Corporate Governance

Governance

Dieses Kapitel folgt den Grundsätzen des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance und enthält die wichtigsten Informationen zur Corporate Governance der Repower-Gruppe. Hier stehen die Informationen ebenfalls zur Verfügung.

Grundsätzliches

Die Grundsätze zur Corporate Governance sind in den Statuten, im Organisationsreglement und in den davon abgeleiteten Kompetenzregelungen festgelegt (hier einsehbar). Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung überprüfen diese Grundlagen regelmässig und passen sie den Erfordernissen an.

Konzernstruktur und Aktionariat

Die Repower-Gruppe besteht aus der Repower AG und deren Beteiligungen. Sitz der Repower AG ist Brusio, Kanton Graubünden, die Postadresse lautet Via da Clalt 12, 7742 Poschiavo. Repower ist ein Vertriebs- und Dienstleistungsunternehmen im Energiebereich mit über 100-jähriger Erfahrung. Die Schlüsselmärkte sind die Schweiz (inkl. Originationgeschäft in Deutschland) und Italien. Die Gruppe ist von der Produktion über den Handel bis zur Verteilung und zum Vertrieb auf der ganzen Strom-Wertschöpfungskette sowie zusätzlich im Gasgeschäft tätig. Darüber hinaus entwickelt sie intelligente Systeme im Sinne der Energiewende. Basierend auf ihrem fundierten Energiefachwissen bietet Repower ihre Dienstleistungen auch anderen Kunden an und führt Arbeiten für Dritte aus. Die Repower-Gruppe beschäftigt rund 610 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die operative Konzernstruktur besteht aus den vier Geschäftsbereichen Leistungserbringung, Markt, Italien und Finance & Services sowie drei Stabsstellen, welche direkt dem CEO unterstellt sind (siehe Abbildung Organisation Repower per 31.12.2018 weiter unten auf dieser Seite).

Der Geschäftsbereich Leistungserbringung umfasst die Bereiche Assetmanagement Produktion, Assetmanagement Netz und Versorgung, Planung, Ausführung, Betrieb und Handel.

Der Geschäftsbereich Markt besteht aus den Bereichen Produktmanagement, Marketing & Kommunikation und Vertrieb. Aufgaben dieses Geschäftsbereiches sind die Gestaltung und das Management, die Vermarktung sowie der Vertrieb der Dienstleistungen und Produkte. Dabei wird auf ein aktives Key Account Management für das Kundensegment Energieversorgungsunternehmen gesetzt. Zudem ist dieser Geschäftsbereich für das Vertriebsgeschäft in der Schweiz und in Deutschland verantwortlich.

Der Geschäftsbereich Italien ist für den Vertrieb von Elektrizität, Erdgas und Grünstromzertifikaten an Endkonsumenten und den Betrieb und Unterhalt von Produktionsanlagen in Italien zuständig.

Der Geschäftsbereich Finance & Services führt die Bereiche Finanzen & Controlling, Informatik und Services.

Direkt dem CEO unterstellt sind die Bereiche Human Resources, Legal & Risk sowie der Bereich Strategische Projekte und Mandate.

Organisation per 31.12.2018

Die einzelnen Aktivitäten unterstehen der einheitlichen Leitung der Repower AG und sind grundsätzlich nicht in separate rechtliche Strukturen gegliedert. Wo es aber aufgrund rechtlicher, steuerlicher oder regulatorischer Vorschriften nicht möglich oder effizient ist, die Geschäfte durch die Repower AG zu führen, oder wenn neue rechtliche Einheiten, beispielsweise durch Akquisitionen dazu kommen, werden rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften geführt. Eine Übersicht der Beteiligungen findet sich hier.

Die Einheitsnamenaktien der Repower AG werden an der OTC-X-Plattform der Berner Kantonalbank gehandelt. Zusätzlich sind die Repower-Titel auf der Plattform der Zürcher Kantonalbank und von Lienhardt und Partner abrufbar.

Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) besitzen gegenwärtig 29,83 Prozent, der Kanton Graubünden 21,96 Prozent, die UBS Clean Energy Infrastructure KGK (UBS-CEIS) 18,88 Prozent und die Axpo Holding AG (Axpo) 12,69 Prozent der Aktien. Gemeinsam halten sie somit 83,36 Prozent der Stimmrechte. Die Ankeraktionäre sind sich untereinander in einem Aktionärsbindungsvertrag verpflichtet. Als Kernbestimmung statuieren die Parteien im Aktionärsbindungsvertrag, dass die Repower AG ein selbstständiges, privatwirtschaftliches und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführtes, gewinnorientiertes Energieversorgungsunternehmen mit Sitz im Kanton Graubünden und mit breit abgestützter Tätigkeit einschliesslich der Produktion (Wasserkraft) im Kanton Graubünden und den Kernmärkten Schweiz und Italien ist. Darüber hinaus enthält der Aktionärsbindungsvertrag Übertragungsbeschränkungen sowie ausführliche Bestimmungen zur Corporate Governance.

Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen. Die restlichen 16,64 Prozent der Einheitsnamenaktien sind frei handelbar.

Kapitalstruktur

Das Grundkapital (Angaben zum Kapital sind in Ergänzung zur Bilanz dem Kapitel Veränderung des konsolidierten Eigenkapitals zu entnehmen) der Repower AG setzt sich zusammen aus 7ʼ390ʼ968 Einheitsnamenaktien (Valorennummer 32ʼ009ʼ699) zu je 1 Franken Nominalwert. Auf jede Einheitsnamenaktie fällt an der Generalversammlung eine Stimme. Die Einheitsnamenaktien sind dividendenberechtigt. Vorzugsrechte oder Stimmrechtsbeschränkungen bestehen nicht. Es besteht weder genehmigtes noch bedingtes Kapital. Die Repower AG hat keine Genussscheine ausstehend. Die Repower AG hat keine Wandelanleihen, Optionen oder andere Wertpapiere ausgegeben, die Rechte auf Aktien der Repower AG einräumen. Entsprechend dem gehandelten Kurs der Einheitsnamenaktien ergab sich für die Gesellschaft per Ende 2018 eine Marktkapitalisierung von rund 569 Millionen Franken.

Verwaltungsrat

Mitglieder 

Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates ist dem Kapitel Mitglieder des Verwaltungsrates zu entnehmen. Keines der Mitglieder des Verwaltungsrates der Repower AG nimmt operative Führungsaufgaben für die Gesellschaft wahr. Die Mitglieder des Verwaltungsrates gehören weder bei der Repower AG noch bei den Gruppengesellschaften den Geschäftsleitungen an. In den drei Geschäftsjahren, die der Berichtsperiode voran gegangen sind, war kein Mitglied des Verwaltungsrates mit Geschäftsleitungsfunktionen in der Repower-Gruppe betraut. Einzelne Mitglieder des Verwaltungsrates sind bei den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich, der UBS Clean Energy Infrastructure KGK oder der Axpo Holding AG – alles Ankeraktionäre – oder bei mit ihr verbundenen Gesellschaften mit Geschäftsleitungsfunktionen betraut. Mit diesen Unternehmen bestehen übliche Geschäftsbeziehungen.

Wahl und Amtsdauer

Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden von der Generalversammlung einzeln oder gesamthaft gewählt. Die Amtsdauer endet mit dem Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Neu gewählte Mitglieder treten in die Amtsdauer ihrer Vorgänger ein. Der Verwaltungsrat besteht zurzeit aus sieben Mitgliedern; das entspricht der maximal zulässigen Mitgliederzahl gemäss Statuten. Eine Wiederwahl ist möglich. Dem Organisationsreglement entsprechend stellen die Mitglieder des Verwaltungsrates ihr Mandat in der Regel an der ordentlichen Generalversammlung nach Ablauf des Jahres, in dem sie das 70. Altersjahr erreicht haben, zur Verfügung. Der Verwaltungsrat kann Ausnahmen zu dieser Regelung beschliessen.

