Governance
Dieses Kapitel folgt den Grundsätzen des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance und enthält die wichtigsten Informationen zur Corporate Governance der Repower-Gruppe. Auf der Website www.repower.com/governance stehen die Informationen ebenfalls zur Verfügung.
Grundsätzliches
Die Grundsätze zur Corporate Governance sind in den Statuten, im Organisationsreglement und in den davon abgeleiteten Kompetenzregelungen festgelegt (einsehbar unter www.repower.com/governance). Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung überprüfen diese Grundlagen regelmässig und passen sie den Erfordernissen an.
Konzernstruktur und Aktionariat
Die Repower-Gruppe besteht aus der Repower AG und deren Beteiligungen. Sitz der Repower AG ist Brusio, Kanton Graubünden, die Postadresse lautet Via da Clalt 307, 7742 Poschiavo. Die Repower AG ist ein international tätiges Schweizer Energieunternehmen. Die Gruppe ist auf der gesamten Wertschöpfungskette Strom aktiv (Produktion, Handel, Verteilung und Vertrieb). Sie ist zudem im Gasgeschäft tätig. Die Repower-Gruppe beschäftigt rund 580 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die operative Konzernstruktur besteht aus den vier Geschäftsbereichen Produktion/Netz, Markt, Italien und Finanzen sowie drei Stabsstellen, welche direkt dem CEO unterstellt sind (siehe Abbildung Organisation Repower per 31.12.2016 weiter unten auf dieser Seite).
Der Geschäftsbereich Produktion/Netz koordiniert die Führung und den Unterhalt der Anlagen zur Produktion sowie die Übertragung und Verteilung elektrischer Energie in der Schweiz, realisiert und evaluiert neue Anlagen zur Produktion elektrischer Energie, betreibt und entwickelt Merchant Lines und widmet sich generell dem Auf- und Ausbau der Produktion der Repower-Gruppe. Der Geschäftsbereich Produktion/Netz ist ausserdem für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Verteilnetze im Versorgungsgebiet zuständig.
Der Geschäftsbereich Markt führt den europäischen Energiehandel und die Marktanalyse. Dieser Geschäftsbereich stellt zudem den Ausbau des Energiehandels in der Schweiz und Italien sicher und führt damit zusammenhängende Projekte. Der Geschäftsbereich Markt koordiniert darüber hinaus die Vertriebsaktivitäten in den Märkten Italien und Schweiz. In der Schweiz verantwortet er zudem den Vertrieb von Elektrizität und Grünstromzertifikaten an Endkonsumenten.
Der Geschäftsbereich Italien ist für den Vertrieb von Elektrizität, Erdgas und Grünstromzertifikaten an Endkonsumenten und den Betrieb und Unterhalt von Produktionsanlagen in Italien zuständig.
Der Geschäftsbereich Finanzen führt die Bereiche Finanzen & Controlling und Informatik. Zudem sind in diesem Geschäftsbereich die Abteilungen Treasury und Liegenschaften angesiedelt.
Direkt dem CEO unterstellt sind die Bereiche Human Resources & Business Support, Legal & Risk sowie der Bereich New Tech.
Die einzelnen Aktivitäten unterstehen der einheitlichen Leitung der Repower AG und sind grundsätzlich nicht in separate rechtliche Strukturen gegliedert. Wo es aber aufgrund rechtlicher, steuerlicher oder regulatorischer Vorschriften nicht möglich oder effizient ist, die Geschäfte durch die Repower AG zu führen, oder wenn neue rechtliche Einheiten, beispielsweise durch Akquisitionen dazu kommen, werden rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften geführt. Eine Übersicht der Beteiligungen findet sich bei den Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen. Speziell zu erwähnen ist der per 8. November 2016 vollzogene Verkauf der Repower Furnizare an die MET-Gruppe.
