Jahresrechnung Repower AG, Brusio

Anhang zur Jahresrechnung – Grundsätze

A. Grundsätze der Rechnungslegung

Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Rechnungslegungsrechts (32. Titel des Obligationenrechts) erstellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die wesentlichen Abschlusspositionen sind wie nachstehend bilanziert:

Flüssige Mittel

Flüssige Mittel umfassen Kassenbestände, Bank- und Postguthaben und werden zum Nominalwert bilanziert.

Kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs

Zu Handelszwecken gehaltene derivative Finanzinstrumente, mit einem direkt beobachtbaren Marktpreis oder direkt beobachtbaren Inputparametern werden zum Fair-Value bilanziert. Auf die Bildung einer Schwankungsreserve wird verzichtet.

Absicherungsgeschäfte

Zukünftige Geldströme in Fremdwährung können abgesichert sein. Die entsprechenden Derivate werden erst mit Eintritt des Grundgeschäfts erfolgswirksam erfasst.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalwert erfasst und bei Bedarf wertberichtigt. Auf dem Endbestand kann eine steuerlich akzeptierte Pauschalwertberichtigung vorgenommen werden.

Übrige Forderungen

Die Bewertung der übrigen Forderungen erfolgt zu Nominalwerten. Allfällige Bonitätsrisiken der Gegenparteien werden mit betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen berücksichtigt.

Vorräte und angefangene Arbeiten

Vorräte und angefangene Arbeiten sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen erfasst. Im Übrigen kann eine steuerlich zulässige Pauschalwertberichtigung vorgenommen werden.

Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen

Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungen umfassen die aus den sachlichen und zeitlichen Abgrenzungen der einzelnen Aufwand- und Ertragspositionen resultierenden Aktiv- und Passivposten. Ausgabekosten (Disagio) der verzinslichen Verbindlichkeiten werden unter den aktiven Rechnungsabgrenzungen aktiviert. Die Bewertung der Aktiven und Passiven Rechnungsabgrenzungen erfolgt zu Nominalwerten.

Finanzanlagen und Beteiligungen

Finanzanlagen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen bewertet. Bei der Bewertung der Finanzanlagen und Beteiligungen wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewendet.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und allfälliger Wertminderungen bilanziert. Die Abschreibungen werden linear über die nachfolgenden Nutzungsdauern vorgenommen.

Anlagekategorie

Nutzungsdauer

 

 

Kraftwerke und Konzessionsdauer

20 – 80 Jahre, je nach Art der Anlage

Netze

15 – 40 Jahre

Grundstücke

unbegrenzt; allfällige Wertminderungen werden sofort erfasst

Gebäude

30 – 60 Jahre

Betriebs- und Geschäftsausstattungen

3 – 20 Jahre

Anlagen im Bau

Umgliederung auf die entsprechende(n) Anlagekategorie(n) bei Betriebsbereitschaft; allfällige Wertminderungen werden sofort erfasst

Immaterielle Anlagen

Immaterielle Werte werden linear abgeschrieben. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden betriebswirtschaftlich notwendige Wertberichtigungen berücksichtigt.

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Kurzfristige Verbindlichkeiten werden zu Nominalwerten erfasst.

Langfristige Verbindlichkeiten

Unter den langfristigen Verbindlichkeiten werden einerseits langfristige finanzielle verzinsliche Verbindlichkeiten zu Nominalwerten und andererseits übrige nichtverzinsliche langfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Rückstellungen

Eine Rückstellung ist eine auf einem Ereignis der Vergangenheit begründete wahrscheinliche Verpflichtung, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss aber schätzbar ist. Die Höhe der Rückstellungen basiert auf der Einschätzung der Geschäftsleitung und widerspiegelt die per Bilanzstichtag zu erwartenden zukünftigen Mittelabflüsse.

Eigene Titel

Eigene Titel werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten als Minusposten im Eigenkapital bilanziert ohne spätere Folgebewertung. Bei Wiederveräusserung wird der Gewinn oder der Verlust direkt in die freien Gewinnreserven unter den anderen Reserven gebucht.