Interne Organisation

Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst. Er wählt den Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Sekretär, der nicht Mitglied des Verwaltungsrates sein muss. Es bestehen zudem ein Prüfungsausschuss (Audit Committee) und ein Personalausschuss. Die Mitglieder der Ausschüsse werden für dieselbe Amtsperiode wie der Verwaltungsrat gewählt. Die Mitglieder des Prüfungs- und Personalausschusses sind im Kapitel Mitglieder des Verwaltungsrates bezeichnet. Beide Ausschüsse beraten Geschäfte für den Verwaltungsrat vor und erstatten dem Verwaltungsrat in geeigneter Form periodisch Bericht über ihre Aktivitäten. Ihnen steht keine Entscheidungskompetenz zu.

Die Präsidentin des Verwaltungsrates erstellt zusammen mit dem CEO und dem Generalsekretariat die Traktandenliste der Sitzungen des Verwaltungsrates. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten in der Regel acht Tage vor den Sitzungen sogenannte Vorlagen zu jedem Traktandum. Diese enthalten Informationen zum Sachverhalt sowie eine Beurteilung mit einem Antrag seitens der Geschäftsleitung und der Ausschüsse. Der Verwaltungsrat versammelt sich auf Einladung der Präsidentin oder, wenn sie verhindert ist, des Vizepräsidenten, so oft es die Geschäfte erfordern, jedoch mindestens zweimal im Jahr. Der Verwaltungsrat tagt üblicherweise mindestens einmal pro Quartal. Der Verwaltungsrat muss einberufen werden, sobald dies eines seiner Mitglieder oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung schriftlich unter Angabe des Grundes verlangt.

Der CEO und die CFO nehmen in der Regel an jeder Sitzung des Verwaltungsrates teil. Die übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen an den Sitzungen zur Erläuterung von Vorlagen teil. Der Verwaltungsrat ist grundsätzlich beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen. Die Vorsitzende hat keinen Stichentscheid. Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Verwaltungsrates wird ein Protokoll geführt, über dessen Genehmigung jeweils in der nachfolgenden ordentlichen Sitzung entschieden wird.

Die Arbeitsweisen (Einberufung, Ablauf der Sitzungen, Beschlussfassung) in den Ausschüssen und im Verwaltungsrat stimmen überein.

Im Berichtsjahr tagte der Verwaltungsrat neunmal, die Ausschüsse achtmal. Die jeweils übliche Sitzungsdauer der Gremien beträgt einen halben Tag.

Prüfungsausschuss (AUDIT COMMITTEE)

Der Prüfungsausschuss beurteilt die Wirksamkeit der externen Revision und die Funktionsfähigkeit der Risikomanagementprozesse. Er kann die externe Revisionsstelle oder andere externe Berater zum Zwecke der internen Kontrolle mit besonderen Prüfungen beauftragen. Der Prüfungsausschuss macht sich zudem ein Bild vom Stand der Einhaltung der Normen (Compliance) in der Gesellschaft (jährlicher Compliance-Bericht). Der Ausschuss kontrolliert die Einzel- und Konzernrechnung sowie die zur Veröffentlichung bestimmten Zwischenabschlüsse und bespricht die Abschlüsse mit der CFO und, soweit er dies für erforderlich hält, mit dem Leiter der externen Revision sowie dem CEO. Er entscheidet schliesslich auch, ob der Einzel- und Konzernabschluss dem Verwaltungsrat zur Vorlage an die Generalversammlung empfohlen werden kann. Er beurteilt die Leistung und Honorierung der externen Revision und vergewissert sich über ihre Unabhängigkeit. Er prüft die Vereinbarkeit der Revisionstätigkeit mit allfälligen Beratungsmandaten. Der Prüfungsausschuss beurteilt die Finanzierung der Gesellschaft sowie die einzelnen Finanzierungen, evaluiert die mittel- und langfristige Liquiditätsplanung der Gesellschaft sowie das Liquiditäts- und Working Capital Management. Zudem erfolgt eine Beurteilung der Budgets, der langfristigen Finanzplanungen sowie der Grundlagen für die Bewertung des Anlagevermögens.

