Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung – Grundsätze
1 Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
allgemeine Angaben
Die Rechnungslegung der Repower-Gruppe erfolgt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Übereinstimmung mit den gesamten Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild (True & Fair View) der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Vorjahreszahlen wurden angepasst.
Anpassungen im zusammenhang mit der Umstellung auf Swiss gaap fer
Mit der Medienmitteilung vom 12. September 2017 wurde der Wechsel des Rechnungslegungsstandards von IFRS zu Swiss GAAP FER ab dem Geschäftsjahr 2017 kommuniziert. Die für die Erstellung der Jahresrechnung angewandten Grundsätze der Rechnungslegung weichen in den folgenden wesentlichen Punkten von der nach IFRS erstellten Jahresrechnung 2016 ab:
Personalvorsorge
Gemäss Swiss GAAP FER 16 «Vorsorgeverpflichtung» werden wirtschaftliche Verpflichtungen bzw. Nutzen von Schweizer Vorsorgeplänen auf Basis der nach Swiss GAAP FER 26 «Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen» erstellten Abschlüssen ermittelt. Nach IFRS erfolgte die Berechnung der Pensionsverpflichtung nach der «projected unit credit method» in Übereinstimmung mit IAS 19.
Beteiligungen
Beteiligungen mit einem Stimmrechtsanteil von unter 20 Prozent werden gemäss dem Swiss GAAP FER 30 «Konzernrechnung» bestehenden Wahlrecht zu Anschaffungskosten bilanziert. Nach IFRS wurden dagegen auch Beteiligungen mit einem geringeren Anteil bei Bestehen eines massgeblichen Einflusses als assoziierte Gesellschaften behandelt, welche zum anteiligen Eigenkapital zu bilanzieren waren.
Gemeinschaftsorganisationen werden gemäss dem nach Swiss GAAP FER 30 «Konzernrechnung» bestehenden Wahlrecht mittels der Equity-Methode erfasst. Nach IFRS waren die Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen und Erträge gemeinschaftlicher Tätigkeiten anteilig einzubeziehen.
Aktionärsdarlehen
Zinslose bzw. niedrigverzinsliche Darlehen von Aktionären werden gemäss Swiss GAAP FER 24 «Eigenkapital und Transaktionen mit Aktionären» vollumfänglich als Fremdkapital klassifiziert und zum Nominalwert angesetzt. Die Ersterfassung eines Finanzinstruments erfolgte unter IFRS zum Fair Value.
Der Grossteil der im konsolidierten Eigenkapitalspiegel dargestellten Anpassung der Eingangsbilanz der Minderheiten betrifft den Wegfall der bisherigen Eigenkapitalkomponente von Aktionärsdarlehen.
Goodwill/Kundenliste
Die unter IFRS bei einem Unternehmenserwerb separat erfasste Kundenliste ist nun Bestandteil des Goodwills. Goodwill wird gemäss dem nach Swiss GAAP FER 30 «Konzernrechnung» bestehenden Wahlrecht aktiviert und planmässig abgeschrieben.
Cashflow Hedges
Absicherungen zukünftiger sicherer Cashflows (Cashflow Hedges) werden gemäss dem nach Swiss GAAP FER 27 «Derivative Finanzinstrumente» bestehenden Wahlrecht nicht bilanziert und im Anhang ausgewiesen. Nach IFRS waren diese Absicherungen grundsätzlich in der Bilanz zu erfassen. Termingeschäfte über physisch zu erfüllende Käufe- und Verkäufe von Energie wurden auch unter IFRS nicht bilanziert («own-use exemption»).
Lineare Amortisation Unterschiedsbeträge
Gemäss Swiss GAAP FER 2 «Bewertung» werden Verbindlichkeiten zum Nominalwert erfasst. Etwaige Unterschiedsbeträge zwischen Auszahlung und Rückzahlungsbetrag von Anleihen oder Namensschuldverschreibungen verteilt Repower linear über die Laufzeit der Instrumente. Die Verteilung dieser Unterschiedsbeträge erfolgte nach IFRS durch die Anwendung der Effektivzinsmethode während der Folgebewertung.
