14Ertragssteuern

TCHF

2025

2024

 

 

 

Ertragssteuern gemäss Erfolgsrechnung

–17’123

–27’782

Laufende Ertragssteuern

–16’472

–25’830

Latente Ertragssteuern

–651

–1’952

Die Überleitung zwischen der tatsächlichen Steuerbelastung und der erwarteten Steuerbelastung für die per 31. Dezember 2025 und 2024 endenden Geschäftsjahre präsentiert sich wie folgt:

TCHF

2025

2024

 

 

 

Überleitungsrechnung

 

 

Ergebnis vor Ertragssteuern

117’812

165’994

Ertragssteuersatz Stammhaus

14,8%

14,8%

 

 

 

Ertragssteuern zum Steuersatz Stammhaus

–17’401

–24’517

Differenz der Ertragssteuern Stammhaus zu den Ertragssteuern pro Gesellschaft (berechnet zum jeweilig anwendbaren Steuersatz)

–954

–1’496

Steuereffekt aus steuerbefreiten Erträgen/nicht abzugsfähigem Aufwand

–722

–1’034

Steuerliche Verluste des laufenden Jahres, für welche keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden

–375

–7

Regionale Produktionssteuer Italien - IRAP

–1’822

–1’585

Steuersatzänderung

406

-

Ertragssteuern für Vorjahre

2’137

–441

Übriges

1’608

1’298

Ertragssteuern gemäss Erfolgsrechnung

–17’123

–27’782

 

 

 

Effektiver Ertragssteuersatz

14,5%

16,7%

Die noch nicht verrechneten steuerlichen Verlust- und Zinsvorträge sowie die darauf aktivierten und nicht aktivierten latenten Steuern für die Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2025 und 2024 enden, stellen sich wie folgt dar:

TCHF

2025

2024

 

 

 

Noch nicht verrechnete steuerliche Verlustvorträge

66’913

81’679

Davon verwendet für Aktivierung latenter Steuern

41’008

57’966

Davon nicht verwendet für Aktivierung latenter Steuern

25’905

23’713

 

 

 

Auf steuerlichen Verlustvorträgen aktivierte latente Steuern

9’864

13’926

Auf steuerlichen Verlustvorträgen nicht aktivierte latente Steuern

8’045

7’680

 

 

 

Noch nicht verrechnete steuerliche Zinsvorträge

5’057

6’871

Davon verwendet für Aktivierung latenter Steuern

5’057

6’871

 

 

 

Auf steuerlichen Zinsvorträgen aktivierte latente Steuern

1’214

1’649

 

 

 

Auf steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen aktivierte latente Steuern

11’078

15’575

Die aktivierten latenten Steuern auf Verlust- und Zinsvorträge sind in den in Anmerkung 19 ausgewiesenen aktiven und passiven latenten Ertragssteuern enthalten.

Globale Mindestbesteuerung

Die OECD-Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung sehen eine Mindeststeuer von 15 Prozent pro Land vor. In der Schweiz gilt seit dem 1. Januar 2024 die Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen. In Italien und Deutschland sind entsprechende Gesetze ebenfalls seit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Repower-Gruppe beurteilt die möglichen Auswirkungen weiterhin auf Basis der aktuellen Steuererklärungen, der länderspezifischen Berichterstattung und der Finanzabschlüsse der Gruppengesellschaften. Für 2025 wird kein wesentlicher Effekt auf die Ertragssteuern erwartet.

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