PERSONALAUSSCHUSS

Der Personalausschuss begleitet die Ziele und Grundsätze der Personalpolitik zuhanden des Verwaltungsrates und lässt sich durch den CEO über die Umsetzung der Grundsätze der Entschädigungs- und Personalpolitik informieren. Einmal jährlich überprüft der Personalausschuss einerseits die vom CEO vorgeschlagene Beurteilung der Mitglieder der Geschäftsleitung (inkl. Entschädigung) und entsprechende Massnahmen zu Handen des Verwaltungsrates sowie andererseits die vom CEO vorgeschlagenen Zielsetzungen der Mitglieder der Geschäftsleitung und schlägt diese (inkl. Zielsetzungen und Lohnanpassungen CEO) dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vor. Der Personalausschuss lässt sich durch den CEO über die Personalentwicklung (inkl. Nachfolgeplanung) auf Kaderstufe und die entsprechenden Massnahmen auf Führungsstufe orientieren. Er evaluiert und diskutiert die Vergütungs-Richtlinien und -Programme der Gesellschaft und der Gruppengesellschaften und überprüft diese auf ihre Wirkung, Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Der Ausschuss legt die Grundsätze für die Auswahl von Kandidaten in die Geschäftsleitung fest und begleitet das Auswahlverfahren nach diesen Grundsätzen und evaluiert zusammen mit dem CEO die Kandidaten für die vom Verwaltungsrat vorzunehmenden Ernennungen der Mitglieder der Geschäftsleitung. Der Personalausschuss bereitet die Wiederwahlen und Neuwahlen in den Verwaltungsrat unter Berücksichtigung der Aktionärsstruktur vor. Er überprüft weiter angemessene Versicherungen für die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung und schlägt dem Verwaltungsrat bei Bedarf Anpassungen vor.

Kompetenzregelung zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

Die Kompetenzen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind im Organisationsreglement und der dazugehörenden Kompetenzordnung festgelegt. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Oberleitung und die strategische Ausrichtung der Repower-Gruppe sowie für die Aufsicht über die Geschäftsleitung. Er überprüft und entscheidet jährlich über die Ziele und die Strategie der Repower-Gruppe, die Unternehmenspolitik in allen ihren Teilbereichen und beschliesst über die kurz- und langfristige Unternehmensplanung. Er befasst sich im Weiteren mit der Organisation, der Ausgestaltung des Rechnungswesens, dem internen Kontrollsystem sowie der Finanzplanung, der Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen (namentlich des CEO, seines Stellvertreters und der übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung), der Erstellung des Geschäftsberichtes, der Vorbereitung der Generalversammlung, der Ausführung ihrer Beschlüsse, die Beschlussfassung über die Feststellung von Kapitalerhöhungen und daraus folgenden Statutenänderungen, die Prüfung der Voraussetzungen der besonders befähigten Revisoren in den vom Gesetz vorgesehen Fällen sowie mit der Beschlussfassung über die Entschädigungspolitik. Der Verwaltungsrat hat die gesamte operative Führung der Repower-Gruppe dem CEO übertragen. Der CEO hat Teile der ihm übertragenen Geschäftsführung an die Mitglieder der Geschäftsleitung delegiert. Einzelne Geschäfte sind dem Verwaltungsrat gemäss Kompetenzordnung (Anhang zum Organisationsreglement) zum Entscheid vorzulegen.