Anlässlich der ordentlichen Generalversammlung vom 12. Mai 2016 stimmten die Aktionäre der beantragten Umwandlung der bisherigen Inhaberaktien und Partizipationsscheine in Einheitsnamenaktien zu. Am 21. Juni 2016 wurde an der ausserordentlichen Generalversammlung der Repower AG einer Kapitalerhöhung zugestimmt. Im Juli 2016 erfolgte die buchmässige Lieferung der neuen Aktien gegen Bezahlung des Bezugspreises. Die Einheitsnamenaktien der Repower AG werden an der OTC-X-Plattform der Berner Kantonalbank gehandelt.
Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich besitzen gegenwärtig 28,32 Prozent, der Kanton Graubünden 21,96 Prozent, die UBS Clean Energy Infrastructure KGK 18,88 Prozent und die Axpo Holding AG 12,69 Prozent der Aktien. Gemeinsam halten sie somit 81,85 Prozent der Stimmrechte. Die Ankeraktionäre sind untereinander in einem Aktionärsbindungsvertrag verpflichtet. Als Kernbestimmung statuieren die Parteien im Aktionärsbindungsvertrag, dass die Repower AG ein selbstständiges, privatwirtschaftliches und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführtes, gewinnorientiertes Energieversorgungsunternehmen mit Sitz im Kanton Graubünden und mit breit abgestützter Tätigkeit einschliesslich der Produktion (Wasserkraft) im Kanton Graubünden und den Kernmärkten Schweiz und Italien ist. Darüber hinaus enthält der Aktionärsbindungsvertrag Übertragungsbeschränkungen sowie ausführliche Bestimmungen zur Corporate Governance.
Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen. Die restlichen 18,15 Prozent der Einheitsnamenaktien sind frei handelbar.
Kapitalstruktur
Das Grundkapital (Angaben zum Kapital sind in Ergänzung zur Bilanz dem Überblick und der Anmerkung Grundkapital zu entnehmen) der Repower AG setzt sich zusammen aus 7'390'968 Einheitsnamenaktien (Valorennummer 32'009'699) zu je 1 Franken Nominalwert. Auf jede Einheitsnamenaktie fällt an der Generalversammlung eine Stimme. Die Einheitsnamenaktien sind dividendenberechtigt. Vorzugsrechte oder Stimmrechtsbeschränkungen bestehen nicht. Es besteht weder genehmigtes noch bedingtes Kapital. Die Repower AG hat keine Genussscheine ausstehend. Die Repower AG hat keine Wandelanleihen, Optionen oder andere Wertpapiere ausgegeben, die Rechte auf Aktien der Repower AG einräumen. Entsprechend dem gehandelten Kurs der Einheitsnamenaktien ergab sich für die Gesellschaft per Ende 2016 eine Marktkapitalisierung von 414 Millionen Franken.
Verwaltungsrat
Mitglieder
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates ist dem Kapitel Mitglieder des Verwaltungsrates zu entnehmen. Keines der Mitglieder des Verwaltungsrates der Repower AG nimmt operative Führungsaufgaben für die Gesellschaft wahr. Die Mitglieder des Verwaltungsrates gehören weder bei der Repower AG noch bei den Gruppengesellschaften den Geschäftsleitungen an. In den drei Geschäftsjahren, die der Berichtsperiode voran gegangen sind, war kein Mitglied des Verwaltungsrates mit Geschäftsleitungsfunktionen in der Repower-Gruppe betraut. Einzelne Mitglieder des Verwaltungsrates sind bei den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich, der UBS Clean Energy Infrastructure KGK oder der Axpo Holding AG – alles Ankeraktionäre – oder bei mit ihr verbundenen Gesellschaften mit Geschäftsleitungsfunktionen betraut. Mit diesen Unternehmen bestehen übliche Geschäftsbeziehungen.
Die ordentliche Generalversammlung vom 12. Mai 2016 hat beschlossen, den Verwaltungsrat von zwölf auch acht Mitglieder zu verkleinern. Im Zuge der Kapitalerhöhung, beschlossen an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 21. Juni 2016, wurde der Verwaltungsrat um eine weitere Person auf sieben Verwaltungsräte verkleinert und zum Teil neu besetzt.