Latente Ertragssteuern auf Verlustvorträge
Unter IFRS wurden latente Steuern auf Verlustvorträge erfasst. Aufgrund der Unsicherheit der Verrechenbarkeit der Verlustvorträge mit zukünftigen Gewinnen wird auf eine Aktivierung latenter Ertragssteuern gemäss Swiss GAAP FER 11 «Ertragssteuern» verzichtet.
Anschluss- und Netzkostenbeiträge
Mit dem Netzanschlussvertrag erhält der Anschlussnehmer das Recht, seine Anlagen gegen Bezahlung eines Anschluss- und Netzkostenbeitrags an das Verteilnetz der Repower anzuschliessen. Diese Beiträge werden nun passiviert und über die Zeit amortisiert und nicht wie zuvor unter IFRS sofort ertragswirksam vereinnahmt.
Rückstellungen Gratisenergie
Bei der vertraglichen Verpflichtung zur Lieferung von Gratisenergie handelt es sich um einen «executory contract», also um ein schwebendes Geschäft, wo der Leistungsaustausch noch nicht stattgefunden hat. Gemäss Swiss GAAP FER 23 «Rückstellungen» ist keine Rückstellung zu bilden, da es sich nicht um eine auf einem Ereignis in der Vergangenheit begründete wahrscheinliche Verpflichtung handelt.
Abgangserfolge
Bewertungsunterschiede und insbesondere der Wegfall der erfolgswirksamen Vereinnahmung von kumulierten Umrechnungsdifferenzen bei Unternehmensabgängen wirken sich bei der Überleitung des Gruppenergebnisses nach IFRS auf das Gruppenergebnis nach Swiss GAAP FER aus.
Latente Ertragssteuern
Aus den dargestellten Bewertungs- und Bilanzierungsunterschieden resultieren entsprechende Auswirkungen auf die latenten Ertragssteuern in der konsolidierten Bilanz und Erfolgsrechnung.
Darstellung und Gliederung
Die Darstellung und Gliederung von Bilanz, Erfolgsrechnung, Eigenkapitalnachweis und Geldflussrechnung wurde nach Swiss GAAP FER angepasst. Die Kapitalreserven wurden per 1. Januar 2016 aus den Gewinnreserven reklassiert und die bestehenden Umrechnungsdifferenzen wurden auf null gestellt. Die Anpassungseffekte wurden auf die Mehr- und Minderheitsaktionäre der Repower aufgeteilt.
Die Auswirkungen der genannten Anpassungen auf das Eigenkapital und auf die Erfolgsrechnung sind in den nachfolgenden Tabellen zusammengefasst.
2 Konsolidierung
konsolidierungskreis
Die vorliegende konsolidierte Jahresrechnung umfasst die Jahresabschlüsse der Repower AG sowie sämtlicher Beteiligungen, an denen Repower direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Stimmrechte hält oder auf andere Weise die Kontrolle ausüben kann. Diese Beteiligungen werden voll konsolidiert. Assoziierte Gesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode in die Jahresrechnung einbezogen.
Übersicht über Tochterunternehmen, assoziierte Gesellschaften und Gemeinschaftsunterehmen
Bis auf die Grischelectra AG, welche per Stichtag 30.09. abschliesst, schliessen alle Tochtergesellschaften, Assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen per Kalenderjahr ab.
Bei der Ovra electrica Ferrera SA, Trun, handelt es sich um eine Kraftwerksgesellschaft, an welcher die Standortgemeinde zu 51 Prozent beteiligt ist. Repower trägt die volle operative Verantwortung und setzt 100 Prozent der produzierten Energie am Markt ab. Dadurch übt Repower eine beherrschende Stellung aus und die Ovra electrica Ferrera SA wird somit vollkonsolidiert.
Abweichend von der Kapitalbeteiligung übt Repower 30 Prozent der Stimmrechte an der Grischelectra AG aus und beherrscht aufgrund vertraglicher Regelungen die Grischelectra AG gemeinsam mit dem Kanton Graubünden.
Die vertraglichen Regelungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Kraftwerk Morteratsch AG sehen vor, dass sämtliche relevanten Entscheide einstimmig zu treffen sind. Bei der Kraftwerk Morteratsch AG handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen.