Informations- und Kontrollsysteme gegenüber der Geschäftsleitung

Der CEO und die Mitglieder der Geschäftsleitung informieren den Verwaltungsrat an jeder Sitzung über den laufenden Geschäftsgang, über wichtige Geschäftsvorfälle und den Stand der grösseren Projekte. Ausserhalb der Sitzungen erhält jedes Mitglied des Verwaltungsrates auf Anfrage vom CEO Auskunft über den Geschäftsgang und, mit Zustimmung der Präsidentin, auch über einzelne Geschäfte. Die Überwachung und Kontrolle der Geschäftsleitung erfolgt durch die Genehmigung der Jahresplanung sowie aufgrund des detaillierten Quartals-Reportings mit den Soll-Ist-Vergleichen. Das Quartals-Reporting enthält namentlich Angaben zu Energieabsatz und Energiebeschaffung, Erfolgsrechnung und Bilanz (inklusive Erwartungswerte zu den wichtigsten Kennzahlen, namentlich Energieabsatz, Gesamtleistung, Betriebsergebnis, Gewinn, Cashflow, Investitionen, Sachanlagen, Bilanzsumme, Eigenkapital, Economic Value Added), zu Risiken im Energiegeschäft (Marktrisiken und Gegenparteirisiko) und Schlüsselprojekten. Weiter wird darin über wesentliche Kennzahlen zu den Märkten Schweiz und Italien, den Handel und das Corporate Center informiert. Die Repower-Gruppe verfügt zudem über eine Segmentberichterstattung gemäss Swiss GAAP FER 31 (für nähere Angaben dazu vgl. den Abschnitt Segmentberichterstattung). Der Verwaltungsrat erhält im Weiteren auch vierteljährliche Fortschrittsberichte und abschliessende Erfolgsberichte über die Schlüsselprojekte sowie – auf spezifische Anforderung – Statusberichte zu einzelnen Geschäftsaktivitäten. Die Jahres- und Langfristplanung enthalten die Ziele, die Schlüsselprojekte und die Finanzplanung. Zudem unterstützen die Berichte des Risikomanagements und der Revisionsstelle die Beurteilung von Geschäftsführung und Risikosituation. Die Repower-Gruppe verfügt über ein Risikomanagementsystem, das in einem vom Verwaltungsrat erlassenen Konzept im Detail beschrieben ist. Der Verwaltungsrat legt jeweils Ende des Jahres die Risiko-Strategie für das folgende Geschäftsjahr fest. Dem Verwaltungsrat sind die wesentlichen Risiken mindestens einmal jährlich zur Kenntnis zu bringen, wobei der Verwaltungsrat in jedem Falle quartalsmässig über allfällige Änderungen bei den Risiken zu informieren ist. Die Revisionsstelle erstellt jährlich einen umfassenden Bericht, der die wichtigsten Erkenntnisse der Revision festhält.

Geschäftsleitung der Repower-Gruppe

Kurt Bobst
CEO (Vorsitzender der Geschäftsleitung der Repower-Gruppe) und Leiter Markt

Brigitte Krapf
CFO (Leiterin Finance & Services), stellvertretende CEO

Samuel Bontadelli
COO (Leiter Leistungserbringung)

Fabio Bocchiola
Leiter Italien

Die Aufstellung im Kapitel Geschäftsleitung gibt Auskunft über Name, Alter, Position, Nationalität, Eintritt und beruflichen Hintergrund sowie weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen der Mitglieder der Geschäftsleitung. Es wurden keine Führungsaufgaben des Managements auf Dritte übertragen.

ENTSCHÄDIGUNG, BETEILIGUNGEN, DARLEHEN

INHALT UND FESTSETZUNGSVERFAHREN DER ENTSCHÄDIGUNGEN

Der Verwaltungsrat bestand am 31. Dezember 2018 ausschliesslich aus nicht-exekutiven Mitgliedern. Gemäss Statuten setzt der Verwaltungsrat die jährliche Vergütung an seine Mitglieder fest. Die Verwaltungsratsmitglieder erhalten gemäss Vergütungsreglement eine Vergütung nach Massgabe ihrer Beanspruchung und Verantwortung. Der Verwaltungsrat wurde nach dem Vergütungsreglement vom 21. Juni 2016 entschädigt. Die Vergütung besteht aus einem Fixbetrag. In diesem Fixbetrag sind die anfallenden Spesen bereits enthalten. Die Entschädigung ist nicht von der Höhe des Unternehmensergebnisses abhängig.