Wahl und Amtsdauer
Die Mitglieder des Verwaltungsrates und sein Präsident werden von der Generalversammlung einzeln gewählt. Die Amtsdauer endet mit dem Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Neu gewählte Mitglieder treten in die Amtsdauer ihrer Vorgänger ein. Der Verwaltungsrat besteht zurzeit aus sieben Mitgliedern (01.01.2016 bis 12.05.2016: zwölf Mitglieder/12.05.2016 bis 21.06.2016: acht Mitglieder/21.06.2016 bis Ende Berichtsjahr: sieben Mitglieder); das entspricht der maximal zulässigen Mitgliederzahl gemäss Statuten. Eine Wiederwahl ist möglich. Dem Organisationsreglement entsprechend stellen die Mitglieder des Verwaltungsrates ihr Mandat in der Regel an der ordentlichen Generalversammlung nach Ablauf des Jahres, in dem sie das 70. Altersjahr erreicht haben, zur Verfügung. Der Verwaltungsrat kann Ausnahmen zu dieser Regelung beschliessen.
Interne Organisation
Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst. Er wählt den Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Sekretär, der nicht Mitglied des Verwaltungsrates sein muss. Es bestehen zudem ein Prüfungsausschuss (Audit Committee) und ein Personalausschuss. Bis zur ausserordentlichen Generalversammlung vom 21.06.2016 bestand ein Verwaltungsratsausschuss und ein Vergütungsausschuss. Der Verwaltungsratsausschuss nahm unter anderem die Aufgaben eines Nominations- und eines Prüfungsausschusses wahr. Die Mitglieder der Ausschüsse werden für dieselbe Amtsperiode wie der Verwaltungsrat gewählt. Die Mitglieder des Prüfungs- und Personalausschusses sind im Kapitel Mitglieder des Verwaltungsrates bezeichnet. Beide Ausschüsse beraten Geschäfte für den Verwaltungsrat vor. Ihnen steht keine Entscheidungskompetenz zu.
Der Präsident des Verwaltungsrates bestimmt zusammen mit dem Sekretär und dem CEO die Traktanden der Sitzungen des Verwaltungsrates. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten in der Regel acht Tage vor den Sitzungen sogenannte Vorlagen zu jedem Traktandum. Diese enthalten Unterlagen zum Sachverhalt sowie eine Beurteilung mit einem Antrag seitens der Geschäftsleitung und – für Sitzungen des Verwaltungsrates – der Ausschüsse. Der Verwaltungsrat versammelt sich auf Einladung des Präsidenten oder, wenn er verhindert ist, des Vizepräsidenten, so oft es die Geschäfte erfordern, jedoch mindestens zweimal im Jahr. Der Verwaltungsrat tagt üblicherweise mindestens einmal pro Quartal. Der Verwaltungsrat muss einberufen werden, sobald dies eines seiner Mitglieder oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung schriftlich unter Angabe des Grundes verlangt.
Der CEO und der CFO nehmen in der Regel an jeder Sitzung des Verwaltungsrates teil. Die übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen an den Sitzungen bei Bedarf zur Erläuterung von Vorlagen teil. Der Verwaltungsrat ist grundsätzlich beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen. Der Vorsitzende hat keinen Stichentscheid. Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Verwaltungsrates wird ein Protokoll geführt, über dessen Genehmigung jeweils in der nachfolgenden ordentlichen Sitzung entschieden wird.
Die Arbeitsweisen (Einberufung, Ablauf der Sitzungen, Beschlussfassung) in den Ausschüssen und im Verwaltungsrat stimmen überein.
Im Berichtsjahr tagte der Verwaltungsrat siebzehnmal, die Ausschüsse ebenfalls siebzehnmal. Die jeweils übliche Sitzungsdauer der Gremien beträgt einen halben Tag.