Veränderungen des Eigentumsanteils ohne Verlust der Beherrschung
Zum 1. Januar 2017 fusionierten die Gesellschaften Repower Wind Deutschland GmbH, Repartner Wind GmbH (vormals Repower Wind Prettin GmbH) und Repower Wind Lübbenau GmbH, wobei die Repartner Wind GmbH die aufnehmende Gesellschaft bildete.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden durch Repower weitere 6 Prozent ihrer Anteile der Repartner Produktions AG an den Aktionär EKZ veräussert. Dem Geldzufluss in Höhe von TCHF 5'721 stehen Minderheitsanteile in Höhe von TCHF 2'902 gegenüber. Die Differenz in Höhe von TCHF 2'819 wurde dem Kapital der Mehrheitsanteile zugeordnet. Ebenso verkaufte Repower 0,1 Prozent ihrer Beteiligung an der Swibi AG. Den Minderheitsanteilen in Höhe von TCHF 6 stand ein Verkaufserlös in Höhe von TCHF 24 gegenüber. Die Differenz in Höhe von TCHF 18 wurde dem Kapital der Mehrheitsanteile zugeordnet.
2016 wurden durch Repower weitere 2 Prozent ihrer Anteile der Repartner Produktions AG an dritte Energieversorgungsunternehmen verkauft. Dem Geldzufluss in Höhe von TCHF 2'046 stehen Minderheitsanteile in Höhe von TCHF 1'842 gegenüber. Die Differenz von TCHF 204 wurde dem Kapital des Mehrheitsgesellschafters zugeordnet.
Folgen des Verlusts der Beherrschung über Tochterunternehmen
2017 wurden die Gesellschaften Elbe Beteiligungs AG in Liquidation, Energia Eolica Pontremoli S.r.l., Repower Trading Česká republika s.r.o. v likvidaci, S.C. Repower Vanzari Romania S.R.L., Repower Serbia d.o.o. - u likvidaciji und Repower Hrvatska d.o.o. u likvidaciji liquidiert. Umrechnungsverluste in Höhe von TCHF 19 wurden ergebnisneutral von den kumulierten Umrechnungsdifferenzen in die Gewinnreserven umgegliedert.
Im Geschäftsjahr 2016 wurden die vollkonsolidierten Gesellschaften connecta ag und Repower Furnizare România S.r.l. verkauft.
Die Bestandteile der Bilanzen der verkauften Gesellschaften betreffen:
Mit dem Abgang der Repower Furnizare Romania S.r.l. wurden Umrechnungsgewinne in Höhe von TCHF 5 aus den kumulierten Umrechnungsdifferenzen in die Gewinnreserven umgegliedert.
Liquidationen erfolgten für die Gesellschaften SEI S.p.A., Repower Macedonia DOOEL Skopje und Repower Adria d.o.o.. Dabei ergaben sich umzugliedernde Umrechnungsverluste in Höhe von TCHF 297.
Konsolidierungsmethode
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Purchase-Methode. Beim Kauf einer Gesellschaft werden die Aktiven und das Fremdkapital per Erwerbsdatum nach den konzerneinheitlichen Grundsätzen neu bewertet. Ein verbleibender Goodwill (Differenz zwischen Kaufpreis und anteiligem Eigenkapital) wird aktiviert und über 5 bis maximal 20 Jahre abgeschrieben. Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag werden bei den vollkonsolidierten Gesellschaften vollständig in die Konzernrechnung integriert. Minderheitsanteile am Eigenkapital sowie Minderheitsanteile am Ergebnis von vollkonsolidierten Gesellschaften werden separat ausgewiesen.
Gruppeninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwände und Erträge und Beteiligungsverhältnisse werden gegeneinander verrechnet und Zwischengewinne eliminiert. Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen werden mittels Equity-Methode erfasst.
Umrechnung fremder Währungen
Jede Gruppengesellschaft definiert ihre eigene funktionale Währung, mit der die Einzelabschlüsse erstellt werden. Die Jahresrechnungen von Gesellschaften in fremder Währung werden wie folgt umgerechnet: Aktiven und Fremdkapital zum Stichtagskurs, Eigenkapital zu historischen Kursen. Erfolgsrechnung und Geldflussrechnung werden zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Die daraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Beim Abgang von Gesellschaften werden die ihnen zugehörigen Umrechnungsdifferenzen im konsolidierten Eigenkapitalspiegel aus den kumulierten Umrechnungsdifferenzen in die Gewinnreserven umgegliedert.
