27 Rückstellungen

 

Rechts-streitigkeiten

Rückbau-verpflichtungen

Belastende Verträge

Abgangsgeld

Übrige Rückstellungen

Total

TCHF

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestand per 1. Januar 2018

796

2'926

9'978

3'692

2'404

19'796

Bildung

231

-

-

588

391

1'210

Zugang aus Konsolidierungskreisänderung

11

1'665

-

-

-

1'676

Verwendung

-

-

-

–275

–92

–367

Auflösung

-

-

–5'954

–217

–951

–7'122

Verzinsung

-

39

1'178

-

-

1'217

Umrechnungsdifferenzen

–35

–98

-

–139

–73

–345

Bestand per 31. Dezember 2018

1'003

4'532

5'202

3'649

1'679

16'065

 

 

 

 

 

 

 

Bestand per 1. Januar 2019

1'003

4'532

5'202

3'649

1'679

16'065

Bildung

-

159

-

553

1'233

1'945

Verwendung

–11

-

-

–188

–11

–210

Auflösung

-

-

–5'900

-

–390

–6'290

Verzinsung

-

77

698

-

-

775

Umrechnungsdifferenzen

–37

–150

-

–143

–82

–412

Bestand per 31. Dezember 2019

955

4'618

-

3'871

2'429

11'873

 

 

 

 

 

 

 

Langfristige Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

Bestand per 31. Dezember 2018

1'003

4'532

5'202

3'649

1'647

16'033

Bestand per 31. Dezember 2019

955

4'618

-

3'871

1'588

11'032

 

 

 

 

 

 

 

Kurzfristige Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

Bestand per 31. Dezember 2018

-

-

-

-

32

32

Bestand per 31. Dezember 2019

-

-

-

-

841

841

Rückstellungen für belastende Verträge

Ob aus einem langfristigen Absatz- oder Beschaffungsvertrag Verluste drohen und damit eine Rückstellung zu bilanzieren ist, hängt im Wesentlichen von den Verhältnissen der jeweiligen Vertragspreise sowie erwarteter Preise der Beschaffung bzw. des Absatzes ab. Die am Ende des Vorjahres bestehende Rückstellung wurde 2019 vollständig über die Energiebeschaffung Segment «Markt Schweiz» aufgelöst, da per saldo am 31. Dezember 2019 kein Rückstellungsbedarf mehr besteht.

Abgangsgeld

Bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Italien haben Arbeitnehmende einen Anspruch auf sogenanntes «Abgangsgeld» in Höhe von annährend einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr (vgl. Anmerkung 34).

Rückbauverpflichtungen

Die Kategorie «Rückbauverpflichtungen» umfasst diverse Rückstellungen für die Demontage von Betriebsanlagen. Einzeln betrachtet sind diese unwesentlich. Die Bildung 2019 wurde unter den Sachanlagen erfasst.

Übrige Rückstellungen

Ein Lieferant für Windkraftanlagen konnte seiner Verpflichtung nicht nachkommen (vgl. Anmerkung 15), sodass sich die Erstellung eines Windkraftwerks der Repower AG, für welches bereits eine Mindest-Einspeisevergütung vereinbart wurde, verzögert. Aufgrund der aus der Verzögerung des Produktionsbeginns der Anlage drohenden Vertragsstrafe wurde eine Rückstellung in Höhe von TCHF 818 gebildet.