Prüfungsausschuss (AUDIT COMMITTEE)
Der Prüfungsausschuss beurteilt die Wirksamkeit der externen Revision und die Funktionsfähigkeit der Risikomanagementprozesse. Er kann die externe Revisionsstelle oder andere externe Berater zum Zwecke der internen Kontrolle mit besonderen Prüfungen beauftragen. Der Prüfungsausschuss macht sich zudem ein Bild vom Stand der Einhaltung der Normen (Compliance) in der Gesellschaft (jährlicher Compliance-Bericht). Der Ausschuss geht die Einzel- und Konzernrechnung sowie die zur Veröffentlichung bestimmten Zwischenabschlüsse kritisch durch und bespricht die Abschlüsse mit dem CFO und, soweit er dies für erforderlich hält, mit dem Leiter der externen Revision. Er entscheidet schliesslich auch, ob der Einzel- und Konzernabschluss dem Verwaltungsrat zur Vorlage an die Generalversammlung empfohlen werden kann. Er beurteilt die Leistung und Honorierung der externen Revision und vergewissert sich über ihre Unabhängigkeit. Er prüft die Vereinbarkeit der Revisionstätigkeit mit allfälligen Beratungsmandaten. Der Prüfungsausschuss beurteilt die Finanzierung der Gesellschaft sowie die einzelnen Finanzierungen, evaluiert die mittel- und langfristige Liquiditätsplanung der Gesellschaft sowie das Liquiditäts- und Working Capital Management. Zudem erfolgt eine Beurteilung der Budgets, der langfristigen Finanzplanungen sowie der Grundlagen für die Bewertung des Anlagevermögens.
PERSONALAUSSCHUSS
Der Personalausschuss begleitet die Ziele und Grundsätze der Personalpolitik zuhanden des VR und lässt sich durch den CEO über die Umsetzung dieser Grundsätze informieren. Einmal jährlich überprüft der Personalausschuss die vom CEO vorgeschlagene Beurteilung der Mitglieder der Geschäftsleitung und die entsprechenden Massnahmen sowie die vom CEO vorgeschlagene Vergütungssystematik der Mitglieder der Geschäftsleitung. Der Personalausschuss lässt sich jährlich über die Personalentwicklung und Nachfolgeplanung auf Kaderstufe und die entsprechenden Massnahmen orientieren. Er evaluiert und diskutiert die Vergütungs-Richtlinien und –Programme der Repower-Gruppe und überprüft diese mindestens alle drei Jahre auf ihre Wirkung, Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Der Ausschuss legt die Grundsätze für die Auswahl von Kandidaten in die Geschäftsleitung fest und begleitet das Auswahlverfahren nach diesen Grundsätzen. Mindestens alle drei Jahre evaluiert der Personalausschuss angemessene Versicherungen für die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie der Geschäftsleitung und schlägt bei Bedarf Anpassungen vor.
Kompetenzregelung zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
Die Kompetenzen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind im Organisationsreglement und der dazugehörenden Kompetenzordnung festgelegt. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Oberleitung und die strategische Ausrichtung der Repower-Gruppe sowie für die Aufsicht über die Geschäftsleitung. Er überprüft und entscheidet jährlich über die Ziele und die Strategie der Repower-Gruppe, die Unternehmenspolitik in allen ihren Teilbereichen und beschliesst über die kurz- und langfristige Unternehmensplanung. Er befasst sich im Weiteren mit der Organisation, der Ausgestaltung des Rechnungswesens, dem internen Kontrollsystem sowie der Finanzplanung, der Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen (namentlich des CEO, seines Stellvertreters und der übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung), der Erstellung des Geschäftsberichtes, der Vorbereitung der Generalversammlung, der Ausführung ihrer Beschlüsse, die Beschlussfassung über die Feststellung von Kapitalerhöhungen und daraus folgenden Statutenänderungen, die Prüfung der Voraussetzungen der besonders befähigten Revisoren in den vom Gesetz vorgesehen Fällen sowie mit der Beschlussfassung über die Entschädigungspolitik. Der Verwaltungsrat hat die gesamte operative Führung der Repower-Gruppe dem CEO übertragen. Der CEO hat Teile der ihm übertragenen Geschäftsführung an die Mitglieder der Geschäftsleitung delegiert. Einzelne Geschäfte sind dem Verwaltungsrat gemäss Kompetenzordnung (Anhang zum Organisationsreglement) zum Entscheid vorzulegen.
