ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE

Repower legt grossen Wert darauf, die Menschenrechte sowohl im eigenen Unternehmen als auch entlang der Lieferkette zu respektieren.

Auswirkungen

Die Repower-Gruppe bezieht Produkte und Dienstleistungen, die teilweise in anderen Ländern hergestellt oder erbracht werden. Dadurch kann das Unternehmen indirekt Einfluss auf die Einhaltung der Menschenrechte in den Herkunftsländern nehmen, insbesondere auf den Schutz vor Kinderarbeit.

Risiken

Die Repower-Gruppe ist vorwiegend in der Schweiz und Italien tätig. Mit der Einhaltung der nationalen Gesetze ist das Risiko von Menschenrechtsverletzungen in diesen Ländern sehr gering. Verstösse gegen Menschenrechte in der Lieferkette können zu rechtlichen Konsequenzen, finanziellen Einbussen, Reputationsschäden und Verlust von Vertrauen führen.

Allfällig mangelnde unternehmerische Sozialverantwortung, einschliesslich Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette, ist Bestandteil des Risk and Control Assessment der Repower-Gruppe (siehe Einleitung).

Richtlinien und Sorgfaltsprüfung

Die Repower-Gruppe hält sich an die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Die Menschenrechte sind zentraler Bestandteil der Unternehmenskultur von Repower. Im Verhaltenskodex der Repower-Gruppe steht: «Wir tragen Sorge zu unseren Mitmenschen […] Dabei respektieren wir die persönliche Würde, Privatsphäre, Meinung und die Rechte jedes und jeder Einzelnen.» Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, den Verhaltenskodex einzuhalten und somit die Menschenrechte zu achten.

Auf Grundlage der Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Kinderarbeit (Art. 964j–964l OR) hat die Repower-Gruppe einen Prozess zur Prüfung potenzieller Kinderarbeit in der Lieferkette etabliert. Darin prüft Repower, ob in der Lieferkette der von ihr erworbenen Produkte und Dienstleistungen ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht. Die Überprüfung erfolgt jährlich und die Resultate werden intern dokumentiert.

Die Repower-Gruppe verfügt über ein Speak Up-System (bei Repower Italia Whistleblowing genannt) das Teil des Compliance-Management-Systems ist (siehe Ethisches Geschäftsverhalten). Bei Repower Schweiz besteht dazu ein entsprechendes Reglement. Dieses erläutert, wie interne und externe Personen Hinweise über Fehlverhalten bei Repower und in deren Lieferkette vertraulich und ohne Angst vor Repressalien melden können.

Massnahmen

Die Repower-Gruppe achtet bereits bei der Auftragsvergabe darauf, die Menschenrechte zu respektieren. Bei Repower Schweiz enthalten diverse Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungen zu Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen, welche Gleichbehandlung und Einhaltung der Kinderschutzbestimmungen verlangen. Lieferanten verpflichten sich zudem auch, beigezogene Dritte vertraglich zur Einhaltung dieser Grundsätze anzuhalten. Bei Leistungen, die im Ausland erbracht werden, gelten zusätzlich die Vorgaben der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Repower Schweiz hat für gewisse neue Lieferanten eine Selbstdeklaration eingeführt. Darin müssen die Lieferanten unter anderem bestätigen, dass ihre gesamte Lieferkette frei von Kinder- und Zwangsarbeit ist.

Repower Italia verpflichtet ihre Lieferanten vertraglich zur Einhaltung des Ethikkodexes von Repower Italia. Die Mitarbeitenden sind angehalten, Lieferanten auf der Grundlage der im Ethikkodex von Repower Italia festgelegten Grundsätze auszuwählen. Bei gleichen Bedingungen werden Lieferanten bevorzugt, die ein Organisationsmodell gemäss Gesetzesdekret 231 / 2001 anwenden. Zudem hat Repower Italia im Jahr 2025 ein Verfahren eingeführt, um Risiken im Zusammenhang mit Kinderarbeit bei der Lieferantenauswahl gezielt zu reduzieren. Die Verträge enthalten eine ausdrückliche Verpflichtung gegen Kinderarbeit, die von den Lieferanten verbindlich anerkannt werden muss.

Messung der Effektivität

Die Lieferkette der Repower-Gruppe wird jährlich hinsichtlich Kinderarbeit in potenziell gefährdeten Bereichen wie erneuerbare Energien, dem Gaskombikraftwerk Teverola, der Logistik, der Elektromobilität und der IT überprüft. Die Prüfung folgt einem strukturierten Prozess, der eine Risikobewertung anhand internationaler Indizes, Internetrecherche sowie Abklärungen per Mail umfasst. Dabei werden jeweils mindestens 80 Prozent der Produkte und Dienstleistungen erfasst. Die Prüfung für das Jahr 2025 ergab keinen begründeten Verdacht auf Kinderarbeit in der Lieferkette. Die Ergebnisse sind intern dokumentiert.

https://onlinereport.repower.com/25/ar/de/wp-json/public/posts/