Die Entschädigung der Geschäftsleitungsmitglieder setzt sich zusammen aus einem fixen und einem variablen Vergütungselement. Die fixe Vergütung umfasst das Grundgehalt und kann weitere Vergütungselemente und Leistungen umfassen. Das variable Vergütungselement kann bei Erreichung der operativen Ziele maximal 40 Prozent des Jahresbasisgehalts betragen. Die fixen und variablen Vergütungen werden jährlich durch den Personalausschuss festgelegt und vom Verwaltungsrat genehmigt. Grundlage für die fixe Vergütung bildet ein Vorschlag des CEO, welcher sich an der Entwicklung der Unternehmensgruppe orientiert. Das variable Vergütungselement ist vom Erreichen der finanziellen Ziele der Repower-Gruppe und der persönlichen Leistungsziele abhängig. Die Bonusziele werden wie folgt gewichtet: 40 Prozent gemessen am Profit und 40 Prozent gemessen am Economic Value Added (EVA). Pro Mitglied der Geschäftsleitung werden zwei bis zu maximal vier persönliche Leistungsziele festgelegt, die ebenfalls eine Gewichtung von 20 Prozent für die Bonusfestlegung haben.

Der CEO unterbreitet dem Personalausschuss seinen Vorschlag für die Festlegung der einzelnen Entschädigungskomponenten. Der Verwaltungsrat entscheidet sodann abschliessend. Die persönliche Leistung wird aufgrund der am Anfang des Geschäftsjahres vereinbarten Ziele am Ende der Berichtsperiode in einem Gespräch mit dem CEO evaluiert. Sämtliche Vergütungskomponenten sind als Barentschädigung ausgestaltet. Für die Ausgestaltung der Vergütung wurden keine externen Berater beigezogen.

VERGÜTUNGEN AN DIE MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATES

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten im Berichtsjahr eine Barvergütung in der Höhe von CHF 672ʼ130 (Vorjahr CHF 704ʼ176). Die detaillierte Offenlegung zu den Vergütungen ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen:

 

 

2018

2017

 

Verwaltungs-ratsmitglied seit/bis

Vergütung brutto

Arbeitgeber-beiträge

Gesamt- vergütung

Vergütung brutto

Arbeitgeber-beiträge

Gesamt- vergütung

CHF

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total

 

657'954

14'176

672'130

690'000

14'176

704'176

Dr. Monika Krüsi, Präsidentin 1)

seit 16.05.18

93'956

-

93'956

-

-

-

Peter Eugster, Vizepräsident 1)

seit 21.06.16

90'000

-

90'000

90'000

-

90'000

Dr. Urs Rengel 1)

seit 21.06.16

90'000

-

90'000

90'000

-

90'000

Dr. Martin Schmid

seit 23.05.08

90'000

7'088

97'088

90'000

7'088

97'088

Claudio Lardi

seit 04.05.11

90'000

7'088

97'088

90'000

7'088

97'088

Roland Leuenberger 1)

seit 21.06.16

90'000

-

90'000

90'000

-

90'000

Hansueli Sallenbach 1)

seit 16.05.18

56'374

-

56'374

-

-

-

Dr. Pierin Vincenz, Präsident 1)

bis 16.05.18

23'750

-

23'750

150'000

-

150'000

Rolf W. Mathis 1)

bis 16.05.18

33'874

-

33'874

90'000

-

90'000

1) Gemäss Anweisung der betreffenden Mitglieder des Verwaltungsrates wird die gesamte Vergütung an deren Arbeitgeber überwiesen.