Informations- und Kontrollsysteme gegenüber der Geschäftsleitung
Der CEO und die Mitglieder der Geschäftsleitung informieren den Verwaltungsrat an jeder Sitzung über den laufenden Geschäftsgang, über wichtige Geschäftsvorfälle und den Stand der grösseren Projekte. Ausserhalb der Sitzungen erhält jedes Mitglied des Verwaltungsrates auf Anfrage vom CEO Auskunft über den Geschäftsgang und, mit Zustimmung des Präsidenten, auch über einzelne Geschäfte. Die Überwachung und Kontrolle der Geschäftsleitung erfolgt durch die Genehmigung der Jahresplanung sowie aufgrund des detaillierten Quartals-Reportings mit den Soll-Ist-Vergleichen. Das Quartals-Reporting enthält namentlich Angaben zu Energieabsatz und Energiebeschaffung, Erfolgsrechnung und Bilanz (inklusive Erwartungswerte zu den wichtigsten Kennzahlen, namentlich Energieabsatz, Gesamtleistung, Betriebsergebnis, Gewinn, Cashflow, Investitionen, Sachanlagen, Bilanzsumme, Eigenkapital, Economic Value Added), zu Risiken im Energiegeschäft (Marktrisiken und Gegenparteirisiko) und Schlüsselprojekten. Weiter wird darin über wesentliche Kennzahlen zu den Märkten Schweiz und Italien, den Handel und das Corporate Center informiert. Die Repower-Gruppe verfügt zudem über eine Segmentberichterstattung gemäss IFRS 8 (für nähere Angaben dazu vgl. den Abschnitt Segmentberichterstattung im Kapitel Konsolidierung sowie die Anmerkung Segmentberichterstattung). Der Verwaltungsrat erhält im Weiteren auch vierteljährliche Fortschrittsberichte und abschliessende Erfolgsberichte über die Schlüsselprojekte sowie – auf spezifische Anforderung – Statusberichte zu einzelnen Geschäftsaktivitäten. Die Jahres- und Langfristplanung enthalten die Ziele, die Schlüsselprojekte und die Finanzplanung. Zudem unterstützen die Berichte des Risikomanagements und der Revisionsstelle die Beurteilung von Geschäftsführung und Risikosituation. Die Repower-Gruppe verfügt über ein Risikomanagementsystem, das in einem vom Verwaltungsrat erlassenen Konzept im Detail beschrieben ist. Der Verwaltungsrat legt jeweils Ende des Jahres die Risiko-Strategie für das folgende Geschäftsjahr fest. Dem Verwaltungsrat sind die wesentlichen Risiken mindestens einmal jährlich zur Kenntnis zu bringen, wobei der Verwaltungsrat in jedem Falle quartalsmässig über allfällige Änderungen bei den Risiken zu informieren ist. Eine Beschreibung des Risikomanagements und Finanzrisikomanagements in der Repower-Gruppe ist im Kapital Risikomanagement und Finanzrisikomanagement zu finden. Die Revisionsstelle erstellt jährlich einen umfassenden Bericht, der die wichtigsten Erkenntnisse der Revision festhält.
