Anhang zur konsolidierten Halbjahresrechnung
1 Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
Allgemeine Angaben
Die vorliegende konsolidierte Halbjahresrechnung umfasst den nicht geprüften Halbjahresabschluss für die am 30. Juni 2018 abgelaufenen sechs Monate. Dieser Zwischenbericht wurde in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER 31 «Ergänzende Fachempfehlung für kotierte Unternehmen» in einer verkürzten Form erstellt und sollte daher im Zusammenhang mit der konsolidierten Jahresrechnung per 31. Dezember 2017 gelesen werden.
Die Darstellung der Herleitung des Geldflusses aus Geschäftstätigkeit wurde überarbeitet. Anstelle der Zwischensumme «Geldfluss aus Geschäftstätigkeit vor Veränderung des Nettoumlaufvermögens» wird neu der Key Performance Indicator (KPI) «Funds from Operations (FFO)» als Zwischensumme ausgewiesen.
Währungen
Zur Umrechnung der Erfolgs- und Bilanzzahlen in CHF wurden folgende Wechselkurse angewendet:
2 Segmentberichterstattung
3 Erläuterungen zur konsolidierten Jahresrechnung
Veränderung des Konsolidierungskreises
Im ersten Halbjahr 2018 kam es zu keiner Veränderung des Konsolidierungskreises.
Veränderung Finanzanlagen und Wertschriften
Die Veränderungen in den Finanzanlagen betreffen im Wesentlichen TCHF 40'000, die aufgrund ihrer Restlaufzeit von unter einem Jahr zu den Wertschriften im Umlaufvermögen umgegliedert wurden. Netto wurden weitere TCHF 40'000 neu angelegt mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr.
Wesentliche Ereignisse und Geschäftsvorfälle
Im Januar 2018 hat Repower Anleihen über TCHF 18'555 vorzeitig zurückgekauft und vernichtet. Dabei ist ein Verlust in Höhe von TCHF 1'595 im Finanzerfolg entstanden.
Die für das erste Quartal vorgesehene Revision des Kraftwerks Teverola hat infolge technischer Probleme deutlich länger gedauert als vorgesehen. Das Kraftwerk ist seit Mitte Juni wieder am Netz. Der geplante Stillstand und die ungeplante Verzögerung der Inbetriebnahme der Anlage haben einen wesentlichen negativen Einfluss auf das Ergebnis des ersten Halbjahres.
Der Betriebsausfall der Anlage ist versichert. Aus Sicht von Repower besteht eine Forderung gegenüber der Versicherung für entgangene Umsätze. Allerdings kann zum Zeitpunkt der Erstellung der Halbjahresrechnung von Repower die Höhe dieser Forderung nicht verlässlich bestimmt werden, weshalb eine Eventualforderung vorliegt.
4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die konsolidierte Halbjahresrechnung wurde vom Verwaltungsrat am 14. August 2018 genehmigt.
Es gab keine weiteren wesentlichen ausweispflichtigen Ereignisse seit dem 30. Juni 2018.