VERGÜTUNGEN AN DIE MITGLIEDER DER GESCHÄFTSLEITUNG

Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhielten im Berichtsjahr eine Barvergütung in der Höhe von CHF 2ʼ433ʼ655 (Vorjahr CHF 2ʼ687ʼ287). Eine detaillierte Offenlegung zu den Vergütungen ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen:

 

2018

 

Vergütung brutto (fix)

Vergütung brutto (variabel)

Arbeitgeberbeiträge

Übrige Leistungen

Gesamt- vergütung

CHF

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total

1'403'426

516'460

513'769

-

2'433'655

Kurt Bobst, CEO

460'525

172'900

135'277

-

768'702

Übrige Geschäftsleitungsmitglieder

942'901

343'560

378'492

-

1'664'953

 

2017

 

Vergütung brutto (fix)

Vergütung brutto (variabel)

Arbeitgeberbeiträge

Übrige Leistungen

Gesamt- vergütung

CHF

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total

1'507'522

579'250

600'515

-

2'687'287

Kurt Bobst, CEO

458'175

183'000

132'107

-

773'282

Übrige Geschäftsleitungsmitglieder

1'049'347

396'250

468'408

-

1'914'005

Mitwirkungsrechte der Aktionäre

Die Vermögens- und Mitwirkungsrechte der Aktionäre richten sich nach Gesetz und Statuten. Es bestehen keine statutarischen Regelungen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen. Ausnahme bildet das Traktandieren eines Verhandlungsgegenstandes für die Generalversammlung. Dafür muss ein Aktionär oder mehrere Aktionäre mindestens 100ʼ000 Franken Aktienkapital vertreten und den schriftlichen Antrag bis spätestens 50 Tage vor der Generalversammlung einreichen.

Ein Aktionär oder mehrere Aktionäre, die zusammen mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals vertreten, können schriftlich, unter Angabe der Anträge und des Verhandlungsgegenstandes, die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung verlangen. Eine ordentliche Generalversammlung findet jedes Jahr innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt.

Jeder Aktionär kann sich an der Generalversammlung durch einen anderen Aktionär mittels schriftlicher Vollmacht oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter mittels schriftlicher oder elektronischer Vollmacht vertreten lassen. Jede Aktie gibt an der Generalversammlung Anrecht auf eine Stimme.

Revisionsstelle

Seit 2015 ist Ernst & Young AG, Zürich, die von der Generalversammlung jährlich gewählte Revisionsstelle und Konzernprüferin. Leitender Revisor ist Willy Hofstetter. Gruppenweit wurde Ernst & Young AG für ihre Prüftätigkeiten im Geschäftsjahr 2018 mit 480 Tausend Franken honoriert, sonstige Beraterentschädigungen an Ernst & Young AG betrugen 10 Tausend Franken.

Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revisionsstelle

Der Prüfungsausschuss überwacht die Qualifikation, die Unabhängigkeit und die Leistungen der Revisionsstelle und ihrer Revisionsexperten. Er informiert sich mindestens einmal im Jahr bei den Verantwortlichen der Revision sowie bei der Geschäftsleitung über Planung, Durchführung und Ergebnisse der Revisionstätigkeit. Er lässt sich von der Revisionsstelle namentlich die Revisionspläne sowie allfällige Anträge zur Verbesserung der internen Kontrollsysteme vorlegen. Die Revisionsstelle erstattet dem Verwaltungsrat einen umfassenden Bericht mit Feststellungen über die Rechnungslegung, das interne Kontrollsystem sowie die Durchführung und das Ergebnis der Revision. Mittels einer Zwischenrevision werden die im Bericht angesprochenen Punkte und Verbesserungen durch die Revisionsstelle überprüft und das Ergebnis dem Prüfungsausschuss zur Kenntnis gebracht. Vertreter der externen Revision haben im Geschäftsjahr 2018 an drei Sitzungen des Prüfungsausschusses teilgenommen.

Informationspolitik

Die Repower-Gruppe informiert ihre Aktionäre, potenzielle Investoren und andere Ansprechgruppen umfassend, zeitgerecht und regelmässig mit den Geschäfts- und Halbjahresberichten, an der Bilanzmedienkonferenz, an Analysten-Gesprächen und an der Generalversammlung. Wichtige Ereignisse kommuniziert sie mittels Medienmitteilungen (Anforderung der Medienmitteilungen per E-Mail hier möglich). Die laufend aktualisierte Website dient als weitere Informationsquelle.