Geschäftsleitung der Repower-Gruppe
Kurt
Bobst
CEO
(Vorsitzender der Geschäftsleitung der Repower-Gruppe)
Felix
Vontobel
Leiter
Produktion/Netz, stellvertretender CEO
Stefan
Kessler
CFO
(Leiter Finanzen)
Giovanni
Jochum
Leiter
Markt (bis 31.08.2016)
Fabio
Bocchiola
Leiter
Italien
Die Aufstellung im Kapitel Geschäftsleitung gibt Auskunft über Name, Alter, Position, Nationalität, Eintritt und beruflichen Hintergrund sowie weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen der Mitglieder der Geschäftsleitung. Es wurden keine Führungsaufgaben des Managements auf Dritte übertragen.
ENTSCHÄDIGUNG, BETEILIGUNGEN, DARLEHEN
INHALT UND FESTSETZUNGSVERFAHREN DER ENTSCHÄDIGUNGEN
Der Verwaltungsrat bestand am 31. Dezember 2016 ausschliesslich aus nicht-exekutiven Mitgliedern. Gemäss Statuten setzt der Verwaltungsrat die jährliche Vergütung an seine Mitglieder fest. Die Verwaltungsratsmitglieder erhalten gemäss Vergütungsreglement eine Vergütung nach Massgabe ihrer Beanspruchung und Verantwortung. Der bis zur ausserordentlichen Generalversammlung vom 21. Juni 2016 zusammengesetzte Verwaltungsrat wurde nach dem Vergütungsreglement vom 1. Januar 2015 entschädigt. Die Entschädigung des an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 21. Juni 2016 neu gewählten Verwaltungsrats erfolgte nach dem am gleichen Tag rückwirkend eingeführten Vergütungsreglement. Die Vergütung besteht aus einem Fixbetrag. In diesem Fixbetrag sind die anfallenden Spesen bereits enthalten. Die Entschädigung ist nicht von der Höhe des Unternehmensergebnisses abhängig.
Die Entschädigung der Geschäftsleitungsmitglieder setzt sich zusammen aus einem fixen und einem variablen Vergütungselement. Die fixe Vergütung umfasst das Grundgehalt und kann weitere Vergütungselemente und Leistungen umfassen. Das variable Vergütungselement kann bei Erreichung der operativen Ziele maximal 40 Prozent des Jahresbasisgehalts betragen. Die fixen und variablen Vergütungen werden jährlich durch den Personalausschuss festgelegt und vom Verwaltungsrat genehmigt. Grundlage für die fixe Vergütung bildet ein Vorschlag des CEO, welcher sich an der Entwicklung der Unternehmensgruppe orientiert. Das variable Vergütungselement ist vom Erreichen der finanziellen Ziele der Repower-Gruppe und der persönlichen Leistungsziele abhängig. Als gemeinsame Ziele mit einem Gewicht von insgesamt 50 Prozent für die Festlegung der variablen Vergütung dienen der EBIT, der Economic Value Added und die Kennzahl Netto-Verschuldung/ EBITDA der Repower Gruppe. Pro Mitglied der Geschäftsleitung werden drei bis zu maximal fünf persönliche Leistungsziele festgelegt, die ebenfalls eine Gewichtung von 50 Prozent für die Bonusfestlegung haben.
Der CEO unterbreitet dem Personalausschuss seinen Vorschlag für die Festlegung der einzelnen Entschädigungskomponenten. Der Verwaltungsrat entscheidet sodann abschliessend. Die persönliche Leistung wird aufgrund der am Anfang des Geschäftsjahres vereinbarten Ziele am Ende der Berichtsperiode in einem Gespräch mit dem CEO evaluiert. Sämtliche Vergütungskomponenten sind als Barentschädigung ausgestaltet. Für die Ausgestaltung der Vergütung wurden keine externen Berater beigezogen.
