2 Korrektur Ausweisfehler
Repower hat 2019 einen Ausweisfehler korrigiert. Die Abgrenzungen für erbrachte bzw. empfangene, aber noch nicht fakturierte Lieferungen und Leistungen, welche bisher unter den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfasst waren, werden neu unter den aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen. Mit dieser Umstellung folgt Repower der in Swiss GAAP FER 3 «Darstellung und Gliederung» empfohlenen Mindestgliederung. Laut Rahmenkonzept der Swiss GAAP FER sind die betroffenen Vorjahresangaben anzupassen (Restatement). Folgende Auswirkungen ergeben sich:
Es handelt sich um Umgliederungen innerhalb des Umlaufvermögens bzw. des kurzfristigen Fremdkapitals.
Der operative Geldfluss ist unverändert.