Die in den Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften enthaltenen Fremdwährungstransaktionen werden zum jeweiligen Tageskurs umgerechnet, Fremdwährungssalden werden am Abschlussstichtag zum Kurs per Bilanzstichtag umgerechnet. Die daraus entstehenden Kursdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst.
Für die wichtigste Fremdwährung wurden folgende Kurse angewendet:
Geldflussrechnung
Der Fonds Flüssige Mittel bildet die Grundlage für den Ausweis der konsolidierten Geldflussrechnung. Der Geldfluss aus Geschäftstätigkeit wird mittels der indirekten Methode berechnet.
3 Bewertungsgrundsätze
Sachanlagen
Die Ersterfassung von Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Repower aktiviert Fremdkapitalkosten, sofern sich die Bauzeit über ein Jahr erstreckt und es sich um ein wesentliches Investitionsvorhaben handelt. Für die Zwecke der Folgebewertung nimmt Repower planmässig lineare Abschreibungen über die erwarteten Nutzungsdauern vor. Die jeweils geschätzte Nutzungsdauer entspricht den Branchenempfehlungen des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen und bewegt sich für die einzelne Anlagekategorie innerhalb folgender Bandbreiten:
Immaterielle Anlagen
Die Ersterfassung immaterieller Anlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Selbst erarbeitete immaterielle Werte werden, sofern die Aktivierungsvoraussetzungen erfüllt sind, aktiviert. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die jeweils geschätzte Nutzungsdauer bewegt sich für die einzelne Kategorie innerhalb folgender Grössenordnungen:
Die Nutzungsdauer von Konzessions- und Nutzrechten folgen den vertraglichen Regelungen.
Wertbeeinträchtigungen
Die Werthaltigkeit der Vermögenswerte wird an jedem Bilanzstichtag einer Beurteilung unterzogen. Liegen Hinweise auf eine Wertminderung vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Wertes durchgeführt (Impairment-Test). Als realisierbarer Wert gilt der höhere der beiden Werte aus Netto-Marktwert und Nutzwert. Übersteigt der Buchwert den realisierbaren Wert, wird durch ausserplanmässige Abschreibungen eine erfolgswirksame Anpassung vorgenommen. Wenn sich die bei der Ermittlung des erzielbaren Werts berücksichtigten Fakten massgeblich verbessert haben, wird eine in früheren Berichtsperioden erfasste Wertbeeinträchtigung teilweise oder ganz erfolgswirksam aufgehoben, mit Ausnahme des Goodwills.
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen
Die Bewertung der Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen erfolgt mittels der Equity-Methode.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen umfassen Wertschriften bzw. gewährte Darlehen mit langfristigem Anlagezweck als auch Derivate. Die Wertschriften des Anlagevermögens und die Darlehen werden zu Anschaffungskosten unter Abzug allfälliger Wertbeeinträchtigungen bewertet. Die Bewertung der Derivate erfolgt zu aktuellen Werten.
Latente Ertragssteuern
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des bilanzorientierten Temporary-Konzepts. Dabei bilden zeitlich befristete Differenzen zwischen den einzelnen Positionen in der nach Swiss GAAP FER erstellten Bilanz und denjenigen in der Steuerbilanz erfassten Salden die Basis für die Abgrenzung aktiver und passiver latenter Ertragssteuern. Aufgrund der Unsicherheit der Verrechenbarkeit der Verlustvorträge mit zukünftigen Gewinnen wird auf eine Aktivierung latenter Ertragssteuern verzichtet.
Vorräte
Vorräte sind Güter, die im ordentlichen Geschäftsverlauf zur Veräusserung, zur Herstellung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden. Die Erstbewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Bewertung des Endbestands der Vorräte erfolgt mit Durchschnittskosten oder zum tieferen Netto-Marktwert. Erhaltene Skonti werden unter dem Finanzertrag ausgewiesen.
