzgeschäfte

Im üblichen Geschäftsverkehr wurden vom Konzern direkt und über Geschäftsbanken Garantien bzw. Bankgarantien und Bürgschaften zu Gunsten Dritter gewährt. Diese belaufen sich auf TCHF 129’142 (Vorjahr: TCHF 144’431).

Für das Kraftwerk Teverola besteht ein Servicevertrag, der über 25 Jahre abgeschlossen wurde und im Juni 2029 ausläuft. Daraus besteht eine unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung per Stichtag 31. Dezember 2020 von TCHF 9’288 (Vorjahr: TCHF 10’431). Weiter bestehen per 31. Dezember 2020 verschiedene über mehrere Jahre abgeschlossene Voll-Wartungsverträge für Wasser-, Solar- und Windkraftwerke in Deutschland und Italien mit unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen in der Höhe von TCHF 11’259 (Vorjahr: TCHF 11’003).

Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit können sich Rechtsfälle ergeben, aus denen Eventualverbindlichkeiten erwachsen. Es wird nicht erwartet, dass sich zusätzlich zu den bereits gebildeten Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten (vgl. Anmerkung 27) wesentliche Verbindlichkeiten aus diesen Eventualverbindlichkeiten in der Repower-Gruppe ergeben. Anderseits bestehen Verfahren in denen Repower ihre Rechte wahrnimmt und im Erfolgsfall Zahlungszuflüsse entstehen können.

TCHF

31.12.2020

31.12.2019

 

 

 

Nicht zu bilanzierende Verpflichtungen

 

 

 

 

 

Operatives Leasing (Nominalwerte)

11’334

13’320

Bis zu einem Jahr

2’072

3’085

Zwischen eins und fünf Jahren

4’684

4’658

Länger als fünf Jahre

4’578

5’577

 

 

 

Beschaffungsverträge

628’600

733’681

Bis zu einem Jahr

107’657

120’753

Zwischen eins und fünf Jahren

330’632

367’720

Länger als fünf Jahre

190’311

245’208

Zum Stichtag des aktuellen Geschäftsjahres setzen sich die ausstehenden Mindestleasingzahlungen aus TCHF 10’607 für Gebäude und Grundstücke (Vorjahr: TCHF 12’297) und TCHF 727 für Motorfahrzeuge (Vorjahr: TCHF 1’023) zusammen.

Die aus der Beteiligung an der AKEB Aktiengesellschaft für Kernenergie, Luzern, der Kraftwerke Hinterrhein AG, Thusis sowie der Grischelectra AG bestehenden Abnahmeverpflichtungen elektrischer Energie sind in der obigen Tabelle nicht enthalten. Menge und Preis der Stromabnahme sind von der zukünftigen tatsächlichen Produktion und den auftretenden Kosten dieser Gesellschaften abhängig.

Pfandbestellungen werden bei den jeweiligen Vermögenswerten ausgewiesen.

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