VERGÜTUNGEN AN DIE MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATES
Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten im Berichtsjahr eine Barvergütung in der Höhe von CHF 685'790 (Vorjahr CHF 699'046). Die detaillierte Offenlegung zu den Vergütungen ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen:
VERGÜTUNGEN AN DIE MITGLIEDER DER GESCHÄFTSLEITUNG
Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhielten im Berichtsjahr eine Barvergütung in der Höhe von CHF 2'966'821 (Vorjahr: CHF 2'492'822). Eine detaillierte Offenlegung zu den Vergütungen ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen:
Mitwirkungsrechte der Aktionäre
Die Vermögens- und Mitwirkungsrechte der Aktionäre richten sich nach Gesetz und Statuten. Es bestehen keine statutarischen Regelungen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen. Ausnahme bildet das Traktandieren eines Verhandlungsgegenstandes für die Generalversammlung. Dafür muss ein Aktionär oder mehrere Aktionäre mindestens 100'000 Franken Aktienkapital vertreten und den schriftlichen Antrag bis spätestens 50 Tage vor der Generalversammlung einreichen.
Ein Aktionär oder mehrere Aktionäre, die zusammen mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals vertreten, können schriftlich, unter Angabe der Anträge und des Verhandlungsgegenstandes, die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung verlangen. Eine ordentliche Generalversammlung findet jedes Jahr innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt.
Jeder Aktionär kann sich an der Generalversammlung durch einen anderen Aktionär mittels schriftlicher Vollmacht oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter mittels schriftlicher oder elektronischer Vollmacht vertreten lassen. Jede Aktie gibt an der Generalversammlung Anrecht auf eine Stimme.
Revisionsstelle
Seit 2015 ist Ernst & Young AG, Zürich, die von der Generalversammlung jährlich gewählte Revisionsstelle und Konzernprüferin. Der leitende Revisor, Alessandro Miolo, ist seitdem für die Mandate verantwortlich. Gruppenweit wurde Ernst & Young AG für ihre Prüftätigkeiten im Geschäftsjahr 2016 mit 584 TCHF honoriert, sonstige Beraterentschädigungen an Ernst & Young AG betrugen 89 TCHF.
Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revisionsstelle
Der Prüfungsausschuss überwacht die Qualifikation, die Unabhängigkeit und die Leistungen der Revisionsstelle und ihrer Revisionsexperten. Er informiert sich mindestens einmal im Jahr bei den Verantwortlichen der Revision sowie bei der Geschäftsleitung über Planung, Durchführung und Ergebnisse der Revisionstätigkeit. Er lässt sich von der Revisionsstelle namentlich die Revisionspläne sowie allfällige Anträge zur Verbesserung der internen Kontrollsysteme vorlegen. Die Revisionsstelle erstattet dem Verwaltungsrat einen umfassenden Bericht mit Feststellungen über die Rechnungslegung, das interne Kontrollsystem sowie die Durchführung und das Ergebnis der Revision. Mittels einer Zwischenrevision werden die im Bericht angesprochenen Punkte und Verbesserungen durch die Revisionsstelle überprüft und das Ergebnis dem Prüfungsausschuss zur Kenntnis gebracht. Vertreter der externen Revision haben im Geschäftsjahr 2016 an drei Sitzungen des Prüfungsausschusses teilgenommen.
Informationspolitik
Die Repower AG informiert ihre Aktionäre, potenzielle Investoren und andere Anspruchgruppen umfassend, zeitgerecht und regelmässig mit den Geschäfts- und Halbjahresberichten, an der Bilanzmedienkonferenz und an der Generalversammlung. Wichtige Ereignisse kommuniziert sie mittels Medienmitteilungen (Link zur Anforderung der Medienmitteilungen per E-Mail: www.repower.com/medienmitteilungen-bestellen). Die laufend aktualisierte Website www.repower.com dient als weitere Informationsquelle.
Wesentliche Änderungen seit dem Bilanzstichtag
Der Verwaltungsrat hat an seiner Sitzung vom 29. September 2016 einer neuen Organisation zugestimmt. Die neue Organisation wurde per 1. Januar 2017 implementiert.
Anlässlich der ausserordentlichen Sitzung des Verwaltungsrates vom 19. Dezember 2016 wurde Brigitte Krapf als neue CFO gewählt. Sie tritt die Nachfolge von Stefan Kessler per 1. Februar 2017 an.