Aufträge in Arbeit betreffen noch nicht übertragene Güter und Dienstleistungen. Kleinere Aufträge werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet und umfassen alle tatsächlich angefallene Kosten, um die Aufträge auf den derzeitigen Stand zu bringen (Completed Contract-Methode). Grossaufträge werden gemäss FER 22 als langfristige Aufträge mit der Percentage of Completion-Methode bewertet, sofern die entsprechenden Ansatzvoraussetzungen erfüllt sind. Der Fertigungsstellungsgrad wird für jeden Auftrag einzeln nach der Cost to cost-Methode ermittelt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen die Forderungen aus den Geschäftsaktivitäten, die durch Lieferung und Leistung bereits erfüllt wurden, deren Erfüllung durch den Schuldner jedoch noch aussteht. Forderungen werden zum Nominalwert bilanziert, wobei erforderliche Wertbeeinträchtigungen angemessen berücksichtigt sind.
Sonstige Forderungen
Diese Position beinhaltet alle übrigen kurzfristigen Forderungen. Ihre Bewertung erfolgt zum Nominalwert, wobei erforderliche Wertbeeinträchtigungen angemessen berücksichtigt sind.
Rechnungsabgrenzungen
Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten dienen sowohl der korrekten Vermögens- und Schuldendarstellung am Bilanzstichtag als auch der periodengerechten Erfassung des Aufwands und des Ertrags in der Erfolgsrechnung.
Wertschriften
Die Wertschriften umfassen Aktien, Obligationen, Anteile an Fonds, aber auch Derivate und kurzfristige Geldanlagen. Sowohl die Erst- als auch die Folgebewertung erfolgt zu aktuellen Werten. Liegt kein aktueller Wert vor, werden die Wertschriften des Umlaufvermögens höchstens zu Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Wertbeeinträchtigungen bewertet.
Wiederbeschaffungswerte Held for Trading-Positionen
Kontrakte in der Form von Termingeschäften (Forwards, Futures) mit der Absicht, Handelserfolg resp. -marge zu erzielen, werden als derivative Finanzinstrumente behandelt und als Held for Trading-Positionen resp. Wiederbeschaffungswerte bezeichnet. Am Bilanzstichtag werden alle offenen derivativen Finanzinstrumente aus Energiehandelsgeschäften erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte in den Aktiven und Passiven ausgewiesen. Positive Wiederbeschaffungswerte stellen Forderungen dar. Negative Wiederbeschaffungswerte stellen Verpflichtungen dar. Der Wiederbeschaffungswert ergibt sich aus der Preisabweichung im Vergleich zum Abschlusspreis.
Für die Bewertung der offenen Kontrakte werden Marktdaten von Strombörsen (z.B. EEX Leipzig) verwendet. Für den Anteil der Kontrakte, für den kein liquider Markt besteht, erfolgt die Bewertung auf Basis eines Bewertungsmodells.
Die Verrechnung von laufenden Transaktionen mit positiven und negativen Wiederbeschaffungswerten erfolgt dann, wenn in den Verträgen entsprechende Regelungen enthalten sind, die Verrechnungen beabsichtigen und sie gesetzlich erlaubt sind.
Der realisierte und unrealisierte Erfolg der Held for Trading-Positionen wird unter der Position «Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen» ausgewiesen.
Flüssige Mittel
Zu den «Flüssigen Mittel» gehören Bargeld, Sichtguthaben bei Banken und anderen Finanzinstituten (z.B. Post) und geldnahe Mittel, falls sie als Liquiditätsreserve gehalten werden, kurzfristig und äusserst liquide sind und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Geldnahe Mittel haben am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von höchstens 90 Tagen. Kurzfristig kündbare Festgelder mit einer vereinbarten Laufzeit von über 90 Tagen gelten ebenso als Zahlungsmitteläquivalent (geldnahe Mittel). Voraussetzung ist, dass diese per Bilanzstichtag – durch Kündigung innerhalb von 90 Tagen – Repower wieder unmittelbar für Zahlungszwecke zur Verfügung stehen.
Rückstellungen
Eine Rückstellung ist eine auf einem Ereignis vor dem Bilanzstichtag begründete wahrscheinliche Verpflichtung, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss aber abschätzbar ist. Für faktische und gesetzliche Verpflichtungen sowie für drohende Risiken und Verluste werden Rückstellungen gebildet. Bestehende Rückstellungen werden an jedem Bilanzstichtag neu bewertet. Die Rückstellungen werden in kurzfristige (fällig innerhalb von 12 Monaten) und langfristige (fällig nach 12 Monaten) unterteilt. Übt der Faktor Zeit einen wesentlichen Einfluss aus, wird die Rückstellung diskontiert.
Finanzverbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten umfassen Finanzierungen als auch Derivate und werden zu Nominalwerten bzw. aktuellen Werten erfasst. Etwaige Unterschiedsbeträge zwischen Auszahlung und Rückzahlungsbetrag von Anleihen oder Namensschuldverschreibungen werden linear über die Laufzeit der Instrumente verteilt. Entstandene aber noch nicht in Rechnung gestellte Zinsen werden per Bilanzstichtag über die Position «Passive Rechnungsabgrenzungen» abgegrenzt. Je nach Fristigkeit erfolgt ein Ausweis unter den langfristigen oder kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten.
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
Zu den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten zählen alle nicht einer der übrigen Kategorien zugehörigen Verbindlichkeiten, die nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag fällig werden. Repower weist unter dieser Position insbesondere die erhaltenen Anschluss- und Netzkostenbeiträge aus, welche über einen Zeitraum von 35 Jahren erfolgswirksam aufgelöst werden.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind kurzfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten und entstehen aus Lieferungen, Werksleistungen, Dienstleistungen, Mietverhältnissen etc. Die Bilanzierung erfolgt zu Nominalwerten.
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
Diese Position beinhaltet alle übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten, die nicht den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zugeordnet werden können. Die Bilanzierung erfolgt zu Nominalwerten.
Personalvorsorge
Die Mitarbeitenden der Repower in der Schweiz sind per Bilanzstichtag der PKE Vorsorgestiftung Energie angeschlossen. Dabei handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Vorsorgeeinrichtung, die nach dem Beitragsprimat im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) aufgebaut ist. Die Bewertung und der Ausweis erfolgen gemäss FER 16. Wirtschaftliche Auswirkungen aus Vorsorgeeinrichtungen sind entweder ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung für die Gesellschaft. Sie werden auf den Bilanzstichtag beurteilt und in der Jahresrechnung der Gesellschaft erfasst. Arbeitgeberbeitragsreserven werden zu ihrem Nominalwert bzw. Barwert unter den Finanzanlagen ausgewiesen.
Eine Besonderheit im italienischen Recht ist die Auszahlung eines Abgangsgeldes. Dieses entspricht etwa einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr und wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in jedem Fall geschuldet. Die Rückstellung für diese Verpflichtung wird nach länderspezifisch anerkannter Methode berechnet und die Veränderung im Personalaufwand erfasst.
Cashflow-Hedges
Abgeschlossene Derivate zwecks Absicherung von mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretender Cashflows werden nicht bilanziert, sondern im Anhang ausgewiesen.
Leasing
Bei einem Leasinggeschäft werden bestimmte Güter einem Leasingnehmer gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen. Es ist zwischen Finanzierungsleasing und operativem Leasing zu unterscheiden. Wenn mit der wirtschaftlichen Nutzung des Leasingguts alle wesentlichen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übergehen, liegt ein Finanzierungsleasing vor. Sonst handelt es sich um ein operatives Leasing. Beim Finanzierungsleasing wird der Sachverhalt in den Sachanlagen und Finanzverbindlichkeiten bilanziert. Die gezahlten Leasingraten werden in einen Zins- und Tilgungsanteil aufgeteilt. Leasinggüter aus operativem Leasing werden nicht bilanziert. Gezahlte bzw. erhaltene Leasingraten werden periodengerecht erfasst.
Ausserbilanzgeschäfte
Eventualverpflichtungen und -forderungen werden am Bilanzstichtag bewertet und sind im Anhang ausgewiesen. Falls ein Mittelabfluss ohne nutzbaren Mittelzufluss wahrscheinlich und abschätzbar ist, wird eine Rückstellung gebildet.
Nahestehende Personen und Unternehmen
Als nahestehende Person (natürliche oder juristische) wird betrachtet, wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen der Gruppe ausüben kann. Organisationen welche direkt oder indirekt ihrerseits von den selben nahestehenden Personen bzw. Unternehmen beherrscht werden, gelten ebenfalls als nahestehend. Alle wesentlichen Transaktionen und daraus resultierende Guthaben oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen werden in dieser konsolidierten Jahresrechnung offengelegt.